GEG Energieeffizienzklassen für Häuser

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Was Sie wissen sollten

Von Celine Hausenstein Am 23. Oktober 2020

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Ab dem 1. November 2020 gilt in Deutschland für neu errichtete und bestehende Gebäude das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG). Die neue Verordnung tritt anstelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft und soll zukünftig die energetischen Anforderungen an Neubauten und Umbauten regeln.

Zusammenfassung der Regularien

  • Für Neubauten ist die Verwendung mindestens einer erneuerbaren Energiequelle vorgesehen, dazu gehören auch gebäudenahe Energiequellen.
  • Für Umbauten und Renovierungen ist eine Energieberatung verpflichtend.
  • Durch eine Innovationsklausel können bis 2023 auch CO2-Emissionen an die energetischen Anforderungen angerechnet werden.
  • Bestandsimmobilien können bis 2025 als Quartier, also einem Gebäudeverbund, bewertet werden.
  • Der Energieausweis führt künftig auch CO2-Emissionen des Gebäudes auf und wird nur nach Begehung des Gebäudes durch einen Sachverständigen ausgestellt.

Wie kam es zur Reform des Gesetzes?

Hintergrund der Gesetzesreform ist die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 die allen EU-Mitgliedsstaaten vorgibt, einen einheitlichen Standard für Niedrigenergiebauten zu etablieren und diesen ab 2021 durchzusetzen.

Dies geht aus der Klimapolitik der Europäischen Union und der darin gesetzten Ziele innerhalb des Klimaschutzprogramms 2030 hervor. In dem neuen, modernisierten Gesetz werden nun alle Anforderungen der europäischen Staatengemeinschaft vollständig umgesetzt.

Neben der europäischen Verpflichtung war auch eine Vereinfachung der Regularien vonnöten, da die energetischen Gebäudeanforderungen durch drei Gesetze geregelt waren (EnEV, EnEG und EEWärmeG) und in ihrer Entwicklung nie richtig aufeinander abgestimmt wurden. Durch die Vereinheitlichung der Anforderungen und einer neuen Konzeption des Gesetzes, soll Bauherren das energetische Bauen erleichtert werden.

Informationen zur ehemaligen Energieeinsparverordnung (EnEV)

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz und was bedeutet das für Sie?

GEG für Neubauten

Für Neubauten ist auch zukünftig die Nutzung von erneuerbaren Energien für das Heizen und Kühlen des Hauses vorgeschrieben. Der Bauherr muss sich bei der Planung seines Hauses somit für die Nutzung mindestens einer erneuerbaren Energiequelle entscheiden. Mit dem neuen Gesetz können nun auch gebäudenahe Energiequellen, wie Solaranlagen oder die Erzeugung von Strom aus gasförmiger Biomasse auf die energetische Bilanz angerechnet werden.

Dies erlaubt eine höhere Flexibilität bei der Erfüllung der energetischen Anforderungen von Neubauten. Der Jahres-Primärenergiebedarfs wird zudem transparenter direkt im GEG geregelt.

GEG für Renovierungen

Wer eine Bestandsimmobilie gekauft hat und renovieren will, ist im Rahmen des Gesetzes dazu verpflichtet, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Der Berater kann dazu vom Eigentümer frei gewählt werden.

Offen für Neues - Die Innovationsklausel im Gebäudeenergiegesetz

Durch die im Gesetz verankerte - zeitlich begrenzte - Innovationsklausel sollen neue Impulse für innovative Ansätze beim energieeffizienten Bauen gesetzt werden. Diese Klausel ist ein Versuch, neue Ansätze zu fördern und gilt als Experiment. Deshalb ist sie zunächst zeitlich begrenzt. Hier gelten folgende Regeln:

  • Die Anforderungen können durch Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde anstelle des jährlichen Primärenergiebedarfs nun über dieReduzierung der Treibhausemissionen des Gebäudes erfüllt werden. Diese Klausel kann bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden.
  • Bei bestehenden Gebäuden kann die Erfüllung der energetischen Anforderungen bis 2025 über ein sogenanntes Quartier, also eine Mehrheit an Gebäuden, erfüllt werden. Hier gilt dann der Gesamtwert eines Quartiers und nicht der einzelner Wohneinheiten.

Die Reform des Energieausweises

Der Energieausweis ist und bleibt das wichtigste Dokument für die energetische Bewertung eines Gebäudes. Nichtsdestotrotz sieht das Gebäudeenergiegesetz eine Modernisierung in Hinsicht auf Emissionen und eine Qualitätsverbesserung vor:

  1. Zum einen müssen nun auch die CO2-Emissionen eines Gebäudes im Energieausweis angegeben werden.
  2. Zum anderen wird eine Erhöhung der Sorgfaltspflicht umgesetzt. Personen, die den Energieausweis für ein Gebäude ausstellen sollen, verpflichten sich zur Beurteilung der energetischen Lage, von nun an das Gebäude persönlich zu begehen oder sich Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen zu lassen.
  3. Zudem richtet sich die Einteilung der Effizienzklassen nun nach dem Primärenergiebedarf und nicht mehr nach der Endenergie.

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