Hausbau Lexikon

Schadensersatzanspruch

Eine Partei (in der Regel eine natürliche Person, ein Mensch, oder eine juristische Person eine Firma) hat einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die andere Partei einen Schaden bei der anderen Partei verursacht, den sie auch zu vertreten hat oder der ihr zuzurechnen ist. Das kann auch eine Schadensersatzpflicht für einen Erfüllungsgehilfen sein, also eine Person, die im Auftrag des Schadensersatzpflichtigen eine Handlung vornimmt.

Die Schadensersatzpflicht resultiert bei folgenden Fällen:

  • Pflichtverletzung:wenn ein Vertrag zwischen Schädiger und Geschädigtem besteht - zum Beispiel Patient - Arzt als Operateur, Handkerkerfirma und Auftraggeber, Lieferer und Kunde als Besteller
  • Unerlaubten Handlung und Gefährdungshaftung:zum Beispiel verletzt der Schädiger den Geschädigten im Straßenverkehr
  • Vertragsverhandlungen über einen Vertrag scheitern: auch dann kann vorvertraglich ein Schadensersatzanspruch entstanden sein.

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