Brandwand
Eine Brandschutzwand verhindert für eine bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Dauer das Übergreifen von Feuer auf angrenzende Räume oder Gebäude. Ebenso soll sie das Eindringen von Qualm unterbinden. Dieses Bauelement findet sich zwischen benachbarten Gebäuden als Gebäudeabschlusswand sowie innerhalb eines Gebäudes.
Als so genannte innere Brandwände unterteilen sie weitläufige Gebäudekomplexe in einzelne Brandabschnitte von maximal 40 Metern. Zugleich sorgen sie für sichere Fluchtwege und Zugangsmöglichkeiten für Rettungskräfte. Daher ist eine sichtbare Deklaration für die Feuerwehr Pflicht.
Im Sprachgebrauch finden sich ebenso die Begriffe Brandmauer und Feuerwand. Alle errichteten Feuerschutzwände müssen gemäß DIN 4102-3 überprüft und abgenommen werden.