Was ist eine Photovoltaikanlage und wann lohnt sie sich?
Vor einigen Jahren war die Photovoltaikanlage auf dem Dach noch eine Ausnahme. Das hat sich inzwischen gründlich geändert. Die schwarzglänzenden, von roten Dachziegeln umrahmten Solarmodule gehören selbstverständlich zum Erscheinungsbild fast jeder Kommune. Möglich wurde das nicht nur durch ein gewachsenes Umweltbewusstsein und die Energiewende. Die öffentliche Förderung tat ein Übriges, um Anreize für Photovoltaik-Investments zu bieten. Allerdings sind die guten Zeiten der Solarförderung inzwischen vorbei.
Lohnt sich eine Solaranlage zur Stromerzeugung noch? Wie viel kann Photovoltaik kosten? Und wann rechnet sich eine Photovoltaikanlage überhaupt? Dem soll im Folgenden nachgegangen werden.
Was ist eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage ist allgemein eine technische Einrichtung, die über Solarzellen einstrahlende Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandelt. Sie stellt eine wichtige Möglichkeit zur Nutzung der Solarenergie dar. Viele - meist Lithium-basierte - Solarzellen werden dabei durch Parallel- oder Hintereinanderschaltung zu Solarmodulen zusammengefasst. Mehrere neben- oder untereinander angeordnete und zusammengeschaltete Solarmodule bilden dann wiederum die Photovoltaik-Anlage.
Die andere - und mit Photovoltaik nicht zu verwechselnde - Nutzungsform der Sonnenenergie ist die Solarthermie. Dabei wird die Sonneneinstrahlung in thermische Energie zur Wärmeerzeugung umgewandelt. Dies geschieht über Sonnenkollektoren, die die "Sonnenkraft" bündeln und über ein Wärmeträgermedium - ein spezifisches Wassergemisch - in nutzbare Wärme umsetzen. Auch wenn sich Sonnenkollektoren und Solarmodule äußerlich manchmal ähneln, handelt es sich um grundverschiedene technische Lösungen.
Begrifflich kann es ebenfalls zu Verwirrung kommen. "Solaranlage" wird zum Teil als gemeinsamer Oberbegriff für Photovoltaik und Solarthermie verstanden, zum Teil dient "Solaranlage" als Synonym für jede der beiden Solarnutzungen. Bei Photovoltaikanlagen werden auch häufiger die Begriffe "PV-Anlage" oder "Solarstromanlage" verwandt.
Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage ist für fast alle Dachformen geeignet. Auch die Art der Eindeckung ist weitgehend irrelevant. Selbst auf Flachdächern lassen sich Solarmodule "schräg" aufstellen, so dass das Sonnenlicht gut einfallen kann. Ideal ist immer eineNeigung von 30 bis 45 Grad.
Für die Solarmodule sollten stets Dachflächen mit geringer "Schattigkeit" gewählt werden, um optimale Bedingungen für die Stromerzeugung zu gewährleisten. Wenn eine Ausrichtung nach Süden möglich ist, ist das ideal - aber sicher nicht immer möglich.
In der Regel wird die Statik eines Daches durch die PV-Anlage nicht beeinträchtigt. Die Module haben nur vergleichsweise geringes Eigengewicht. Wenn das Dach schon alt ist, kann eine vorherige Sanierung sinnvoll sein, ehe die Anlage aufmontiert wird. Für die normale Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach ist keine bauliche Genehmigung erforderlich. Das gilt nur bei denkmalgeschützten Gebäuden oder für Freiland-Anlagen.
Welche finanziellen Vorteile bietet eine Photovoltaik-Anlage?
Der mittels Photovoltaik erzeugte Strom kann grundsätzlich selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Beides bietet finanzielle Vorteile.
- Bei Eigennutzung werden Stromkosten für den Fremdbezug gespart.
- Bei Einspeisung werden Vergütungen für den erzeugten Strom gezahlt.
Die Vergütungen sind über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - ehemals Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und bieten daher hohe Kalkulationssicherheit. Allerdings findet eine laufende Überprüfung und Anpassung statt, die dann jeweils für Neu-Anlagen gilt. Die Vergütungshöhe sinkt im Zeitablauf kontinuierlich. Wer heute eine neue Photovoltaikanlage installiert, erhält daher deutlich geringere Einspeisevergütungen als noch vor einigen Jahren. Das hat Auswirkungen auf die Investitionsrechnung.
Im privaten Bereich relativ wenig genutzt ist das Marktprämienmodell, das es seit 2012 gibt. Es soll Anreize zur Eigen- und Direktvermarktung von selbst erzeugtem Strom anstelle der allgemeinen Netzeinspeisung bieten. Die Marktprämie gleicht den Unterschied zwischen dem erzielten Preis an der Strombörse und der Einspeisevergütung aus, so dass Nutzer dieses Modells nicht schlechter gestellt werden als Netzeinspeiser.
Was kostet eine Photovoltaikanlage?
Sind die Einspeisevergütungen auf der einen Seite gesunken, sind auch die Photovoltaik Preise für die Solarmodule auf der anderen Seite günstiger geworden. Die Massenfertigung in Verbindung mit einem harten internationalen Wettbewerb hat es möglich gemacht. Vor allem die Konkurrenz aus China hat sich auf die Photovoltaik Kosten ausgewirkt. Daher muss heute für eine Photovoltaikanlage tendenziell weniger Geld in die Hand genommen werden als noch vor einigen Jahren.
Photovoltaik Kosten betreffen nicht nur die Anschaffung, sondern auch den laufenden Betrieb. Häufig wird mit laufenden jährlichen Photovoltaik-Kosten von netto ohne MwSt.) gerechnet, im Mittel sind das 1.450 Euro. Die Photovoltaikanlage K osten liegen in diesem Fall in einer Größenordnung von rund 15.000 Euro. Bei Anlagen mit mehr oder weniger Leistung variieren die Investitionskosten entsprechend.
Welche Betriebskosten fallen an?
Photovoltaik Kosten betreffen nicht nur die Anschaffung, sondern auch den laufenden Betrieb. Häufig wird mit laufenden jährlichen Photovoltaikanlage Kosten von 1 bis 1,5 Prozent der Anschaffungskosten kalkuliert. Kosten im laufenden Betrieb fallen an für:
- Reinigung und Wartung (Reinigung etwa alle ein bis drei Jahre, Wartung jährlich)
- Versicherung (Photovoltaikanlagen sind in der normalen Gebäude - und Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt)
- Finanzierung (Zinsen bei Kreditfinanzierungen, entgangene Kapitalerträge bei Eigenfinanzierung)
Welche öffentlichen Fördermittel gibt es?
Um die Kosten der Photovoltaikanlage besser stemmen zu können, bieten sich unterschiedliche Fördermittel an. Neben der Förderung über Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gibt es einige öffentliche Förderprogramme, die private Investitionen in Photovoltaik unterstützen. Auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Sie hat bisher zwei Programme im Angebot:
Erneuerbare Energien - Standard:
Das Programm sieht zinsgünstige Darlehen vor, die unter anderem zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen eingesetzt werden können. Möglich sind Darlehen über fünf, zehn oder zwanzig Jahre. Voraussetzung ist, dass die Anlage mindestens 12 Monaten lang Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dieses Programm besteht nach wie vor.
Erneuerbarer Energien - Speicher:
Mit diesem Programm wurde die Nutzung stationärer Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen gefördert. Das Programm lief zum 31.12.2018 aus.
Die KfW vergibt die Förderkredite nicht direkt, sondern über die Hausbanken vor Ort. Diese prüfen die Bonität und ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind. Die Kreditvergabe erfolgt dann als Bankkredit mit banküblichen Sicherheiten zu den von der KfW vorgegebenen Konditionen.
Neben der KfW-Förderung bestehen auf der Ebene der Bundesländer und der Kommunen weitere Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien, die auch für Photovoltaik-Investments eingesetzt werden können. Einige Stadtwerke und Energieversorger bieten darüber hinaus eigene Förderungen an. Eine gute Recherchemöglichkeit für solche Maßnahmen bietet die Seite www.energiefoerderung.info.
Photovoltaikanlage und Steuern
Recht kompliziert wird es beim Thema "PV-Anlage und Steuern". Durch den Betrieb einer solchen Anlage wird man de facto zum Unternehmer, der als Stromproduzent steuerpflichtige Gewinne aus Gewerbebetrieb erzielt. Solange es um Strom vom eigenen Hausdach geht, entsteht in der Regel aber keine Gewerbesteuerpflicht, weil der erzielbare Gewinn unterhalb der Bagatellgrenze von 24.500 Euro bleibt. Erst ab diesem Betrag setzt die Besteuerung ein.
Im Eigenheim-Betrieb werden im Normalfall auch keine Größenordnungen für eine generelle Umsatzsteuerpflicht erreicht. Private Anlagenbetreiber sind typischerweise Kleinunternehmer im Sinne des Steuerrechts. Sie haben ein Wahlrecht, ob sie umsatzsteuerpflichtig sein wollen oder nicht. Umsatzsteuerfreiheit erspart administrativen Aufwand, bedeutet aber auch Verzicht auf Vorsteuerabzug, der finanzielle Vorteile bringen kann.
Einspeisevergütungen oder Marktprämien im Zusammenhang mit der Stromproduktion stellen steuerpflichtige Einkünfte dar, die in der Einkommensteuer-Erklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzugeben sind. Von den Betriebseinnahmen dürfen allerdings Betriebsausgaben abgezogen werden. Der übrig bleibende Gewinn ist zu versteuern. Steuerpflichtig ist auch der geldwerte Vorteil durch die Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom. Wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab. Dabei spielen auch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten eine Rolle.
Rechnet sich eine Photovoltaikanlage?
Lohnt sich eine Solaranlage zur Stromerzeugung? Die Antwort auf diese Frage konnte früher recht eindeutig mit "Ja" beantwortet werden. Inzwischen muss sie lauten: "Es kommt darauf an".
Das Grundproblem ist, dass die Photovoltaik Preise in der Anschaffung nicht so stark gesunken sind wie die Einspeisevergütungen. Dadurch dauert es tendenziell länger, bis sich eine Investition amortisiert. Im ungünstigsten Fall ist die Amortisationsdauer länger als die zwanzig Jahre der Vergütungsgarantie. Für Zeiträume darüber hinaus wird die Kalkulation sehr unsicher. Außerdem muss bei der Rechnung zwischen Stromerzeugung für Eigenverbrauch und Strom für Einspeisung differenziert werden.
Bei PV-Kleinanlagen, wie sie für Hausdächer typisch sind, liegen die Stromgestehungskosten (= Produktionskosten für Stromerzeugung) heute in einer Bandbreite von 10 bis 14 Cent pro KWh. In Norddeutschland sind sie tendenziell höher als in Süddeutschland. Bei den Gestehungskosten sind neben den laufenden Betriebskosten auch Finanzierungskosten (Mischfinanzierung unterstellt) berücksichtigt. Außerdem wird bei der genannten Bandbreite eine durchschnittliche Sonneneinstrahlung und eine Nutzungsdauer nicht weit über zwanzig Jahren unterstellt.
1. Volleinspeisung:
Angenommen sei eine Strom-Volleinspeisung. Mit einer Einspeisevergütung zwischen 11 und 12 Cent pro KWh, wie sie derzeit (Stand Dezember 2018) bei Anlagen bis 10 KWp gilt, kann bei Gestehungskosten von 10 bis 14 Cent nicht in jedem Fall eine Kostendeckung erzielt werden. Die erzielbaren Gewinne sind jedenfalls bescheiden und eine Amortisierung innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bleibt zumindest fraglich, wodurch die Photovoltaikanlage Kosten kaum eingeholt werden können.
2. Eigenverbrauch
Anders sieht es aus, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht werden kann. Bei einem Strompreis von nicht unrealistischen 26 Cent pro KWh bleibt auch bei Gestehungskosten von 14 Cent eine erhebliche positive Differenz. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Anlage rechnet, steigt dadurch erheblich. Für eine möglichst hohe Eigennutzung sind allerdings zusätzliche technische Einrichtungen erforderlich (zum Beispiel ein Speicher), die wieder die Baukosten nach oben treiben.
Fazit: Photovoltaik-Rechner nutzen
Als Fazit bleibt: die Investitionsrechnung bei Photovoltaikanlagen ist komplex. Ob sich eine Anlage rechnet, hängt von vielen Faktoren mit unterschiedlichen Ausprägungen im Einzelfall ab. Es gibt Photovoltaik-Rechner im Netz, die eine detailliertere Berechnung möglich machen. Damit lässt sich genauer feststellen, ob und unter welchen Bedingungen ein Photovoltaik-Investment lohnend ist. Tendenziell rechnet sich eine Anlage eher bei hohem Eigenverbrauch als bei hoher Einspeisung. Es müssen aber nicht alleine wirtschaftliche Argumente ausschlaggebend sein, um sich eine Anlage aufs Dach zu setzen. Photovoltaik kann auch ein persönlicher Beitrag zur Energiewende sein.