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Qualitätskreis Schwedischer Fertighaushersteller
Der QSF, Qualitätskreis Schwedischer Fertighaushersteller, fördert die für den deutschen Markt bestimmte Qualitätszertifizierung. Der Aufbau QSF entspricht dem der deutschen Qualitätsnorm für Fertighäuser, QDF. Das Gütesiegel QSF ist die Gewährleistung dafür, dass der Haushersteller für den Export nach Deutschland eine gleichbleibende Qualität bei Herstellung und Lieferung sowie verwendeter Materialien aufweist. Kontaktadresse: Qualitätskreis Schwedischer Fertighaushersteller (QSF) Box 14037 SE-10440 Stockholm
Quellband
auch: QuellbänderQuellbänder dienen der Abdichtung von bautechnisch notwendigen Arbeitsfugen im Ortbetonbau, die ständig oder zeitweise von Grundwasser, drückendem Hangwasser oder Oberflächenwasser belastet werden. Das Material der Quellbänder besteht aus verschiedenen Füllstoffen und Zuschlägen und insbesondere aus hochmolekularem Spezialkautschuk sowie dem Hauptbestandteil Montmorillonit. Das Material der Quellbänder hat eine selbstinjizierende Wirkung und tritt dadurch in alle Risse und Hohlräume ein. Auch nach Jahrzehnten soll nach Herstellerberichten keine Materialermüdung stattfinden und das Quell- und Schwindvermögen erhalten bleiben.
Querhaus
Der hallenartige Querteil einer Kirche, der sich mit dem Langhaus kreuzt.
Querriegelschloss
auch: Panzerriegelschloss, Querriegelschloß, QuerriegelschlösserDas Querriegelschloss wird auf der Innenseite einer Tür montiert. Es besteht aus einem fast über die ganze Türblattbreite verlaufenden Schlosskasten mit Schließzylinder und zwei rechts und links von der Tür verankerten Schließkästen. Über den Schließzylinder im Schloßkasten werden die beidseitig ausschließenden, massiven Riegel betätigt. Die Querverriegelung über die ganze Türblattbreite erschwert das Aufbrechen oder Aufhebeln der Tür wesentlich, da gleichzeitig die Öffnungs- und die Bänderseite der Tür geschützt wird. Querriegelschlösser werden auch als Panzerriegel- oder Doppelriegelschlösser bezeichnet.
Querschnitt
auch: Querschnittesiehe Hirnschnitt.
Quotennießbrauch
Nießbrauch, der sich statt auf ein ganzes Anwesen oder an einen Teil davon (§12§Bruchteilsnießbrauch%)) nur auf einen Teil der Grundstücksnutzungen bezieht. Kommt in der Praxis sehr selten vor.