Die KfW Förderung umfasst energieeffiziente Baumaßnahmen, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Baufamilien können sowohl beim Neubau als auch bei der energetischen und barrierefreien Sanierung von Bestandsimmobilien profitieren. Förderungen erhalten Sie beim Bauen über zinsverbilligte Darlehen, bei Modernisierung über günstige Kredite mit einem attraktiven Tilgungszuschuss pro Jahr und Projekt sowie Zuschuss für neue Heizungen. Durch das Inkrafttreten neuer Bestimmungen des GEG in diesem Jahr haben sich einige Fördermöglichkeiten geändert.
Empfohlene Häuser mit KfW 40 Förderung für Sie:
Aktuelle Veränderungen: Was ist neu?
Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 gilt weiterhin wie seit dem Jahr davor das KfW 55 Effizienzhaus als Standard bei Neubauten. Neu errichtete Eigenheime können nur noch mit Standard KfW 40 und Zusatzvoraussetzungen im Sinne des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude gefördert werden. Diese zinsverbilligten Kredite sind mit weiteren Fördermitteln kombinierbar.
Dementsprechend können Sie etwa einen zusätzlichen Kredit für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Förder-Kredit 270) beantragen, wie etwa eine PV-Anlage. Darüber hinaus dient das sogenannte KfW-Wohneigentumsprogramm (Förder-Kredit 124) für die Finanzierung von Kosten in Bezug auf das Baugrundstück, Materialen, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer und weiteren Posten. Gerade für günstige Mehrfamilienhäuser eignet sich dagegen der Förder-Kredit 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude – auch bei Effizienzstandard 55.
Bei Bestandsimmobilien sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergünstigte Kredite und Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen vor. Förderkredite und Zuschüsse für eine energieeffiziente Modernisierung schließen einen Kredit mit Tilgungszuschüssen (Förder-Kredit 261), einen Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Maßnahmen (Förder-Kredit 358, 359) sowie einen Zuschuss für den Kauf und Einbau einer nachhaltigen Heizung (Zuschuss 458) ein.
Unser Tipp: Auch der für Neubauten beantragbare Förder-Kredit 270 kann z.B. für den Einbau einer Solarthermie-Anlage im Zuge der Sanierung genutzt werden. Außerdem können Familien einen zinsverbilligten Kredit im Rahmen des Programms 'Jung kauft Alt' anfordern (Förder-Kredit 308).
Darüber hinaus gibt es beim BAFA Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und zur Optimierung des Heizsystems, sowie für die Installation von Anlagentechnik (außer Heizanlage), beispielsweise eine Lüftungsanlage.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick finden Sie im Abschnitt 'Förderungen' auf unserer Seite zu Energiesparhäusern.
Sanierung zum Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (40 EE)
Neben der Förderung der Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus ist eine umfangreichere Förderung im Standard Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (kurz: 40 EE) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Bestandsgebäude, das nach der energetischen Modernisierung maximal 40 % des laut GEG für das Referenzhaus zulässigen Energiewertes pro Jahr verbraucht. Als Sanierungsmaßnahme muss unter anderem eine neue Heizung auf Basis regenerativer Energien verbaut werden, welche mindestens 65 % des Energiebedarfs abdeckt. Die maximale Förderkreditsumme von 150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss erhalten Sie auch dann, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs Ihres sanierten Hauses über die Rückgewinnung von Abwärme erzeugt wird.
Eine Einstufung in die Sonderform "Effizienzhaus EE" bei Sanierungen setzt voraus, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien nach Ihrem Kauf passiert und noch nicht im Gebäude vorhanden war. Von dieser Förderung profitieren vor allem Bauleute, die eine Immobilie mit Gas- oder Ölheizung kaufen und die das alte Heizsystem vollständig austauschen.
Als förderfähige Bestandsgebäude zählen auch denkmalgeschützte Immobilien, deren Energieversorgung in Kälte- und Wärmetechnik auf die neuen Standards umgestellt wird.
Sanierung zum Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (40 NH)
Voraussetzung für den im Vergleich zur Sanierung zum KfW 40 Effizienzhaus höheren Förderkredit und Tilgungszuschuss für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) ist die Erfüllung der Vorgaben des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude.
Ihr umwelt- und klimaschonendes Eigenheim lohnt sich nicht nur aufgrund der attraktiven Fördermittel. Perspektivisch werden Sie viel Geld sparen, da die Heiz- und Klimatisierungskosten durch die moderne förderfähige Anlagen nachhaltig sinken.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie erhalten Sie im Rahmen der Heizungsförderung für Privatpersonen einen Zuschuss von bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten – bei einem Einfamilienhaus betragen diese bis zu 30.000 Euro. Bezuschusst wird der Austausch einer alten und konventionellen Heizungsanlage beispielsweise gegen solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Brennstoffzellenheizungen.
Wird KfW 40 Plus noch gefördert?
Kurzgesagt: nein. KfW 40 Häuser können im Rahmen der bereits besprochenen Standards gefördert werden. Unter diese fällt auch der zwischen 2016 und 2022 geförderte KfW 40 Plus Standard, doch es gibt seitdem keine gesonderte Förderung unter diesem Label.
Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus entspricht den energetischen Voraussetzungen des Effizienzhauses 40, allerdings ist es durch ein Plus-Paket erweitert. So muss das Haus mit einem stationären Batteriespeichersystem sowie einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien ausgestattet sein. Ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs muss direkt am Haus erzeugt und gespeichert werden. Ebenso muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verbaut werden.
Kosten für KfW 40 Effizienzhaus
Wie viel Ihr Effizienzhaus mit KfW 40 Standard im Endeffekt kostet, hängt natürlich von der Wohnfläche und den gesamten Ausstattungsmerkmalen ab. Prinzipiell können Sie mit zusätzlichen Bauwerkskosten von 260 bis 300 Euro/qm rechnen. Das heißt unter dem Strich, dass ein 100 qm großes KfW 40 Effizienzhaus als Daumenformel eine Baukostenerhöhung von 26.000 bis 30.000 Euro gegenüber dem KfW 55 Standard mit sich bringt. Je nach technischer Ausstattung liegen die Mehrkosten in ihrer Gesamtheit zwischen den bereits angesprochenen 26.000 Euro und einer Summe von bis zu 100.000 Euro.
Sanieren Sie eine Bestandsimmobilie auf KfW 40 Standard, sind die Sanierungskosten je nach Ausgangslage relativ gesehen höher.