Hausbau mit einem Architekten

Wie hoch ist ein Architektenhonorar? Und wie wird es errechnet?

Von Celine Hausenstein Am 23. April 2021

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Bauen Sie massiv, werden Sie im Regelfall mit einem Architekten zusammenarbeiten und Ihre Immobilie statisch sowie im Design professionell entwerfen lassen. Was darf ein Architekt kosten? Eine Richtlinie für das Architektenhonorar bilden die Tabellen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - kurz HOAI. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben für die individuelle Hausplanung durch einen Architekten berechnen und worauf Sie bei der Vertragsaufsetzung achten sollten. Hinweis: Entscheiden Sie sich für ein Fertighaus, werden alle Leistungen in der Planung und statischen Entwicklung über die Baufirma abgewickelt. Ein zusätzlicher Architekt und die Kosten, die er Ihnen in Rechnung stellt, entfallen in diesem Fall.

Wann beauftragt man einen Architekten?

Beim Hausbau und bei größeren Umbaumaßnahmen von Bestandsimmobilien ist der Architekt ein kompetenter Berater, ein sachkundiger Baubegleiter und der Planer, mit dem Sie statisch sicher bauen. Viele Bauherren nehmen die Leistungen des Architekten über die Planungsphase hinaus in Anspruch. Als erfahrener Bauleiter kann er die Bauphasenüberwachung vornehmen und Sie als Bauherrn in verschiedenen Bereichen entlasten. Hierbei handelt es sich um einen Leistungsbereich, den Sie in Anspruch nehmen können, zu dessen Inanspruchnahme Sie aber nicht verpflichtet sind. Anders verhält es sich bei der Bauzeichnung, der Baubeschreibung und der statischen Dokumentation für Ihren Bauantrag. Hier ist ein Architekt notwendig, da Sie die Baugenehmigung nur auf Basis einer statisch einwandfreien, der Gesetzgebung entsprechenden und plausibel dokumentierten Planung inklusive Beschreibung erhalten.

Wonach richtet sich das Honorar eines Architekten?

Das Architektenhonorar beruht auf der Bausumme. Das heißt, je höher die Gesamtkosten für den Hausbau sind, desto mehr kostet der Architekt. Die Kosten können in den Tabellen der HOAI eingesehen werden, wo bestimmte Basisgrößen nach Leistungen aufgeführt sind. Für ein Haus, das im Gesamtpreis 300.000 Euro kostet, kann der Architekt ein Honorar von 39.981 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer einfordern. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann sich lohnen, da das Architektenhonorar laut Tabelle eine Empfehlung ist, die aber durchaus einigen Spielraum bietet. Ein seriöser Architekt wird Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die Sie nachvollziehen und mit der HOAI-Tabelle vergleichen können. Sollten Ihnen Positionen im Angebot nicht verständlich sein oder übersteigt das Architektenhonorar die maximal 15 Prozent der Gesamtbaukosten, sollten Sie weitersuchen und sich nicht zum Vertragsabschluss drängen lassen.

Was ist in den Kosten enthalten?

Das kommt darauf an, welche Leistungen Sie beauftragen. Grundsätzlich errechnet sich das Nettohonorar für Architektenleistungen aus drei Größen. Wenn Sie Ihr Projekt bereits im ersten Gespräch konkret vorstellen, können Sie schon in der Erstberatung einen Hinweis darauf erhalten, was der Architekt kosten wird. Abgerechnet wird nach dem Umfang der erbrachten Leistungen sowie nach den anrechenbaren Objektkosten, die im oberen Absatz anhand eines Beispiels erläutert wurden. Hinzu kommt der Schwierigkeitsgrad, der von Objekt zu Objekt variiert. Hierbei handelt es sich um die Honorarzonen, die in fünf Schwierigkeitsstufen aufgeteilt sind. Die Rechnung wird über alle erbrachten Leistungen unter Einbezug der Schwierigkeitsstufe und der Einordnung in eine der neun Leistungsstufen erstellt. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, die der Architekt auf die Kosten des Netto Honorars aufschlägt.

Was kostet die Planung eines Einfamilienhauses?

Planen Sie bestenfalls Zusatzkosten zwischen 12 und 15 Prozent der Gesamtbaukosten ein. Die Grundstückskosten ziehen Sie ab, da das Honorar des Architekten auf den reinen Objektpreis bezogen wird. Kostet Ihr Einfamilienhaus 150.000 Euro, können Sie mit einem Architektenhonorar Netto von 20.000 bis 22.500 Euro rechnen. Soll der beauftragte Architekt neben der Planung und Vorbereitung der Dokumente für die Baugenehmigung weitere Leistungen erbringen, erhöhen sich die Kosten um den jeweils gewählten Leistungsbereich. Dennoch kann es sich lohnen, die Überwachung der Bauphase beim Architekten zu beauftragen und auf diesem Weg Sicherheit für die Erbringung korrekter Bauleistungen zu erzielen.

Worauf sollte man bei der Beauftragung eines Architekten achten?

Nachdem Sie online recherchiert und sich für einen Architekten entschieden haben, geht es um die Vertragsgestaltung. Achten Sie nun darauf, dass alle gewünschten Leistungen detailliert und in vollem Umfang dargestellt werden. Präzise Angaben zu den Kosten, zu verwendeten Materialien und zu den Fertigstellungsfristen beugen nachträglichem Ärger vor und sind wichtige Bestandteile des Architektenvertrags. Tipp: Kennen Sie niemanden, der Ihnen einen Architekten empfehlen kann, sollten Sie sich bestenfalls für die Einholung von drei unverbindlichen Angeboten entscheiden. Wichtig ist dabei, dass Sie die Angebote wirklich kostenlos und ohne eine Verpflichtung zur Vertragsvereinbarung erhalten. Da sich die Kosten ach der Schwierigkeit Ihres Projekts richten, sollten Sie die Angebote in puncto Schwierigkeitseinstufung genauestens prüfen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Architekten:

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