
Zahlungsplan beim Hausbau: Wann wird was bezahlt?

Viele private Bauherren geraten durch plötzlich auftauchende Probleme in Schwierigkeiten: So verlangen einige Baufirmen zu viel Geld für noch nicht erbrachte Leistungen, und bei einer Insolvenz der Firma bleibt der Bauherr auf den Mehrkosten sitzen. Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie einen Zahlungsplan für den Hausbau festlegen.
Jede Baufirma kann in Schwierigkeiten kommen, auch dann, wenn sie vermeintlich gut aufgestellt ist. Bauherren sollten deshalb einen Zahlungsplan festlegen, um sich vor Mehrkosten und Vorkasse zu schützen. Dieser Plan wird von Bauherr und Bauträger gemeinsam festgelegt und ist für beide verbindlich.
Laut dem Zahlungsplan muss die Bausumme nicht auf einmal abbezahlt werden, sondern wird in Raten entrichtet. Diese Raten sind jeweils an eine bestimmten Baufortschritt geknüpft. Erst, wenn die Baufirma eine festgelegte Leistung erbracht hat, zahlen Sie die zugehörige Rate, und warten dann auf den nächsten Fortschritt. So entspricht das von Ihnen gezahlte Geld ständig dem Wertzuwachs Ihres Bauobjektes.
Um den Bauprozess zu regulieren, hat die MaBV, also die Makler- und Bauträgerverordnung, für den Zahlungsplan verschiedene Regelungen festgelegt. Sie gilt für Bauherren, die laut eines notariell beglaubigten Vertrages sowohl Grundstück als auch Gebäude von einem Bauträger erworben haben.
Die MaBV legt unter anderem fest, dass die investierte Summe ausschließlich für den Bau des jeweiligen Gebäudes aufgewendet werden darf. Ein Kreditinstitut fungiert hier als Bürge, um das vom Interessenten investierte Geld abzudecken.
Zudem wird von der MaBV geregelt, wann der Bauträger die erste Rate verlangen darf. Dafür müssen eine Baugenehmigung, ein Eintrag ins Grundbuch und ein unterschriebener, beglaubigter Bauvertrag vorhanden sein. Zudem muss das Grundstück so vorbereitet sein, dass die Baufirma direkt mit dem Projekt beginnen kann.
Die Fälligkeitszeitpunkte der nachfolgenden Raten hängen dann vom jeweiligen Baufortschritt ab. Ihre Höhe wird in Prozentzahlen angegeben. Insgesamt gibt es 13 Teilzahlungen, von denen nur die Rate über 30 Prozent nach Beginn der Erdarbeiten verpflichtend ist. Die übrigen zwölf Raten darf der Bauträger im Vertrag zu maximal sechs Teilzahlungen bündeln, wenn er es wünscht.
Einen klassischen Zahlungsplan gibt es nicht, stattdessen unterscheiden sich die Pläne in der Höhe und den Fälligkeitszeitpunkten der Abschläge. Das liegt unter anderem an den starken Differenzen zwischen Bauaufträgen. Ein Fertighaus verfügt oft über weniger Raten, da die Teile bereits vorgefertigt sind. Bauprojekte, die viele Handwerker erfordern, haben stattdessen mehr Raten über geringere Geldbeträge.
Dennoch lassen sich Zahlungspläne auf die folgenden Raten herunterbrechen: