

Erwartet man Nachwuchs oder möchte die Tochter eine eigene Familie gründen, reicht der Platz des eigenen Heims oft nicht mehr aus. Als Alternative zu einem Umzug bietet sich der Anbau der Immobilie an. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und mit welchen Kosten Sie für den Anbau an ein bestehendes Haus kalkulieren müssen.
Ein Anbau ist jede baurechtliche Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes. Mit einem Anbau wird die Wohnnutzfläche erweitert. Aus baurechtlicher Sicht spricht man aber auch von einem Anbau, weil durch die Baumaßnahmen ein neuer Gebäudeteil entsteht.
Für ein Anbau Haus gelten dieselben baurechtlichen Voraussetzungen wie für die Errichtung eines Gebäudes. Da Baurecht Länderrecht ist, hängt das Erfordernis einer Baugenehmigung von den Baugesetzen des Bundeslandes ab, in dem der Anbau an ein bestehendes Haus geplant ist. Daneben müssen unter Umständen noch weitere baurechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Grundsätzlich ist jeder Hausanbau genehmigungspflichtig. So sehen es die Baugesetze der einzelnen Bundesländer vor. Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf alle Anbauten, die direkt an das Haupthaus angegliedert sind. Um die Baugenehmigung zu bekommen, muss der Bauherr sich an seine örtliche Baubehörde wenden und dort einen Bauantrag stellen.
Nur wenn ein Anbau ohne direkten Anschluss an das Haupthaus geplant ist, braucht der Bauherr sich nicht um eine Baugenehmigung zu kümmern. Dies gilt beispielsweise für Garagen, Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen. Aber auch hier gibt es bestimmte Vorgaben zu beachten, um tatsächlich genehmigungsfrei bauen zu können.
Eine weitere baurechtliche Voraussetzung für das Anbau Haus bezieht sich auf die Höhe des Anbaus. Auch hier muss sich ein Bauherr an die landesrechtlichen Baubestimmungen und die Vorgaben der örtlichen Baubehörde halten, wenn er den Anbau an ein bestehendes Haus plant.
Das kommunale Baurecht einer Stadt oder Gemeinde bestimmt, dass ein Gebäudeanbau nicht beliebig hoch sein darf. Hier ist z. B. geregelt, dass das bestehende Gebäude nur um eine begrenzte Anzahl an Geschossen erweitert werden darf. Sieht die örtliche Baubehörde vor, dass in einem Teil des Ortes das Haus nur um ein weiteres Geschoss erweitert werden darf, bekommt der Bauherr keine Baugenehmigung, wenn er eine andere Bauweise plant.
In Hessen, Niedersachsen und Bayern ist die Mindesthöhe explizit vorgegeben. Hiernach darf der Anbau die Höhe von 2,20 Meter nicht unterschreiten. Wir der Anbau an einer Immobilie bei einer Baubehörde in Brandenburg oder Sachsen beantragt, schreibt das Länderrecht dem Bauherrn eine Mindesthöhe von 2,30 Meter vor.
Um einen Gebäudeanbau umzusetzen, stehen einem Bauherrn mehrere Wege offen:
Der Anbau aus Fertigelementen bietet z. B. die Möglichkeit, eine bestehende Immobilie zu erweitern, wenn der Platz für ein Kinderzimmer, ein Arbeitszimmer oder eine Waschküche nicht mehr ausreicht. Je nach Wunsch und in Abstimmung mit den örtlichen Baubestimmungen kann der Anbau aus Holz oder aus Beton realisiert werden. Da es sich hierbei um vorgefertigte Elemente handelt, kann das Anbau Haus innerhalb kürzester Zeit errichtet werden.
Plant der Bauherr seinen Altbau um einen Anbau zu erweitern, muss er neben den baurechtlichen Vorgaben insbesondere darauf achten, dass der neue Gebäudeteil zu dem bereits bestehenden passt. Ein Anbau im modernen Stil sollte somit dennoch mit dem Haupthaus harmonieren.
Voraussetzung für einen Hausanbau durch Verlängerung ist, dass das Grundstück den erforderlichen Platz bietet. Bei dieser Bauweise wird der Anbau an der Rückfront des bestehenden Gebäudes angebracht. Dies stellt deshalb einen Vorteil dar, weil an der Fassade des Altbaus keine Veränderungen vorgenommen werden müssen. Dadurch spart ein Bauherr, der sich für diese Möglichkeit entscheidet, zusätzliche Kosten ein.
Bei dem Anbau eines Hauses durch Verbreitung hat der Bauherr die Wahl: Unter Berücksichtigung, dass das Grundstück ausreichend Platz bietet, kann der Anbau sowohl rechts als auch links platziert werden. Zu berücksichtigen ist hier, dass sich die Hauserweiterung auch auf das Dachgeschoss bezieht. Für die Neugestaltung des Dachstuhls muss der Bauherr zusätzliche Kosten einkalkulieren.
Wird der Hausanbau durch Aufstockung des Gebäudes realisiert, sollte der Bauherr darauf achten, dass die Bausubstanz des bestehenden Hauses sich für die Dachaufstockung eignet. Auch hier ist es in jedem Fall geboten, dass der Bauherr sich bei den vorbereitenden Planungen um die Baugenehmigung kümmert. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die örtlich erlaubte Geschossanzahl eingehalten wird.
Ein Anbau von 50 Quadratmetern kostet zwischen 65.000 Euro und 175.000 Euro. Hierbei orientieren sich die Hausanbau Kosten an einen Quadratmeterpreis, der zwischen 1.300 Euro und 2.500 Euro liegt - abhängig von der Ausstattung und der Architektur des Hausanbaus.
Die Kostenschwankungen, die ein Hausbau verursacht, lassen sich mit dem für den Anbau verwendeten Material begründen. Wird der Anbau des Hauses mit Holz geplant, ist eine weitere Unterscheidung nach Massivhaus oder Fertighaus vorzunehmen.
Möchte der Bauherr ein bestehendes Haus mit Fertigelementen erweitern, wählt er eine günstigere Variante. Plant er einen Anbau von 28 Quadratmetern für ein fertiges Modul, in dem die Küche und das Badezimmer untergebracht sind, zahlt er circa 35.000 Euro.
Ebenfalls muss bei der Kostenkalkulation berücksichtigt werden, ob der geplante Anbau unterkellert ist.