BEG-Förderung 2026: Diese neuen KfW-Konditionen gelten ab heute
Seit Dienstag, 21. Juli 2026, gelten neue Förderbedingungen der KfW für Heizungstausch und energetische Sanierung. Grundlage sind Eckpunkte einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die Bundesregierung am 8. Juli 2026 veröffentlicht hat. Angepasst wurden Einkommensbonus, Höchstbeträge und Tilgungszuschüsse, die Neubauförderung ist nicht betroffen.
KfW & BEG-Umstellung ab 21.07.2026: Das Wichtigste in Kürze
Neue KfW-Förderbedingungen für Heizungstausch und energetische Sanierung gelten seit 21. Juli 2026.
Grundförderung Heizungstausch bleibt bei 30 %, Höchstbetrag der förderungsfähigen Kosten der ersten Wohneinheit: 28.000 Euro, Höchstbetrag Förderung 80 %.
Einkommensbonus stärker gestaffelt (bis 40 %); neuer Familienzuschlag von 10.000 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) bleibt zunächst, sinkt aber ab 1. Februar 2027 halbjährlich.
Bei BEG-Sanierung: Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
Die Neubauförderung, z.B. Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN), ist von den Änderungen nicht betroffen.
Was ändert sich konkret?
Laut einer Pressemeldung der KfW vom Juli 2026 betreffen die neuen Bedingungen zwei zentrale KfW-Förderlinien: die Heizungsförderung (Zuschüsse) und die Kredite mit Tilgungszuschuss für die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Anpassung erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und folgt den Eckpunkten der Bundesregierung, die am 8. Juli 2026 veröffentlicht wurden. Gleichzeitig reiht sie sich in das größere Reformpaket rund um das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ein, das schrittweise das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. In der Umstellungsphase bis zum 20. Juli 2026 konnten Antragsteller mit gültiger Bestätigung noch Zusagen zu den bisherigen Bedingungen erhalten; seit heute gelten ausschließlich die neuen Konditionen.
Heizungsförderung: Bonus-System wird neu justiert
- Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die förderfähigen Kosten selbst sinken jedoch von bisher 30.000 Euro auf jetzt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, sowie jeweils auf 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
- Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer ist stärker gestaffelt als bisher: 40 Prozent bei einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
- Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert ein neuer Familienzuschlag das anzusetzende Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro, Familien erreichen damit häufiger eine höhere Bonusstufe.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt jetzt 16 Prozent (bisher 20 Prozent) und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Darüber hinaus wurden Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag gestrichen.
- Die 28.000 Euro für die erste Wohneinheit bezeichnen die maximal förderfähigen Kosten, also die Kalkulationsbasis, auf die die individuelle Förderquote angewendet wird. Sie sind nicht der maximale Zuschuss selbst. Bei einer Obergrenze von 80 Prozent der Gesamt-Förderquote liegt der tatsächliche Zuschuss bei maximal 22.400 Euro. Investitionskosten oberhalb von 28.000 Euro werden nicht bezuschusst, sondern verbleiben vollständig beim Eigentümer.
Wann sich schnelles Handeln rechnerisch lohnt
Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert ab 1. Februar 2027 halbjährlich vier Prozentpunkte, ab 1. August 2027 stünde er also bei 8 Prozent, ab 1. Februar 2028 bei 4 Prozent. Für eine Wärmepumpe mit förderfähigen Kosten in Höhe der vollen 28.000 Euro entspricht jeder Vier-Prozentpunkte-Schritt einer Zuschuss-Differenz von 1.120 Euro. Wer den Antrag zwischen dem heutigen Stichtag und Ende Januar 2027 stellt, sichert sich den vollen Bonus. Bei komplexen Vorhaben mit langem Planungsvorlauf ist damit die BzA-Erstellung im Herbst 2026 der entscheidende Meilenstein, nicht erst der eigentliche Antragseingang bei der KfW.
Ausgangslage: Eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind, zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen 50.000 Euro. Die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation 35.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro gedeckelt, folglich wird der Anteil darüber nicht bezuschusst.
Ohne Familienzuschlag: Bei 50.000 Euro Einkommen greift nur der Einkommensbonus in Höhe von 10 Prozent. Zusammen mit Grundförderung (30 Prozent) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) ergibt sich ein Fördersatz von 56 Prozent, also 15.680 Euro Zuschuss.
Mit Familienzuschlag: Der Familienzuschlag reduziert das relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro auf 40.000 Euro. Die Familie erreicht die nächsthöhere Bonusstufe und erhält 30 Prozent Einkommensbonus. Fördersatz gesamt: 76 Prozent, also 21.280 Euro Zuschuss.
Differenz: Der Familienzuschlag bringt in dieser Konstellation zusätzlich 5.600 Euro. Die Gesamt-Obergrenze der Förderquote von 80 Prozent greift hier noch nicht.
Am meisten bringt der Zuschlag dort, wo das Haushaltseinkommen knapp über einer Bonusstufe liegt. Für Familien mit 41.000 bis 60.000 Euro Jahreseinkommen und mindestens einem minderjährigen Kind lohnt sich daher immer eine Prüfung, ob der Familienzuschlag die relevante Einkommensschwelle unterschreitet und damit eine höhere Bonusstufe öffnet.
| Haushalt | Jahreseinkommen | Förderbestandteile | Fördersatz | Wärmepumpenkosten | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|---|
| Single | 29.500 € | Grundförderung (30 %) + Einkommensbonus (40 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) | 80 % (auf 80 % gedeckelt) | 35.000 € | 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten) |
| Paar mit Kind | 50.000 € | Grundförderung + Einkommensbonus mit Familienzuschlag + Klimageschwindigkeitsbonus | 76 % | 35.000 € | 21.280 € (76 % von 28.000 € förderfähigen Kosten) |
| Paar ohne Kind | 65.000 € | Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) | 46 % | 35.000 € | 12.880 € (46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten) |
Sanierung: Tilgungszuschüsse sinken, serielles Sanieren wird ausgeweitet
Bei der BEG-Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden reduziert die KfW die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte. Maximal beläuft sich der Förderbetrag einheitlich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Zudem entfällt der Fünf-Prozent-Bonus für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse). Neu ist eine Ausweitung des Bonus für Serielles Sanieren: Er belohnt künftig auch Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE (bislang nur EH 40 und 55). Für Nichtwohngebäude führt die KfW den Bonus für Serielles Sanieren neu ein, Anträge können voraussichtlich ab Ende September 2026 eingereicht werden.
Ein Rechenbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer saniert sein Haus auf Effizienzhaus-70-EE-Standard mit förderfähigen Kosten von 150.000 Euro. Vor der Reform hätte er einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent erhalten, also 37.500 Euro. Nach der Reform sinkt der Tilgungszuschuss auf 15 Prozent, der Zuschuss reduziert sich auf 22.500 Euro. Die Differenz beträgt 15.000 Euro. Wer den zusätzlichen Bonus für Serielles Sanieren auf EH 70 EE nutzen kann (neu ab 21. Juli 2026), gleicht einen Teil dieser Kürzung aus. Für welche Objekte serielles Sanieren technisch überhaupt in Frage kommt (meist Reihenhäuser und mehrgeschossige Bauten mit gleichartigen Fassaden) sollte vorab eine Energieeffizienz-Expertin prüfen.
Bestandsschutz und Antragspraxis
Bereits erteilte Förderzusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit; die entsprechenden Bundesmittel sind reserviert. Bei der KfW eingegangene, aber noch nicht zugesagte Anträge werden nach den bisherigen Bedingungen geprüft, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen. Neue Bestätigungen zum Antrag können ab heute ausschließlich zu den angepassten Bedingungen ausgestellt werden. Detaillierte Produktinformationen stellt die KfW auf www.kfw.de/heizung sowie www.kfw.de/beg bereit.
Drei typische Konstellationen: Was jetzt zu tun ist
- Sie haben bereits eine Förderzusage der KfW: Nichts. Die Zusage bleibt zu den bisherigen Bedingungen gültig, die Mittel sind reserviert.
- Sie haben eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA), aber noch nicht den Antrag gestellt: Ihr Antrag wird zu den bisherigen Bedingungen bearbeitet, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Sie können auch später zu den neuen Konditionen einreichen, dann gelten aber die niedrigeren Zuschusshöhen.
- Sie haben weder Zusage noch BzA: Ab heute können neue BzA nur noch zu den angepassten Bedingungen erstellt werden. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus voll ausschöpfen möchte, sollte die BzA im vierten Quartal 2026 anstoßen und den Antrag vor dem 1. Februar 2027 einreichen.
| Kennzahl | Bisher | Ab 21.07.2026 | Absenkungspfad |
|---|---|---|---|
| Grundförderung Heizungstausch | 30 % | 30 % | unverändert |
| Förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € | ab 01.02.2027 halbjährl. −750 € |
| Einkommensbonus (max.) | 30 % | 40 % | — |
| Familienzuschlag | — | 10.000 € Einkommensreduz. | einmalig |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % | ab 01.02.2027 halbjährl. −4 %-Pkt. |
| Gesamt-Deckelung Förderquote | 70 % | 80 % | — |
| BEG-Sanierung Höchstbetrag / WE | variabel | 150.000 € | — |
| Tilgungszuschuss BEG-Sanierung | — | −10 %-Punkte pauschal | — |
| Wertschöpfungsbonus EU-WP | — | 15 % (geplant Q1/2027), Grundförderung sinkt um gleichen Betrag | Einführung angekündigt |
Einordnung: Verbraucherzentrale rät zu unabhängiger Beratung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat sich in der vergangenen Woche kritisch zum Zeitplan der Umstellung geäußert und empfiehlt Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Sanierung jetzt zu prüfen und die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune einzubeziehen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine dedizierte Aufbereitung der neuen Bedingungen und Übergangsfristen veröffentlicht.
"Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21.07. attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse."
Was bedeutet das für Bauherrinnen & Bauherren?
Für Bauinteressierte ist zunächst wichtig: Die Neubauförderung, z.B. „Klimafreundlicher Neubau" (KFN), ist von den heutigen BEG-Anpassungen nicht betroffen.
Relevant werden die neuen Konditionen vor allem bei einem geplanten Heizungstausch im Bestand oder einer Modernisierung. Gerade Familien sollten in diesem Fall prüfen, ob sie durch den neuen Familienzuschlag von 10.000 Euro in eine höhere Bonusstufe aufsteigen; im Einzelfall bedeutet das mehrere Tausend Euro zusätzlichen Zuschuss (siehe Rechenbeispiel oben).
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus voll ausschöpfen möchte, sollte den Förderantrag vor dem ersten Absenkungsstichtag am 1. Februar 2027 stellen. Bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben lohnt zusätzlich der Blick auf die neue Bonusstufe für Serielles Sanieren auf EH 70 EE. Vor einer Entscheidung ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll, insbesondere zur Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung.
Wer heute ein Haus baut, ist von den aktuellen Änderungen unmittelbar nicht betroffen. Interessant wird ein zweiter Blick: In etwa 15 bis 20 Jahren stehen die ersten größeren Modernisierungszyklen an, bei der Wärmepumpe typischerweise zwischen Jahr 15 und 20, bei Fassade und Dach oft später. Wer heute unter dem Effizienzhaus-40-Standard baut, hat dabei bessere Karten: Die Anforderungen an die energetische Substanz sind bereits so hoch, dass eine spätere Nachrüstung im Regelfall auf die Heizungsanlage begrenzt bleibt; und genau dafür ist die BEG-Heizungsförderung strukturell erhalten. Anders formuliert: Die heutigen Änderungen betreffen zwar das Ende des Lebenszyklus einer Bestandsimmobilie, aber ein hoch gedämmter Neubau schafft sich mit der Bauentscheidung selbst die Grundlage, in etwa 20 Jahren nur einen kleinen förderfähigen Ausschnitt zu benötigen.
Zu bedenken ist allerdings: Ob es die Programme in ihrer heutigen Form dann noch gibt, kann niemand versprechen. Der Degressionspfad, den die Bundesregierung ab 2027 halbjährlich einzieht, ist ein politisches Signal: Förderung soll knapper werden, nicht großzügiger. Für die Kalkulation eines Neubaus heißt das: Die energetische Qualität der Gebäudehülle ist die eigentliche Zukunftsvorsorge, nicht die Erwartung späterer Zuschüsse.
Warum es im Neubau keine direkte Wärmepumpen-Förderung mehr gibt und was das rechnerisch bedeutet
Die BEG-Heizungsförderung nach Programm 458 richtet sich explizit an den Heizungstausch im Bestand. Im Neubau ist eine separate Wärmepumpen-Einzelförderung nicht mehr möglich; hier läuft die Unterstützung ausschließlich über die Programme Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296) und für Familien zusätzlich über die Wohneigentumsförderung (KfW 300). Bei allen handelt es sich um zinsverbilligte Kredite, keine Zuschüsse.
In der Praxis ist die Wärmepumpe damit nicht ungefördert, sie ist Teil des Gesamtkonzepts, das die KFN-Förderung überhaupt ermöglicht: Ohne mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme (in der Regel Wärmepumpe, Pellet oder Fernwärme aus EE) gibt es keinen KFN-Kredit. Wer den Zinsvorteil eines KFN-Darlehens über die volle Laufzeit hochrechnet, kommt bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro und einem Zinsvorteil von rund einem Prozentpunkt gegenüber dem Marktzins auf einen Gesamtvorteil zwischen 20.000 und 30.000 Euro über 20 Jahre, abhängig von den individuellen Konditionen. Rechnerisch ist das der „stille Anteil", der der Wärmepumpe im Neubau zugerechnet werden kann, auch wenn er nicht als separater Zuschuss ausgewiesen wird.
Für Bauherrinnen und Bauherren heißt das: Die Fördersystematik wirkt im Neubau eher wie eine Finanzierungserleichterung als wie ein Zuschuss. Der psychologische Effekt ist geringer, der wirtschaftliche über die Zeit häufig vergleichbar.
"Der Schritt von KfW 55 auf KfW 40 mit QNG hat uns grob 20.000 Euro Mehrkosten verursacht. Dem stehen aber rund 50.000 Euro gegenüber, die wir über die Laufzeit an Zinsen sparen – plus der Vorteil, dass wir mit dem hocheffizienten Haus dauerhaft weniger Energie verbrauchen. Über die Jahre gerechnet hat sich das klar gelohnt."
Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026