Hausbau Lexikon

Grenzbebauung

Unter einer Grenzbebauung versteht man das Bauen an der Grundstückgrenze. Dabei gelten gewisse Abstandsflächen, die einzuhalten sind. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein Gebäude direkt an seiner Grundstücksgrenze für den Nachbarn störend sein kann. So können zum Beispiel Fenster, die eine Aussicht auf seinen Garten bieten, eine Störung seiner Privatsphäre darstellen. Neben den Rechten des Nachbarn sind Abstände zwischen Gebäuden aber auch oft aus Gründen des Brandschutzes oder wegen der Belüftung und Belichtung des Hauses erforderlich.

Daher gilt auch die Errichtung eines Gartenzaunes, einer Hecke oder einer Mauer, die die Grundstücke voneinander trennen soll, als Grenzbebauung. Natürlich ist es nicht sinnvoll, dass ein Zaun einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten muss, wenn er zwei Gärten trennen soll. Es gelten aber Vorschriften, die seine Höhe begrenzen. Das verhindert, dass zum Beispiel die Hecke eines Nachbarn das Fenster des anderen blockiert und den Raum verfinstert.

Die genauen Regelungen zur Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Abstandsfläche ist aber fast immer von der Höhe des Gebäudes abhängig und gilt für die gesamte Fassade, also auch für einen Erker oder Balkon. Häufig gibt es allerdings Ausnahmeregelungen für kleinere Gebäude, wie Schuppen, Gewächshäuser, Garagen oder Carports. Es sind aber auch Vereinbarungen mit dem Nachbarn möglich, um zum Beispiel eine Carport Baugenehmigung zu bekommen, obwohl der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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