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Dr. Aviva Köberlein
Aktualisiert am 29. Juni 2026

Wer ein Mehrfamilienhaus plant, entscheidet mit dem Grundriss über deutlich mehr als beim Einfamilienhaus: Vermietbarkeit, Schallschutz zwischen den Wohnungen, ein durchdachtes Treppenhaus und die Versorgungstechnik für mehrere Einheiten müssen von Anfang an mitgedacht werden. Somit stellt der Mehrfamilienhaus-Grundriss den Dreh- und Angelpunkt dar, in dem sich Baurecht, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität treffen.

Von Januar bis April 2026 stieg die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Deutschland um 14,7 Prozent auf rund 44 300 Einheiten im im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – Mehrfamilienhäuser sind damit die zahlenmäßig stärkste Gebäudeart im Wohnungsbau (Destatis). Diese Seite zeigt, welche Gestaltung sich beim Grundriss eines Mehrfamilienhauses je nach Anzahl der Wohneinheiten bewährt hat, was Bebauungsplan, DIN 4109 und KfW-Förderung vorgeben – und wo Sie aus über 2.500 Hausentwürfen den passenden Grundriss finden.

Dr. Aviva Köberlein
Aktualisiert am 29. Juni 2026

Grundriss Mehrfamilienhaus: Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrfamilienhaus-Grundrisse für 3 bis 8 Wohneinheiten dominieren den privaten Neubau; größere Projekte sind meist Investorenbau.

  • Eine zentrale, vertikale Erschließung über ein Treppenhaus ist in der Regel wirtschaftlicher als horizontale Anordnung mit Laubengang.

  • DIN 4109-1 fordert mindestens 53 dB Schalldämmung zwischen Wohnungstrennwänden – häufig werden 56 dB als erhöhter Schallschutz vereinbart.

  • Wohnungen mit 70 bis 100 m² sind erfahrungsgemäß am leichtesten zu vermieten; ein Mix aus Größen erweitert die Zielgruppe.

  • Bäder, Küchen und Versorgungsschächte sollten möglichst übereinander liegen – das spart Leitungen, Geld und Schallübertragung.

Empfohlene Mehrfamilienhäuser mit Grundrissen

Mehrfamilienhaus-Grundriss: Welche Aufteilung passt zu wie vielen Wohneinheiten?

Die Anzahl der Wohneinheiten repräsentiert die wichtigste Stellschraube im Mehrfamilienhaus-Grundriss. Denn sie bestimmt Geschosszahl, Erschließung, Stellplatzbedarf und – über die Gebäudeklasse – die brandschutzrechtlichen Anforderungen.

Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten: Grundriss

Beim Mehrfamilienhaus sind 3 Wohneinheiten im Grundriss der typische Einstieg in den Geschosswohnungsbau. Bewährt hat sich bei einem solchen Dreifamilienhaus ein Grundriss mit einer großzügigen Wohnung im Erdgeschoss (oft die selbst genutzte), einer Familienwohnung im Obergeschoss und einer kompakteren Dachgeschosswohnung. Alternativ teilen sich zwei kleinere Wohnungen das Erdgeschoss, während das Obergeschoss als Maisonette eine größere Wohnung aufnimmt.

Bei diesem von Haas Fertigbau angebotenen Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten sieht der Grundriss eine Wohnung pro Geschoss vor, die je mit einem Balkon und im Keller mit einem eigenen Abteil ausgestattet ist.
Bei diesem von Haas Fertigbau angebotenen Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten sieht der Grundriss eine Wohnung pro Geschoss vor, die je mit einem Balkon und im Keller mit einem eigenen Abteil ausgestattet ist.
Bei diesem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten des Premium-Anbieters Bau-Fritz, bewohnt das Baupaar die 150 Quadratmeter große, mit einem Aufzug direkt zugängliche Dachgeschosswohnung mit umlaufender Dachterrasse selbst; 3 weitere Wohnungen sind vermietet.
Bei diesem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten des Premium-Anbieters Bau-Fritz, bewohnt das Baupaar die 150 Quadratmeter große, mit einem Aufzug direkt zugängliche Dachgeschosswohnung mit umlaufender Dachterrasse selbst; 3 weitere Wohnungen sind vermietet.

Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen: Grundriss

Besonders platzsparend lassen sich vier Wohnungen über zwei Vollgeschosse mit jeweils zwei spiegelsymmetrischen Einheiten realisieren. Das senkt Baukosten, weil Bäder und Küchen rückenseitig an einer gemeinsamen Installationswand angeordnet werden können. Eine typische Hausgröße liegt bei rund 280 bis 400 m² Gesamtwohnfläche, in der Praxis bei Hausabmessungen von etwa 12 × 12 bis 19 × 12 Metern. Zudem können Sie so die Gebäudeklasse 2 hier oft noch erreichen, was den brandschutztechnischen Aufwand spürbar reduziert.

6 bis 8 Wohneinheiten: zentrales Treppenhaus, mehrere Geschosse

Ab sechs Einheiten lohnt sich im Mehrfamilienhaus-Grundriss ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das pro Etage zwei Wohnungseingänge erschließt. Bei acht Einheiten verteilen sich diese meist auf vier Geschosse, ab zwei Wohneinheiten pro Geschoss empfiehlt sich planerisch ein innenliegender Kern aus Bädern, Abstellräumen und Installationsschacht. Wohn- und Schlafräume liegen an der Fassade, Nebenräume innenliegend übereinander – das ist sowohl wirtschaftlich als auch schalltechnisch sinnvoll.

Mehr als 8 Wohneinheiten: Geschosswohnungsbau

Größere Projekte mit zehn oder mehr Einheiten gelten planerisch als Geschosswohnungsbau. Aufzugspflicht, höhere Brandschutzanforderungen und meist Tiefgaragen kommen hinzu. Auch diese Projekte sind als schlüsselfertige Bauleistung über mehrere Anbieter realisierbar.

Mehrfamilienhaus mit 14 Einheiten von WeberHaus: Tiefgarage & zentrales Treppenhaus mit Aufzug gewährleisten eine komfortable Erreichbarkeit aller Etagen.
Mehrfamilienhaus mit 14 Einheiten von WeberHaus: Tiefgarage & zentrales Treppenhaus mit Aufzug gewährleisten eine komfortable Erreichbarkeit aller Etagen.

Mehrfamilienhaus-Grundriss: Übersicht nach Wohneinheiten

Tabelle: Grundrisse beim Mehrfamilienhaus nach Wohnungszahl in der Übersicht
Wohneinheiten Typische Wohnfläche gesamt Erschließung Geschosse Typische Gebäudeklasse
3 WE ca. 220–320 m² Treppenhaus mit 1 Eingang pro Etage 2–3 (oft mit DG) GK 2
4 WE ca. 280–400 m² Treppenhaus mit 2 Eingängen pro Etage 2 GK 2
6 WE ca. 400–600 m² Zentrales Treppenhaus, 2 Eingänge/Etage 3 GK 3
8 WE ca. 550–820 m² Treppenhaus + ggf. Aufzug 3–4 GK 3
10+ WE ab ca. 700 m² Treppenhaus + Aufzug verpflichtend ab 4 GK 4 / 5

Richtwerte aus Hausentwürfen auf Fertighaus.de und gängiger Bauplanung. Gebäudeklassen nach Musterbauordnung (MBO §2); Landesbauordnungen können abweichen.

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Grundriss Mehrfamilienhaus: Vertikale oder horizontale Aufteilung?

Bei der vertikalen Aufteilung eines Mehrfamilienhaus-Grundrisses erschließt ein Treppenhaus mehrere Geschosse, auf jeder Etage liegen ein bis vier Wohnungen. Sie ist die häufigste Variante im privaten Mehrfamilienhaus-Bau, weil sie kompakt ist, kurze Versorgungsschächte zulässt und gut zum klassischen Wohngrundstück passt.

Die horizontale Aufteilung – mehrere Einheiten nebeneinander, eventuell sogar auf einer Ebene, oft mit Laubengang – kommt typischerweise bei Bungalow-ähnlichen oder kubischen Mehrgenerationenkonzepten zum Einsatz. Sie braucht mehr Grundfläche, ist aber barrierefreier umsetzbar und vermeidet Trittschallübertragung zwischen den Einheiten.

Reihen- und Doppelhäuser sind streng genommen eine eigene Kategorie: Sie bestehen aus zwei (Doppelhaus) oder mindestens drei (Reihenhaus) miteinander verbundenen, aber baurechtlich getrennten Häusern – nicht aus Wohnungen unter einem Dach.

Was der Bebauungsplan zum Mehrfamilienhaus-Grundriss vorgibt

Bevor ein Grundriss entworfen wird, lohnt der Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde. Er gibt verbindlich vor, wie viel der Grundstücksfläche bebaut werden darf, wie viele Vollgeschosse zulässig sind und wo das Gebäude stehen muss.

Vier Kennzahlen sind besonders wichtig:

  • Grundflächenzahl (GRZ): Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen mit dem Hauptgebäude bebaut werden.
  • Geschossflächenzahl (GFZ): Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche. Sie begrenzt das Volumen und damit indirekt, wie viele Wohnungen möglich sind.
  • Zahl der Vollgeschosse: Begrenzt die Geschossigkeit (z. B. „II” für zwei Vollgeschosse, oft plus ausbaufähigem Dachgeschoss).
  • Abstandsflächen und Stellplatzschlüssel: Die Landesbauordnungen regeln Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und die Zahl notwendiger Stellplätze pro Wohneinheit – typischerweise 1 bis 1,5 je Wohnung, je nach Bundesland und Kommune.

Erst wenn diese Rahmenbedingungen klar sind, lohnt es, mit der eigentlichen Grundrissplanung zu beginnen. Architektin oder Hausanbieter bringen den Entwurf anschließend in eine baurechtlich genehmigungsfähige Form.

Schallschutz und Brandschutz im Mehrfamilienhaus-Grundriss

Im Mehrfamilienhaus leben fremde Haushalte unter einem Dach. Die DIN 4109-1 von 2018 fordert deshalb verbindlich ein bewertetes Schalldämmmaß von mindestens 53 dB für Trennwände zwischen Wohnungen und 50 dB als maximalen Norm-Trittschallpegel zwischen Wohneinheiten. Die meisten Bundesländer haben die DIN 4109-1 als technische Baubestimmung in ihre Landesbauordnungen aufgenommen – sie ist also nicht Empfehlung, sondern Pflicht.

Wer dauerhaft vermieten will, sollte allerdings über das Minimum hinausgehen. Die DIN 4109-5 beschreibt einen erhöhten Schallschutz von mindestens 56 dB an Wohnungstrennwänden – dieser wird häufig als Komfortstandard für höherwertige Neubauten vereinbart. Planerisch helfen: schwimmender Estrich, zweischalige Konstruktion bei aneinandergrenzenden Hauseinheiten, oder akustisch entkoppelte, abgehängte Decken bei sensibler Trenndeckenkonstruktion (etwa Wohnen über Gewerbe).

Der Brandschutz richtet sich nach der Gebäudeklasse laut Musterbauordnung. Gebäude der Gebäudeklassen 2 und 3 (Gebäude bis 7 m Höhe) unterliegen im Vergleich zu höheren Gebäudeklassen geringeren brandschutztechnischen Anforderungen. Während die Gebäudeklasse 2 Gebäude mit höchstens zwei Nutzungseinheiten umfasst, gehören Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohnungen in der Regel zur Gebäudeklasse 3. Ab einer Gebäudehöhe von mehr als 13 m – gemessen bis zur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsräumen – verlangen die Landesbauordnungen grundsätzlich Aufzüge (Musterbauordnung § 39), wobei einzelne Ausnahmen vorgesehen sind.

Versorgungstechnik im Grundriss eines Mehrfamilienhauses clever bündeln

Beim Mehrfamilienhaus zahlt sich planerische Disziplin doppelt aus. Wer Bäder, Küchen und Versorgungsschächte über alle Geschosse hinweg übereinander anordnet, spart Leitungsmeter bei Wasser- und Abwasserrohren, vereinfacht die Heizungsverteilung und vermeidet schalltechnisch heikle Querführungen durch Wohnräume.

Konkret: Ein zentraler Installationsschacht nimmt Steigleitungen für Wasser, Abwasser, Heizung und gegebenenfalls die kontrollierte Wohnraumlüftung auf. Daran angedockt liegen Bäder und Küchen aller Etagen. Ist eine zentrale Heizungsanlage geplant, gehört der Technikraum sinnvoll ins Untergeschoss oder den Hauseingangsbereich. Bei Etagenwohnungen mit eigener Wärmepumpe pro Einheit ist ein Außenaufstellbereich pro Wohnung mitzudenken.

Wohnungsmix beim Mehrfamilienhaus-Grundriss: Wer soll später hier wohnen?

Der attraktivste Mehrfamilienhaus-Grundriss zielt nicht auf einen Wohnungstyp, sondern auf einen Mix. Wohnungen mit 70 bis 100 m² treffen den breitesten Markt – Paare, kleine Familien und ältere Bewohner finden hier passende Zuschnitte. Eine zusätzliche Kleinwohnung mit 45 bis 55 m² spricht Singles oder pendelnde Berufstätige an, eine größere Familienwohnung mit 110 bis 130 m² bedient den klassischen Bedarf mit Kindern.

Wer barrierefreie Nutzung mitdenkt, plant nach DIN 18040-2: schwellenlose Eingänge, Türbreiten ab 90 cm, Bäder mit Wendekreis. Das öffnet die Vermietbarkeit für die wachsende Zielgruppe älterer Personen und sichert die Zukunftsfähigkeit des Objekts.

Förderung im Mehrfamilienhaus: KfW rechnet pro Wohneinheit

Bei der KfW-Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (297/298) richtet sich der maximale Kreditbetrag nach der Zahl der Wohneinheiten. Während für ein Einfamilienhaus eine Wohneinheit angesetzt wird, erhöht sich der Kreditrahmen bei Mehrfamilienhäusern entsprechend der im Grundriss eingeplanten Wohneinheiten. Wer beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen als Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel errichtet, kann einen Förderkredit von bis zu 600.000 Euro erhalten (4 × 150.000 Euro).

KfW-Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser – Überblick

KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): bis 100.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40, bis 150.000 Euro je Wohneinheit mit QNG-Siegel. Effektivzins ab 1,0 % p. a. (Stand Juni 2026, 10 Jahre Zinsbindung).

KfW 297 EH55 (befristet): Effizienzhaus-55-Stufe als Zwischenlösung, Antragseingang bei der KfW spätestens bis 31.12.2026.

KfW 296 (Niedrigpreissegment): bis 100.000 Euro je Wohneinheit, mindestens EH55, keine QNG-Zertifizierung erforderlich. Bei Mehrfamilienhäusern können verschiedene Wohneinheiten über unterschiedliche KfW-Programme (296 bzw. 297/298 oder 300) gefördert werden – eine Doppelförderung derselben Wohneinheit ist ausgeschlossen.

KfW 300 (Wohneigentum für Familien): zusätzlich für Familien mit Kind und Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro, erhöht sich für weitere Kinder – nur für die selbst genutzte Wohneinheit.

Wichtig: KfW 297 richtet sich an natürliche Personen mit Selbstnutzung, KfW 298 an Vermieter, Eigentümergemeinschaften, GbR und juristische Personen. Beim Mehrfamilienhaus mit Eigennutzung einer Einheit und Vermietung der übrigen sind zwei Anträge parallel möglich – KfW 297 für die selbst bewohnte Wohnung, KfW 298 für die vermieteten.

Grundriss Mehrfamilienhaus: Fazit

Ein guter Mehrfamilienhaus-Grundriss balanciert drei Größen: Er nutzt die Vorgaben aus Bebauungsplan und Landesbauordnung optimal aus, hält DIN 4109 für Schallschutz souverän ein und ermöglicht eine Vermarktung über verschiedene Wohnungsgrößen hinweg. Mit Gestaltung für drei bis acht Wohneinheiten, vertikaler Erschließung über ein zentrales Treppenhaus und einem mittigen Installationsschacht ist die wirtschaftliche Basis gelegt. Wer parallel die KfW-Förderpfade prüft, kann den Kapitaleinsatz spürbar senken. Stöbern Sie durch die Mehrfamilienhaus-Grundrisse geprüfter Anbieter in unserer Haussuche und vergleichen Sie Aufteilung, Wohnflächen und Energiestandards – kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zu Mehrfamilienhaus-Grundrissen

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