- Startseite
- Ratgeber
- Lexikon
Lexikon
Nachbar
auch: NachbarnNachbar im Sinne des öffentlichen Baurechtes ist der Eigentümer eines Grundstückes im Einwirkungsbereich eines Vorhabens. Zum Personenkreis der Nachbarn gehören damit nicht nur die Eigentümer von Grundstücken, die an das Baugrundstück unmittelbar angrenzen, sondern die Eigentümer aller Grundstücke, die durch das Vorhaben einen rechtlich relevanten Nachteil erleiden können (siehe auch Nachbarbeteiligung).
Nachbarbeteiligung
Sinn und Zweck der Nachbarbeteiligung ist es, den Eigentümern von Grundstücken rechtzeitig von einem Bauvorhaben Kenntnis zu geben, um die Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte zu ermöglichen, die durch das Vorhaben verletzt werden könnten. Benachbart sind dem Baugrundstück grundsätzlich alle angrenzenden Grundstücke. Im Baugenehmigungsverfahren sind nur die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der benachbarten Grundstücke zu beteiligen. Gemäß § 1011 BGB ist bei mehreren Miteigentümern jeder von ihnen Nachbar. Wohnungseigentümer werden durch den Verwalter, welcher nicht im eigenen Namen, sondern im Namen aller Wohnungseigentümer handelt, vertreten. Entsprechend den Regelungen in den Landesbauordnungen dürfen die Nachbarn den Lageplan und die Bauzeichnungen bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen, soweit die Baumaßnahme ihre Belange berühren kann. Diese einzige Voraussetzung bestimmt gleichzeitig den Umfang des Einsichtsrechts. Durch die Einsicht soll dem Nachbarn ermöglicht werden zu prüfen, ob die Baumaßnahme Auswirkungen auf sein Grundstück haben wird und wie sie rechtlich zu beurteilen ist. Allgemeine wirtschaftliche Belange spielen hierbei keine Rolle.
Nachbarschaftsrecht
auch: NachbarschaftsrechteDas Nachbarschaftsrecht ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verankert. Es regelt die Rechte und Pflichten der Nachbarn beim Umgang miteinander und betrifft nicht zuletzt auch Baumaßnahmen, Grenzabstände usw. Die Landesbauordnungen sehen auch alle eine Nachbarbeteiligung vor, wenn ein Bauvorhaben geplant ist.
Nachhallzeit
Die Nachhallzeit umschreibt das Zusammenwirken von Schallquelle und umgebendem Raum, indem sie den Faktor Zeit ins Spiel bringt und misst, wie lange es dauert, bis ein von einem Sender ausgesandtes akustisches Signal nur noch ein Millionstel seiner ursprünglichen Intensität aufweist. Mit anderen Worten: Die Nachhallzeit drückt in Worten aus, wie lange man den Klang eines Tones im Raum noch nachklingen hört, obwohl die Schallquelle bereits verstummt ist. Je länger die Nachhallzeit, umso länger hören wir den Ton im Raum klingen. Ist sie kurz, so ist der Raum überdämpft und wir hören ihn nicht deutlich genug. In einem Tonstudio gibt es so gut wie gar keine Reflexion. Die Nachhallzeit bewegt sich gegen Null. Man spricht von einem schalltoten Raum. Das Gegenbeispiel einer Kathedrale macht "ohrenfällig", wie der Klang in alle Winkel des Raumes reflektiert wird.
Nachhaltige Forstwirtschaft
auch: Nachhaltige, Waldbewirtschaftungauch: nachhaltige Waldbewirtschaftung. Darunter sind verschiedene Maßnahmen zu verstehen, trotz "Ernten" von Bäumen den Wald in seiner Substanz und für spätere Holzernten zu erhalten. Dazu gehört u.a., daß große Stämme so geschlagen werden, daß kleinere Licht bekommen und nachwachsen können. Dazu gehört auch, daß die gefällten Bäume so aus dem Wald geschafft werden, daß Jungbäume nicht beschädigt werden. In der deutschen Forstwirtschaft ist die Nachhaltigkeit gang und gebe.
Nachhaltigkeit
Im Bauwesen bedeutet Nachhaltigkeit, durch Maß-Halten so zu bauen, dass während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und seiner Umgebung so wenig Umweltprobleme wie irgend möglich entstehen. Siehe auch Nachhaltige Forstwirtschaft.
Nachtabsenkung
Bei der Nachtabsenkung wird die Heizungsanlage zu bestimmten Zeiten, vor allem nachts, mit niedrigeren Heizwassertemperaturen betrieben und somit Energie gespart. Die Absenkung erfolgt bei den heute üblichen Regelungen automatisch und nach einem Programm, das der Betreiber flexibel wählen kann. Sie lässt sich auch bei Tag einsetzen, z.B. wenn sich über einen längeren Zeitraum niemand im Haus oder in der Wohnung aufhält.
Nachtspeicherheizung
auch: NachtspeicherheizungenNachtspeicherheizungen sin Einzelöfen, die nachts mit günstigem Nachtstrom aufgeladen, also angeheizt werden. Die gespeicherte Wärme wird tagsüber abgegeben. Durch thermostatgeregelte Ventilatoren wird die gespeicherte Wärme tagsüber individuell dosiert an die Umgebung abgegeben. Diese Technik wurde in den 70er Jahren gefördert, um die Auslastung und Effizienz der öffentlichen Kraftwerke zu erhöhen und die so genannten nächtlichen Stromtäler sinnvoll zu überbrücken. Nachtspeicherheizungenn wurden häufig bei der Altbaumodernisierung als einfacher Ersatz für öl- oder kohlebefeuerte Einzelöfen eingesetzt, ist aber heutzutage energiepolitisch und von den hohen Verbrauchskosten her weder zeitgemäß noch ratsam. Neben den hohen Umwandlungsverlusten bei der Stromherstellung und den damit verbundenen Emissionen sprechen die hohen Stromkosten gegen die Verwendung von Nachtspeicherheizungen
Nachunternehmer
auch: SubunternehmerNicht immer erbringt der vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer beziehungsweise Handwerker sämtliche Arbeiten selbst. Häufig beauftragt er Dritte mit der Ausführung von Teilleistungen. Solche Drittunternehmer werden als Nach- oder auch Subunternehmer bezeichnet. Die Besonderheit dieser Konstruktion besteht darin, dass der Bauherr keine vertraglichen Beziehungen zum Nachunternehmer hat. Sein Vertragspartner ist einzig und allein der von ihm beauftragte Bauunternehmer/Handwerker, der auch als Hauptunternehmer bezeichnet wird. Auch für die vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen ist im Verhältnis zum Bauherrn der Hauptunternehmer allein zuständig und verantwortlich.
nachwachsender Rohstoff
auch: nachwachsende, Rohstoffe, nachwachsenden, RohstoffenSammelbegriff für land- und forstwirtschaftlich erzeugte Rohstoffe wie Holz, Flachs, Raps, Zuckerstoffe und Stärke aus Rüben, Kartoffeln oder Mais, die nach der Aufbereitung einer weiteren technischen oder energetischen Anwendung zugeführt werden können. Nachwachsende Energien bezeichnet man auch als Biomasse. Die heute populärste Anwendung von nachwachsenden Rohstoffen zur Energieumwandlung ist der Einsatz von Holz in Feuerungen.
nachzubessernder Mangel
auch: nachzubessernde, MängelIst die Nachbesserung möglich, zumutbar und im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg nicht unverhältnismäßig aufwendig, so hat der Bauherr einen Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Häufig versuchen Baufirmen sich mit dem Hinweis auf den unverhältnismäßig hohen Aufwand um eine Nachbesserung zu drücken. Gerade bei echten Beeinträchtigungen des Wohn- und Nutzwertes eines Hauses sollte man sich aber nicht scheuen, seine Ansprüche notfalls auch auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Nagelbrettbinder
andere Bezeichnung für Nagelbinder.
Nagelplattenbinder
spezielle Binder für den Zusammenbau mittels Nagelplatten.
Nahwärmeversorgung
Bei der Nahwärmeversorgung wird im Gegensatz zur Fernwärmeerzeugung, wo ganz Städte oder Stadtteile mit Wärme versorgt werden, nur das direkte Umfeld der Energieerzeugung mit Wärme versorgt. Häufig eingesetzt werden hierfür sogenannte Blockheizkraftwerke, die neben Wärme auch Strom liefern. Realisiert wird die Nahwärmeversorgung zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern oder kleineren Siedlungen, aber auch im Gewerbebereich.
Nassdach
auch: NassdächerAls Nassdach wird ein Flachdach ohne nennenswertes Gefälle bezeichnet, auf dem durch erhöht angeordnete Abflüsse kontrolliert Regenwasser stehen bleibt. Der Wasserstand soll für eine Klimapufferung sorgen, ähnlich wie bei einem Gründach. Durch das stehende Wasser muss das Dach allerdings entsprechend dicht sein, was häufig zu Problemen führt. Ein Nassdach wird daher kaum noch ausgeführt.
natürliche Lüftung
Natürliche Lüftung kommt im Gegensatz zu mechanischer Lüftung ohne Ventilatoren aus. Der Luftaustausch erfolgt durch die Ausnutzung der natürlichen Druckunterschiede infolge Wind und/oder Temperaturunterschieden zwischen außen und innen. Um ein Gebäude ausschließlich oder im wesentlichen natürlich zu belüften, müssen verschiedene Einflussfaktoren beachtet werden: Raumtiefe, Windanfall am Standort des Gebäudes, Häufigkeit von Windstillen, Emissionen und Thermik im Raum. Die natürliche Lüftung wird auch als "freie" Lüftung bezeichnet.
Naturfarbe
auch: NaturfarbenRechtlich nicht festgelegter und damit individuell auslegungsfähiger Begriff für Farben, die weitgehend oder ausschließlich aus natürlichen Rohstoffen bestehen. Der Verbraucher erwartet jedoch von einer Naturfarbe, dass diese lösemittelfrei ist und dass von ihr keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen, insbesondere Ausgasungen ausgehen. Diese Verbrauchermeinung trifft jedoch bei Naturharzlacken keineswegs zu! Einige Hersteller vertreiben Pulver und Pigmentkonzentrate sowie weitere Rohstoffe, mit denen der Verbraucher selbst Naturfarben anrühren kann. Leimkreidefarben und Kalkcaseinfarben gelten ebenso als Naturfarben, wie Mineralfarben.
Naturfaserteppich
auch: NaturfaserteppicheEs gibt prinzipiell drei verschiedene Arten von Naturfasern, die sich für die Teppichherstellung eignen. Dies sind Schurwolle, Kokusfasern und bestimmte Palmenblätter (Sisal, Aloe). Obwohl mittlerweile Teppiche aus allen diesen Naturfasern hergestellt werden, ist und bleibt Schurwolle der klassische Teppichrohstoff. Beim Kauf eines Wollteppichs sollte man in jedem Fall auf das Wollsiegel achten. Dieses garantiert Ihnen Materialreinheit und einwandfreie Qualität. Bedenken sollte man auch, daß nur entfettete Schafswolle schmutzunempfindlich ist. Im Vergleich zu Kunstfasern verhalten sich Naturfasern in Bezug auf elektrostatische Aufladung weitestgehend neutral. Alle Naturfaserteppiche haben die Eigenschaft, Feuchtigkeit aus der Raumluft aufzunehmen und sie bei zu trockener Raumluft wieder abzugeben. Das bedeutet, daß sich die Naturfaserteppiche bei Feuchtigkeitsaufnahme ausdehnen und bei der folgenden Abgabe wieder zusammenziehen. Sind solche Teppichbeläge nicht vollflächig auf dem Boden befestigt worden, können sie Wellen werfen. Dies geschieht meist im Sommer. Im Winter liegt der Teppich durch die trockenere Heizungsluft glatt auf. Ein Vorteil der Naturfasern ist hingegen, daß zumeist keine Behandlung mit Chemikalien erfolgt.
Naturgarten
auch: NaturgärtenGärten, die sich von ganz alleine, als sozusagen von Natur aus bilden, gibt es nicht. Was sich von Natur aus selbst bilder sind Waldungen, Buschlandschaften, Steppen oder Savannen, jedoch keine Naturgärten. Ein Garten muss zunächst einmal angelegt werden. Es bleibt dann dem Gartenbesitzer überlassen, ob er hier einen Ziergarten mit Beeten und Rabatten, Parkrasen und dergleichen anlegen will oder nicht. Legt er einen Naturgarten an, so verzichtet er weitgehend auf menschliche Eingriffe und wählt Blühpflanzen, Blumen und Gräser aus, die sich natürlich entwickelt haben. Der Übergang vom Naturgarten zum verwilderten Garten ist fließend, wenn menschliche Eingriffe ganz entfallen. Bei Naturgärten und natürlich erst recht bei verwilderten Gärten ist Streit mit solchen Nachbarn vorprogrammiert, die einen Nutz- oder Ziergarten unterhalten, weil durch Samenflug eine Verbreitung der Wildkräuter in den nachbarlichen Garten erfolgt. Wobei hier Weltanschauungen aufeinander treffen. Was für den einen Unkräuter sind, sind für den anderen Wildkräuter.
Naturschutzgebiete
auch: NaturschutzgebietIn Naturschutzgebieten ist jede private Bautätigkeit untersagt. Auch ein Holzweg zum eigenen Waldgrundstück muss von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Möglich ist allenfalls, daß z.B. im Interesse der Erhaltung und Überwachung eines Naturschutzgebietes Vogelwarten und Personalräume für die in einem solchen Gebiet Tätigen errichtet werden. Naturschutzgebiete dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden, Fußgänger dürfen nur auf eigens markierten Wegen spazieren.
Natursteine
auch: NatursteinNatursteine sind Gesteinsarten, die in der Natur vorkommen. Nach dem Abbauen werden sie weder aufgearbeitet noch gebrannt. Durch Polieren und Schleifen kann Natursteinen allerdings ein "Facelifting" verpaßt werden. Oft bleiben die Steine jedoch einfach nur naturbelassen. Das charakteristische an Naturstein ist die ungleichmäßige Farbgebung und Maserung. Unterschieden werden Natursteine nach Art der Entstehung, und zwar in Erstarrungsgesteine, Sedimentgesteine oder Ablagerungsgesteine, Umwandlungsgesteine oder Metarmorphite
Natursteinpflaster
auch: KopfsteinpflasterNatursteinpflaster wird aus Basalt, Basaltlava, Diabas, Granit, Grauwacke, Porphyr und Quarzit hergestellt. Altpflaster, das aus Straßenaufbrüchen stammt, wird als Großpflaster, Normalpflaster, Mittelpflaster, Quadratpflaster, Kleinpflaster und Mosaikpflaster angeboten. Bei Neupflaster wird unterschieden in Groß-, Klein- und Mosaikpflaster. Naturpflastersteine insbesondere aus dem unverwüstlichen Basalt werden im allg. Sprachgebrauch auch als "Kopfsteinpflaster" bezeichnet. Mit Natursteinpflaster ausgebaute Straßen sind z. T. Jahrhunderte alt. Ihre Oberflächenstruktur sorgt für Dauererschütterungen in den Kraftfahrzeugen, Kopfsteinpflaster ist zudem rutschig. Aus diesem Grund sind alte Pflasterbeläge mehr und mehr aus dem Stadtbild verschwunden. Neupflaster aus Naturstein wird aber dennoch hergestellt, und zwar in genormten Größen. Es wird vor allem in historischen Innenstädten und auf historischen Plätzen verlegt.
Naturwerkstein
auch: NaturwerksteineNaturwerksteine sind Natursteine, die sich für den einen oder anderen Anwendungsbereich eignen. Die wichtigsten im Bauwesen eingesetzte Naturwerksteine sind Alabaster, Anorthosit, Basalt, Basallava, Brekzie, Calcit, Chanockit, Chloridschiefer, Diabas, Diorit, Dolomitstein, Feldspat, Foyait, Gabbro, Glimmer, Glimmerschiefer, Gneis, Granit, Granulit, Grauwacke, Hartkonglomerat, Juramarmor, Kalksandstein, Kalkstein, Kalktuff, Karbonatgesteine, Konglomerat, Labrador, Marmor, Migmatit, Muschelkalk, Nagelfluh, Onyx, Phyllit, Plattenkalk, Porenkalk, Porphyr, Quarz, Quarzit, Rhyolith, Sandstein, Schiefer, Serpentinit, Silikatgesteine, Sodalith, Syenit, Tonschiefer, Trachyt, Travertin, Tuff, Vulkantuff.
Nebenlüftung
auch: direkte Nebenlüftung, indirekte Nebenlüftung, NebenlüftungenBei der Nebenlüftung als Art einer Lüftungsleitung unterscheidet man indirekte und direkte Nebenlüftung. Bei der direkten Nebenlüftung verläuft neben der Fallleitung parallel zur Hauptlüftung eine zusätzliche Lüftungsleitung, die in jedem Stockwerk eine Verbindung zur Fallleitung hat. Dadurch ist es besonders bei hohen Gebäuden mit kurzen Anschlussleitungen, aber auch bei mehrfach verzogenen Fallleitungen möglich, dass Über- oder Unterdrücke in den Abwasserrohren sofort abgebaut werden. Die indirekte Nebenlüftung wird bei längeren oder hochbelasteten Anschlussleitungen erforderlich. Die zur Fallleitung parallel laufende Lüftungsleitung ist hierbei jedoch am Ende der Anschlussleitung angeschlossen, sodass diese gesondert gelüftet. Um die Selbstreinigung der Anschlussleitung sicherzustellen, ist mindestens ein Sanitärgegenstand an den senkrechten Leitungsteil anzuschließen.
Nebenunternehmer
Als Nebenunternehmer werden solche Unternehmer bezeichnet, die unter der Leitung eines Hauptunternehmers Teile der Bauleistung selbstständig erstellen und die in einem unmittelbaren (direkten) Vertragsverhältnis zum Auftraggeber (Bauherrn) stehen. Damit unterscheidet sich der Nebenunternehmer rechtlich vom Subunternehmer. Der Nebenunternehmer erbringt seine Bauleistung zeitgleich oder zeitversetzt am gleichen Bauvorhaben wie ein anderer Nebenunternehmer, ohne mit diesem in vertraglichen Verbindungen zu stehen.
Nebenwegübertragung
auch: SchallnebenwegübertragungAls Schallnebenwegübetragung werden alle Schallübertragungen bezeichnet, die nicht über das trennende Bauteil selbst erfolgen. Dazu gehört die Übertragung über flankierende Bauteile Rohrleitungen Kanäle Öffnungen und Undichtigkeiten Die Flankenübertragung stellt somit nur einen Teil der Schallnebenwegübertragung dar.
Negativbescheinigung
auch: Negativbescheinigungensiehe Negativzeugnis.
Negativgaube
auch: Negativgaubenseltene Bezeichnung für Loggia.
Negativzeugnis
auch: Negativbescheinigung, NegativzeugnisseWird auch Negativbescheinigung genannt und ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar bei der Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten durch Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.
Nenngröße
auch: NenngrößenAbmessung zur Angabe der geplanten Größe eines Bauteiles oder eines Gebäudeteiles.
Nennmaß
auch: SollmaßIn der Architektur das in der Bauzeichnung angegebene Maß eines Bauteils. In der Holzwirtschaft auch Größeneinheit beim Schnittholzverkauf.
Nennwärmeleistung
Die Nennwärmeleistung gibt die höchste nutzbare Wärmemenge an, die ein Wärmeerzeuger im Dauerbetrieb je Zeiteinheit abgeben kann. Sie ist wichtig für die Planung der Heizungsanlage und wird auf dem Typenschild des Gerätes in kW (Kilowatt) angegeben.
Nettobaufläche
auch: Nettobauland, Nettobauflächen, Netto-Baufläche, Netto-BauflächenBaugrundstücke aller Art außer Verkehrs- und Grünflächen. Zur Nettobaufläche zählen Gewerbebauflächen, Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsbauflächen.
Nettobauland
siehe Nettobaufläche.
Nettoenergiebilanz
Die Nettoenergiebilanz ist die Gegenüberstellung aller Energiemengen, die für den Bau, den Betrieb und die Beseitigung eines Energiesystems benötigt werden, und derjenigen Energien, die von dem System im Laufe seiner Lebensdauer bereitgestellt werden. Ein Energiewandler mit negativer Energiebilanz verbraucht mehr Energie, als er bereitstellt. Er kann damit als nicht umweltfreundlich eingestuft werden.
Nettogrundfläche
auch: NettogrundflächenDie Nettogrundfläche ist die Summe aller nutzbaren Grundflächen (Flächen zwischen Wänden, Stützen, Pfeilern..) sowie freiliegende Installationen, fest eingebauten Gegenständen (Heizkörper etc.). Weiterhin ist die Nettogrundfläche unterteilt in Nutzfläche (NF), Funktionsfläche (FF), Verkehrsfläche (VF).
Nettorohbauland
siehe Rohbauland.
Netzabkoppler
auch: NetzfreischalterDer Netzabkoppler, auch Netzfreischalter, Stromsensor oder Feldfreischalter genannt, ist ein Gerät, das zum Schutz vor Elektrosmog eingesetzt wird. Es schaltet automatisch die ihm zugeordneten Leitungen und Verbraucher aus und zwar automatisch, wenn der letzte Verbraucher oder das letzte Licht ausgeschaltet wird. Der Einbau eines Netzfreischalters bedingt einige Kenntnisse über die üblicherweise im Haushalt eingesetzten Geräte. Der einfache Netzabkoppler schaltet keine Stand-By Geräte wie Fernseher, Ladegeräte, Antennenanlagen, Trafos usw. Hier kommen spezielle Netzabkoppler zum Einsatz, die jedoch sehr genau einjustiert werden müssen oder man bedient sich, wenn möglich, z.B. vorgeschalteten, schaltbaren Mehrfachsteckerleisten. Ferner muss über eine Kontrollampe im Schlafzimmer ersichtlich sein ob der Netzfreischalter tatsächlich arbeitet. Diese wird einfach in eine Steckdose gesteckt und schaltet sich mit dem Netzabkoppler an und ab.
Netzfreischalter
siehe Netzabkoppler.
Niedrigenergiehaus
auch: Niedrigenergiehäuser, Niedrig-EnergiehausUnter einem Niedrigenergiehaus wird im allgemeinen ein Haus verstanden, dessen Heizwärmebedarf die Anforderungen der alten WSVO um mindestens 25 % unterschreitet. An ein Passivhaus, das in diesem Zusammenhang öfters genannt wird, werden noch weit höhere Energie-Einsparanforderungen gestellt. Für Neubauten relativiert sich der Werbewert des Begriffs insoweit, als jedes neugebaute Haus automatisch ein Niedrigenergiehaus ist, weil die EnEV (Energieeinsparverordnung) erhebliche Anforderungen an den Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle stellt.
Nießbrauch
Kommt der Nießbrauch im Immobilienbereich zum Tragen, so bedeutet dies, dass ein Grundstückseigentümer einem anderen die Nutzung eines meist bebauten Grundstücks überläßt. Solche Regelungen kommen häufig bei Erbschaftsangelegenheiten oder in Scheidungsfällen vor. Der Eigentümer überläßt das Anwesen dem "Nießbraucher", also einem "Nutznießer", wobei der Nießbrauch im Grundbuch Abt.II eingetragen wird. Der Nießbraucher wird also wirtschaftlicher Besitzer, jedoch nicht Eigentümer. Er kann das Haus bewohnen oder auch vermieten und die daraus erzielte Miete behalten, er kann das Anwesen jedoch weder vererben noch verkaufen noch verschenken. Der Eigentümer hingegen kann das Anwesen zwar verkaufen, aber niemand wird ein Haus kaufen wollen, das mit einem Nießbrauch belastet ist. Durch den Verkauf eines Hauses wird der Nießbrauch keineswegs gelöscht, sondern bleibt zu Lebzeiten des Nießbrauchers bestehen.
Nivellierspachtel
Nivellierspachtel ist eine fließfähige, mörtelartige Spachtelmasse, die zum Ausgleich von Unebenheiten auf Wand und Boden gleichmäßig aufgebracht wird und sich dort selbst gleichmäßig dünn verteilt. Das ist wichtig, um eine ebene Oberfläche und dadurch eine größtmögliche Kontaktfläche zum nachfolgenden Aufbau zu erhalten.
Nominaler Jahreszins
siehe Nominalzins.
Nominalzins
Bezeichnung für den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens (die Nominalschuld) zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Nominalzins bestimmt. Die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer kann aus dem Nominalzins nicht abgelesen werden. Über sie gibt der Effektivzins Auskunft, der weitere Einflüsse wie die Termine der Ratenzahlungen und die Verrechnungstermine berücksichtigt.
Noniusabhänger
siehe Abhänger
Nonne
siehe Nonnenziegel.
Nonnenziegel
auch: Nonne, Priepen, PriebenDer Nonnenziegel ist ein gewölbter Pressdachziegel ohne Verfalzung und mit rundem Wasserlauf. Kennzeichnend ist, dass er auf der Dachlattung liegt und ohne Verfalzung von einem Mönchziegel seiten- und höhenüberdeckt wird (siehe auch Mönch und Nonne). Weitere Bezeichnungen für diesen Ziegel sind Nonne, Haken, Hocken, Rinnenziegel, Rinnen, Priepen, Prieben, Unterdächler.
Nordhang
auch: NordhängeDas Bauen in Hanglage kann problematisch sein, das Bauen auf einem Nordhang ist es in jedem Fall. Benachbarte Gebäude können im Winter für eine Verschattung von 30 und mehr Metern sorgen, was zu einer erheblichen Reduzierung des Lichteinfalls führt. Weniger Sonnne bedeutet aber mehr Energieaufwand für die Beleuchtung der Innenräume und für das Beheizen. Bei der Bebauung eines Nordhangs sind große Fensterfronten opportun, was die Bau- und Energiekosten weiter nach oben drückt, wogegen Solarenergie so gut wie gar nicht gewonnen werden kann.
Norm
auch: NormenNormen sind im Bauwesen nicht wegzudenken. Sie legen Mindeststandards für Bauprodukte fest und können auch Verarbeitungsverfahren bestimmen. Wichtig ist auch die einheitliche ("genormte") Bemaßung von Bauteilen, wodurch Verarbeitungsfehler vermieden werden und das Bauen rationeller verläuft. DIN-Normen sind in Deutschland maßgeblich. In Österreich sind dies die ÖNORMEN. Mit EN-Normen bemüht sich die Europäische Gemeinschaft, übergreifende Regelungen zu finden, damit in allen Mitgliedsstaaten (auch bei Bauprodukten und -verfahren) einheitliche Standards zu Grunde gelegt werden können.
Normalnull
Höhenfestpunkt, der durch die Landesvermessung festgelegt wird. Wird als Höhenbezugspunkt auf der Baustelle benötigt, auf den die Höhenunterschiede auf dem Bau bezogen werden.
Notaranderkonto
Das Notaranderkonto bzw. Anderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Hierfür wird von der Bank in der Regel ein sogenannter Vorvalutierungszuschlag erhoben.
Notentwässerung
auch: NotüberlaufNach den neuesten Baurichtlinien ist bei Flachdächern heute eine Notentwässerung zu installieren, falls alle anderen Abflüsse nicht ausreichen oder durch Verschmutzung und Verstopfung ausfallen. Die Notentwässerung muss bei Auslauf ins Freie auf schadlos überflutbare Flächen erfolgen. Norüberläufe sind generell erforderlich bei Dachkonstruktionen mit innenliegenden Rinnenentwässerungen und bei Flachdächern in Leichtbauweise (z.B. Trapezdächer). Sofern ein freier Notüberlauf mit ausreichendem Abflussvermögen über die Fassade nicht möglich ist, muss ein zusätzliches Leitungssystem mit freiem Auslauf auf das Grundstück installiert werden. Dabei kann auch ein Unterdrucksystem Verwendung finden.
Notüberlauf
siehe Notentwässerung.
Nullenergiehaus
auch: Nullenergiehäusersiehe Passivhaus.
Nullleiter
siehe Neutralleiter.
Nutzenergie
Als Nutzenergie wird diejenige Energie bezeichnet, die beim Verbraucher nach der letzten Umwandlung zur Verfügung steht. Beispiele sind die Wärme für Raumheizung, Licht aus Lampen oder mechanische Arbeit von Motoren.
Nutzfläche
auch: NutzflächenDie Nutzfläche eines Gebäudes ist ein Teil der Nettogrundfläche. Sie teilt sich auf in die Haupt- und die Nebennutzfläche. Zur Hauptnutzfläche gehören unter anderem die Nutzungsarten Wohnen und Aufenthalt. Sanitär- und Abstellräume, Garagen oder Stellplätze gehören zur Nebennutzfläche.
Nutzkeller
Ein Nutzkeller ist in erster Linie gedacht als Lager- und Stauraum. Hier ist außerdem Platz für die Heiz- und Lüftungstechnik. Da ein Nutzkeller zu den Kalträumen gehört, ist eine Wärmedämmung verzichtbar. Eine sogenannte thermische Trennung sorgt dafür, dass es zwischen dem nicht beheizten Keller und den beheizten Wohnräumen keine Wärmebrücken gibt.
Nutzung
auch: Nutzungensiehe Gebäudenutzung.
Nutzungsänderung
Jede Baumaßnahme ist grundsätzlich genehmigungspflichtig bis auf eine kleine Anzahl von vom Volumen her eher geringen Maßnahmen, für die Genehmigungsfreiheit besteht. Dabei wird unter einer Baumaßnahme keinewegs nur der Neubau verstanden, sondern auch der Umbau, der Anbau, der Abbruch oder auch die Nutzungsänderung eines bestehenden Bauobjekts. Jede anderweitige Nutzung kann selbst dann, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, rechtswidrig sein, weil beispielsweise ein Wohnhaus nicht für die Belastungen eines Fitness-Studios statisch berechnet wurde oder weil eine alte Fabrik mit Panoramablick auf den Rhein keineswegs der EnEV entspricht. Eine Nutzungsänderung kann die Klärung vieler weiterer Sachfragen und entsprechende bauliche Änderungen mit sich bringen, z.B. im Bereich des Brandschutzes.
Nutzungsausschluss
auch: NutzungsausschlüsseIn einem Bebauungsplan können Nutzungen innerhalb eines Baugebiets ausdrücklich ausgeschlossen werden. Um beispielsweise in einem Allgemeinen Wohngebiet die Wohnruhe sicherzustellen, kann die dort üblicherweise zulässige Errichtung eines Gartenbaubetriebs oder einer Tankstelle ausgeschlossen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für Gaststätten, Geschäftshäuser, Einkaufszentren oder Vergnügungsstätten, die in Kerngebieten an sich zulässig sind, zur Sicherstellung der Wohnruhe wegen der unzumutbaren Belästigungen durch Lärm und erhöhtes Verkehrsaufkommen jedoch ausgeschlossen werden können.
Nutzungsfeuchte
Nutzungsfeuchte ist die in der Raumluft enthaltene Luftfeuchte. Die Größenordnung ist abhängig vom Luftaustausch und von dem Lüftungsverhalten der Benutzer.
Nutzungsgenehmigung
auch: NutzungsgenehmigungenNach Fertigstellung aller Bauarbeiten erfolgt die Schlussabnahme im Rahmen der bauaufsichtlichen Bauabnahme. Ergibt die Schlussabnahme keine Beanstandungen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsgenehmigung z. B. für die Nutzung als Wohn- oder Gewerbegebäude. Nutzungsgenehmigungen dürfen nicht einseitig "ausgedehnt" werden. Die Umwandlung einer Villa in ein Luxus-Bordell ist ebenso wenig gestattet, wie die Umwandlung einer Gewerbehalle in einen Supermarkt.
Nutzungsuntersagung
Die Baugenehmigung ist immer auch mit einer bestimmten Nutzung verbunden. Wohnräume dürfen zum Beispiel nur als Wohnräume genutzt werden. Wird in Räumen, die nur zu reinen Wohnnutzung ausgewiesen wurde ein Laden eingerichtet, wird die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Der Laden muss also wieder geschlossen werden. Ebenfalls mit einer Nutzungsuntersagung muss gerechnet werden, wenn auf einem brachliegenden Grundstück ein Kinderspielplatz eingerichtet wird. Im Ermessen der Behörde steht dabei die Auswahl der Mittel zur Durchsetzung des Nutzungsverbotes. Die Bauaufsichtsbehörde hat dabei die Auswahl zwischen den in den Verwaltungsvollstreckungsvorschriften enthaltenen Zwangsmitteln. Hierbei hat sich die Behörde jedoch an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu halten. Der Bürger kann gegen die Nutzungsuntersagung zunächst Widerspruch und danach gegebenenfalls Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.