Hausbau Lexikon

Kapitaldienst

Mit Kapitaldienst wird in der Kreditwirtschaft die Leistung bzw. Rückzahlung des Kreditnehmers für Tilgung und Zinsen eines aufgenommenen Kredites bezeichnet. Dabei ist der Kapitaldienst aus den beiden Faktoren Tilgung und Zinsen zusammengesetzt. Auch in der Betriebswirtschaftslehre ist der Begriff gebräuchlich. Hier ist darunter der Anteil des Kapitals im Investitionsobjekt gemeint, der noch durch Abschreibungen und Zinsen erfasst wird. Die Verrechnung als Annuität ist dabei üblich.

Sollte ein Unternehmer den Kapitaldienst nicht mehr tragen können, die Leistung der Kosten und die Rückzahlung der Kreditaufnahme mithin nicht mehr möglich sein, muss er Insolvenz beantragen.

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