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Checkliste barrierefreie Wohnungen

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Die folgende Checkliste enthält Forderungen und Empfehlungen, die vom Bundesbauministerium entwickelt wurden.

Dabei sind alle Merkmale enthalten, die eine Wohnung oder ein Haus in Bezug auf Barrierefreiheit aufweisen sollten.

Wohnumfeld

Standort und Anbindung

  • Ruhige und zentrale Lage im Ort, z.B. in einer Wohnsiedlung
  • Barrierefreier Zugang zu Haltestellen und fußläufige Erreichbarkeit (bis max. 500 m): Bus, Straßenbahn, U- und S-Bahn, Deutsche Bahn AG

Barrierefreie Fußwege

  • Auch für Rollstuhlbenutzer geeignetes Fußwegenetz zu den Wohnfolgeeinrichtungen
  • Wege innerhalb der Wohnanlage müssen min. 1,20 m breit sein.
  • Wege dürfen in ihrer Nutzbreite und ihrer Höhe nicht durch Bäume, Verkehrsschilder, Masten, Stufen, aufschlagende Türen u. a. eingeengt werden.
  • Die Oberfläche von Wegen muss trittsicher und rollstuhlgerecht gestaltet werden.
  • Die Steigung einer Rampe darf nicht mehr als 6 % betragen. Bei einer Rampenlänge von mehr als 6,00 m ist ein Zwischenpodest von min. 1,50 m Länge erforderlich.

Pkw-Stellplätze in Wohnungsnähe

  • Pkw-Stellplatz für drei Wohnungen - Richtwert 2,80 x 5,50 m
  • Pkw-Stellflächen für Rollstuhlbenutzer sind vorzusehen und entsprechend zu markieren
  • Lage der Stellflächen sollten ein möglichst nahes Heranfahren an die Wohnung ermöglichen
  • Es ist darauf zu achten, dass an einer Längsseite des Pkw eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorgesehen wird

Grün- und Erholungsanlagen

  • Sitzplätze in Nähe des Wohngebäudes
  • Treffpunkt mit Sitzplätzen innerhalb der Grünanlage, Sicherheitsaspekt beachten
  • Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Wohnfolgeeinrichtungen

  • Barrierefreier Zugang zu Wohnfolgeeinrichtungen, ggf. mit rollstuhlgerechtem Aufzug
  • Fußläufige Erreichbarkeit (bis max. 500 m) zu folgenden Einrichtungen:
    • öffentliche Verwaltungen, Post, Banken
    • Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf
    • Hausärzte, Fachärzte, Apotheken, Optiker
    • Kulturelle Einrichtungen, Büchereien
    • Veranstaltungsräume, Altentagesstätten, Kirche und kirchliche Einrichtungen
    • Cafés, Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen
    • Dienstleistungsbetriebe wie Friseur, Fußpflege, Physiotherapie, Wäscherei

Barrierefreier Zugang zum Wohngebäude

  • Zugang zum Haus vom öffentlichen Fußwegenetz, den Pkw-Parkplätzen und anderen Gebäuden der Altenwohnanlage muss barrierefrei erreichbar sein.
  • Die befestigten Flächen des Zugangs (Fußweg) müssen barrierefrei von allen Seiten einsehbar, gut beleuchtet, rutschfest und für Fahrzeuge von Hilfs- und Betreuungsdiensten befahrbar sein.

Eingang, Treppen und Aufzug

Barrierefreier Hauseingangsbereich

  • Gesamter Eingangsbereich ohne Stufen bzw. Schwellen (mit bodengleichen Schmutzabweiser) Wohnebenen sollen stufenlos erreichbar sein.
  • Hauseingangstüren min. 0,90 m breit und 2,10 m hoch, leichtgängig und kraftbeständig, einbruchhemmend mit Durchblick, keine unteren Türanschläge
  • Gegensprech-, Klingel- und Briefkastenanlage sowie Lichtschalter in 85 cm Höhe in unmittelbarer Nähe der Eingangstür
  • Gute Allgemeinbeleuchtung, große beleuchtete Hausnummer
  • Rutschfester Bodenbelag und Wetterschutz

Treppenhaus

  • Gerader Treppenlauf mit taktilem Anfang und Ende des Handlaufs
  • Beidseitige Handläufe an Treppen, ohne Unterbrechung des inneren Handlaufs am Treppenauge
  • Ausgewogenes Steigungsverhältnis
    • Trittstufe: 27 bis 29 cm Tiefe
    • Setzstufe: 17 bis 18 cm Höhe
  • Keine Stufenunterschneidungen
  • Kontrastreiche Ausbildung der Stufenkanten
  • Taktile, ertastbare Hilfen an Trittstufen und Treppenläufen
  • Treppe und Treppenpodest muss ausreichend belichtet bzw. beleuchtet
  • Bewegungsfläche neben Treppenauf- und -abgängen muss min. 1,50 m breit sein
  • Lichtschalter im Treppenhaus durch ertastbare Markierungen und Farbkontraste kennzeichnen

Rollstuhlgerechter Aufzug

  • Fahrkorb des Aufzuges muss eine Mindestfläche von 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe aufweisen (für Transport von Krankentragen reichen diese Abmessungen nicht aus)
  • Fahrschachttüren müssen eine lichte Breite von 90 cm haben
  • Vor Fahrschachttüren muss eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein
  • Anordnung der Tasten auf dem Bedienungstableau in 85 cm Höhe (Schrift und Tastenrand soll erhaben sein)
  • Akustische und optische Signale
  • Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür

Wohnungsaufbau und Grundriss

Raumprogramm für 1- und 2-Personenhaushalte

  1. 1-Zimmer-Wohnungen mit Schlafnische und 2-Raum-Wohnungen für
    1-Personen-Haushalt – 35 bis 40 m² Wohnfläche (förderfähige Wohnfl.)
  2. 2-Zimmer-Wohnungen für 2-Personen-Haushalt – bis 55 m² Wohnfläche (förderfähige Wohnfl.)
  3. 3-Zimmer-Wohnungen für 2-Personen-Haushalt – 60 bis 70 m² Wohnfläche (förderfähige Wohnfl.)

Rollstuhlbenutzer dürfen 15 m² mehr förderfähige Wohnfläche beanspruchen!

Barrierefreier Wohnungsgrundriss

  1. Barrierefreie Wohnung nach DIN 18025, Teil 2
  2. Barrierefreie Wohnung (Rollstuhlbenutzer) nach DIN 18025, Teil 1

Es müssen ausreichende Stell- und Bewegungsflächen für variable Möblierung vorhanden sein.

  • Mindestbewegungsfläche 1,20 m x 1,20 m
  • Mindestbewegungsfläche als Wendemöglichkeit für Rollstuhlbenutzer 1,50 m x 1,50 m
  • Bewegungsfläche zwischen Wänden innerhalb der Wohnung (Flur) - 1,20 m breit/tief
  • Bewegungsfläche vor Möbeln - 90 cm tief
  • Wohnraum mit Essplatz - ca. 18 m² Mindestfläche
  • Wohnraum ohne Essplatz - ca. 16 m² Mindestfläche
  • Für z.B. Kleinwüchsige, Blinde und Sehbehinderte ist bei Bedarf eine zusätzliche Wohnfläche vorzusehen. Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich hierdurch im Regelfall um 15 m²
  • Alle zur Wohnung gehörenden Räume sollen stufenlos erreichbar sein

Schlafraum rollstuhlgerecht

  • Bei 2-Personenhaushalten muss Doppelbettmöblierung möglich sein ca. 14 m²
  • Bei 1-Personenhaushalten sollte Pflegeperson auch bei Bedarf übernachten können
  • Die Betten sollen so angeordnet werden können, dass ein Bett bei Bedarf von drei Seiten zugänglich ist
  • Entlang einer Längsseite des Bettes soll eine Bewegungsfläche von 120 cm Tiefe vorhanden sein.
  • Rollstuhlbenutzer benötigen im Schlafraum mehr Bewegungsflächen (DIN 18025, Teil 1)

Bedienfreundliche Küche

  1. Küche als selbständiger Raum - ca. 6 m²
  2. Küche als Bestandteil des Wohnraums - ca. 4 m²
  • Tragfähige Küchenwände (Hängeschränke), für Rollstuhlbenutzer verschiebbare Hängeschränke
  • Stellfläche für Küchenmöbel
    • 2,50 m Länge für 1-Personen-Haushalt
    • 3,00 m Länge für 2-Personen-Haushalte
  • Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollen parallel oder Übereck angeordnet werden und für Rollstuhlbenutzer unterfahrbar sein bzw. für das Arbeiten im Sitzen geeignet
  • Anordnung von Kühlschrank, Backofen und Mikrowelle in Bedienhöhe
  • Bewegungsfläche entlang der Küchenmöbel
    • in 1,20 m Tiefe
    • in 1,50 m Tiefe für Rollstuhlbenutzer

Barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC)

  • Mindestfläche Dusche/WC
    • 3,2 m² allgemein
    • 5,4 m² für Rollstuhlbenutzer
  • Mindestfläche Badewanne/WC
    • 4,9 m² allgemein
    • 6,5 m² für Rollstuhlbenutzer
  • Mindestgröße bodengleiche Dusche
    • 1,20 x 1,20 m
    • 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
  • Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten
    • 1,20 x 1,20 m
    • 1,50 x 1,50 m für Rollstuhlbenutzer
  • Möglichkeit des nachträglichen Aufstellens einer Badewanne im Bereich des Duschplatzes
  • Badewannengröße 0,75 x 1,70 m mit Möglichkeit der Anbringung eines Wannenlifts
  • Beinfreiheit unter dem Waschtisch ab 67 cm über Fußboden
  • Möglichkeit des Anbringens von Stütz- und Haltegriffen, eines Duschklappsitzes, eines Deckenlifts durch Schaffung statisch-konstruktiver Voraussetzungen
  • WC mit einer Sitzhöhe von 48 cm, mit Möglichkeit der Veränderung der Sitzhöhe und auf einer Seite mit dem Rollstuhl anfahrbar (für Rollstuhlbenutzer)
  • Sanitärraum sollte vom Schlafraum über den Flur leicht erreichbar sein
  • Tür des Sanitärraumes muss abschließbar, im Notfall von außen entriegelbar sein und sich nach außen öffnen lassen

Abstellraum

  • Größe des Abstellraumes für jede Wohnung 6 m²
    • davon muss 1 m² innerhalb der Wohnung nachgewiesen werden
    • Abstellräume im Keller 5 m², müssen barrierefrei erreichbar sein
    • Abstellräume auf der Etage 4 m² und 2 m² als gemeinschaftliche Abstellfläche (Empfehlung)
  • Waschmaschinenstellplatz
    • Innerhalb der Wohnung 0,60 x 0,60 cm
    • WM-Stellplatz für Top- und Frontlader mit geringerer Stellfläche in Bad, Küche oder Flur

Wohnungszubehörräume

  • Müssen von jeder Wohnung barrierefrei erreichbar sein
    • Fahrradabstellraum
    • Rollstuhlabstellraum
    • Kleine Werkstatt für Reparaturarbeiten
    • Mehrzweckraum (Gymnastik, Hobby u.a.)
    • Trockenräume
    • Waschmaschinenraum wird nicht empfohlen

Barrierefreier Freisitz

Jeder Wohnung ist ein wind- und unwettergeschütter Freisitz (Loggia, Balkon, Terrasse) zuzuordnen

  • Mindestbewegungsfläche 1,50 x 1,50 m, stufenloser Zugang
  • Keine unteren Türanschläge oder Schwellen (max. 2 cm Höhe), Haltegriffe in Leibungen bei vorhandenen Türschwellen
  • Blickdichte Brüstung bis max. 60 cm, auch partiell möglich
  • Fenstertür sollte lichte Breite von 90 cm haben
  • Windschutz Sonnenschutz - Orientierung des Freisitzes nach Süden oder Südosten/Südwesten
  • Wettergeschützte Steckdose, Außenbeleuchtung bei Bedarf
  • Rutschsicherer Bodenbelag, leicht zu reinigen
Alten- und behindertengerechte Wohnformen

Es sollten nicht mehr als 30 Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen in ein Wohngebäude eingeordnet werden, um eine Massierung zu vermeiden.

Es wird eine Durchmischung von Wohnungen für verschiedene Bewohnergruppen in einem Wohngebäude empfohlen.

Türen, Fenster und Böden

Barrierefreie Türen

Wohnungseingangstüren

  • lichte Durchgangsbreite 90 cm, lichte Türhöhe 210 cm
  • einbruchhemmend
  • mit Weitwinkelspion, 2. Spion in Sitzhöhe bei Bedarf
  • mit Gefahrenschließanlage
  • Sperrriegel oder Türketten werden nicht empfohlen.

Wohnungsinnentüren ohne Schwellen oder untere Türanschläge

  • lichte Durchgangsbreite 80 cm, 90 cm bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
  • Große Glastüren müssen kontrastreich gegliedert und bruchsicher sein

Barrierefreie Fenster

  • Fenster sollen leicht zu bedienen sein, für Rollstuhlbenutzer sollten Fenstergriffe in einer Höhe bis max. 130 cm angeordnet werden
  • Empfohlen werden zwei- und mehrteilige Fenster
  • Keine Schwingflügelfenster
  • In einem Wohnraum sollte die Fensterbrüstung ab 60 cm durchsichtig sein
  • Auf Absturzsicherung achten (z. B. Gitter) - französische Fenster werden empfohlen
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss
  • Sonnenschutz bei Fenstern nach Süden und Südosten/Südwesten mit leicht bedienbaren Rollläden

Bodenbeläge geeignet für Rollstuhlfahrer

Bodenbeläge innerhalb der Wohnung sollten folgende Eigenschaften aufweisen:

  • trittsicher
  • rutschhemmend
  • pflegeleicht
  • elektrostatisch nicht aufladbar

Haustechnik

Heizung

  • Beheizung muss nach individuellem Bedarf ganzjährig möglich sein
  • Heizkörperventile müssen in einer Höhe von 40 cm und 85 cm bedient werden können

Sanitärinstallation

  • Nachträgliche Veränderungen entsprechend den individuellen Anforderungen sollen bauseitig möglich sein
  • Nachträglichen Ausrüstung mit Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen durch geeignete Ankervorrichtungen im Rohbau

Elektroinstallation

  • Beleuchtung mit künstlichem Licht höherer Beleuchtungsstärke sollte entsprechend dem individuellen Bedarf möglich sein
  • Ausreichende Anzahl von Steckdosen in allen Aufenthaltsräumen in ca. 60 bis 85 cm Höhe
  • Schalter (farblich abgesetzt) sollten als Flächenschalter, in 85 cm Höhe installiert werden
  • Besondere Sicherheitsanforderungen sind zu beachten: Wechsel- bzw. Relaisschaltungen, Einbau von zentralen Ausschaltern

Kommunikations- und Fernmeldeanlagen

  • Schwachstrominstallation sollte grundsätzlich im Hinblick auf vielfältige Nachinstallationsmöglichkeiten im Leerrohrsystem oder in Fußleistenkanälen erfolgen
  • Telefonanschluss mit Anschlussdose im Flur, Wohn- und Schlafraum
  • Fernsehanschluss im Wohn- und Schlafraum
  • Notrufanlagen
  • Gegensprechanlage mit Türöffner
  • Türklingel als 2-Ton-Gong wegen der besseren Wahrnehmung
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