GEG Energieeffizienzklassen für Häuser

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft

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Das am 18. Juni vom Bundesrat verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bereits im November diesen Jahres in Kraft treten. Ab dem Stichtag 1. November löst das neue Gesetz das Energieeinspargesetz (EnEG 2013), die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 und EnEV ab 2016) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG 2011) ab.

Damit setzt die Bundesregierung die europäischen Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in einem einheitlichen Regelwerk um. Zeitgleich wird mit dem Gesetz auf neue DIN-Normen umgestellt.

Ziel des Gesetzes ist die möglichst effiziente Nutzung von Energie in Gebäuden und der Ausbau erneuerbarer Energiequellen.

Wichtigste Änderung des GEG: Keine Deckelung für Solarförderung

Die wichtigste Neuerung für Hausbesitzer und Bauherren: Der Förderdeckel für Solaranlagen wird abgeschafft.

Im Rahmen des Kohleausstiegs und der Versuche, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, verzichtet der Bund nun auf die Reglementierungen bei der Förderung von Solaranlagen. Eingeführt wurde der Deckel 2012 aus Kostengründen. Demnach läuft nach aktueller Rechtslage die Förderung aus, sobald die Solaranlage eine Kapazität von 53 Gigawatt erreicht hat. Durch die Energiewende und die Notwendigkeit der Erweiterung des Solarnetztes war diese Maßnahme aber nun nicht mehr zeitgemäß.

Für wen gilt das neue Gesetz?

  1. Laufende Bauprojekte
    Sollte Ihr Bau bereits genehmigt sein, ändert sich für Sie und ihr laufendes Projekt nichts - der Bau erfolgt nach der aktuellen Gesetzeslage.
  2. Bauprojekte mit neuemBauantrag
    Reichen Sie Ihren Bauantrag bis zum 31.10.2020 ein, gilt für Sie weiterhin die Energieeinsparverordnung. Für alle ab dem 1. November eingereichten Anträge gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Sollte Ihr Bauantrag zwar vor dem 31.10 eingereicht bis zum 1.11 aber noch nicht genehmigt worden sein, können Sie als Bauherr einfordern, dass das neue Gesetz für Ihren Bau greift.

Die gleichen Regelungen betreffen auch die Bauanzeigen. Wird eine Bauanzeige bis zum 31.10.2020 erstellt, gelten nach wie vor die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG. Für alle Bauanzeigen nach dem 1.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz.

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