Der Wunsch, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, bewegt viele Menschen. Als Alternative zum Hausbau wird Mietkauf gelegentlich als eine Option angeführt, den Weg in die eigenen vier Wände zu beschreiten. Beim Mietkauf eines Hauses oder einer Wohnung bewohnen Sie diese und zahlen zeitgleich den Kaufpreis teilweise mit Ihrer Miete ab. Vollständig gehört Ihnen bei Mietkauf eine Wohnung oder ein Haus nach Zahlung der Restsumme.
Ob sich Mietkauf lohnt, welche Unterschiede zur klassischen Immobilienfinanzierung bestehen und ob Sie einen Neubau mietkaufen können, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.
Was ist Mietkauf?
Die Begrifflichkeit Mietkauf verbindet wortwörtlich die Konzepte der Miete und des Immobilienerwerbs. Der Ablauf ist verhältnismäßig einfach. Sie zahlen über einen vereinbarten Zeitraum für das von Ihnen bewohnte Haus Miete und erhalten anschließend ein Vorkaufsrecht für die Immobilie, die Sie in den letzten Jahren gemietet haben. Machen Sie von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, wird ein vertraglich festgelegter Teil der bereits gezahlten Miete von der Kaufsumme abgezogen. Das heißt, dass Sie einen im Vertrag verabredeten Restbetrag tilgen und erst dann Eigentümer der Immobilie werden – oder sich für den Auszug und den Verzicht auf das Vorkaufsrecht entscheiden können, sofern der Mietkaufvertrag dies zulässt.
Prinzipiell erlaubt der Mietkauf einer Wohnung oder eines Hauses daher den Verzicht auf Eigenkapital oder Baufinanzierung. Allerdings können durchaus versteckte Kosten
auftreten, und ein Mietkauf ist in der Regel teurer als eine übliche Baufinanzierung – mehr dazu im Folgenden.
Grundsätzlich wissen Sie bei Mietkäufen zumindest immer im Vorfeld, welche Restsumme Sie nach der vereinbarten Mietzeit tilgen müssen, entweder in Form einer einmaligen Zahlung oder fortlaufender Miete. Da es sich um einen kombinierten Miet- und Kaufvertrag handelt, ist eine notarielle Beglaubigung der Vereinbarung unerlässlich, entsprechende Gebühren fallen also zusätzlich an.
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Kostenloses Angebot einholenWie läuft ein Mietkauf ab?
Soll der Mietkauf eines Hauses vertraglich geregelt werden, werden zunächst einmal Kaufpreis und Miete ausgehandelt. Im hierauf basierenden Mietkaufvertrag wird eine Mietdauer von normalerweise 5, 10 oder auch 20 Jahren vereinbart und notariell beglaubigt. Hier wird auch festgehalten, in welcher Höhe die Miete für den späteren Kauf des Hauses angerechnet wird – dies kann durchaus auch die komplette Monatsmiete sein, normalerweise streicht der Verkäufer aber einen Teil der Miete ein. Darüber hinaus fällt in der Regel bei Abschluss eines Mietkaufvertrages eine Anzahlung von etwa 20 % des Kaufpreises an.
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer mit monatlich festgesetztem Mietzins erhalten Sie eine Mitteilung, dass die Restsumme fällig wird, sofern Sie das Objekt weiter bewohnen wollen.
Mietkauf: Risiken für Käufer
Sie sollten wissen, dass Sie mit dem Abschluss eines Mietkaufvertrags eine rechtlich bindende Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer eingehen. Das heißt im Konkreten, dass Sie in der Regel vom Mietkaufvertrag nicht zurücktreten können. Zusätzlich sind in diesem Fall Ihre gezahlten Mieten als Teilzahlung verloren. Doch allein der Vermieter entscheidet, ob er Sie aus dem Vertrag entlässt und ob Sie die bereits getätigte Kaufanzahlung von rund 20 % der Kaufsumme zurückerhalten. Sollten Sie die Mieten nicht mehr bedienen können oder doch nicht kaufen wollen, kann der Eigentümer diesen Betrag einbehalten, sofern Sie keine spezielle Klausel zur Rückzahlung im Vertrag vereinbart haben. Zudem darf der Vermieter Ihnen dann den Mietvertrag auch einseitig kündigen, und Sie verlieren Ihr Vorkaufsrecht
Wie funktioniert Mietkauf?
Der Mietkauf für Haus oder Wohnung kann auf zwei grundlegende Weisen funktionieren:
Regulärer Mietkauf
Sie als Mieter verpflichten sich hier, das gemietete Objekt schlussendlich zu erwerben. Der Kauf wird über monatliche Raten als Mietzahlung (unter Abzug des Mietzinses) sowie Zahlung einer Restsumme nach Ablauf der Mietdauer abgewickelt.
Optionskauf
Hier wird ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt, bis zu welchem Sie den Mietkauf überdenken können. Die Zeitspanne bis zu diesem Termin kann also als Testphase verstanden werden, während der Sie im Grunde ganz normal zur Miete Wohnen. Das optionale Kaufrecht wird in diesem Falle im Grundbuch vermerkt. Der Nachteil dieser Art des Mietkaufes sind die umfangreiche Laufzeit von bis zu 30 Jahren sowie – zur Forcierung der Kaufentscheidung – verhältnismäßig hohe Mietzahlungen. Wohnungen oder Häuser zum Mietkauf in dieser Spielart bieten meist Wohnbaugenossenschaften oder Bauträger an.
Mietkaufvertrag: Was muss man beachten?
Die wenigsten Eigentümer bieten einen Mietkauf an. Daher sollten Sie sich konkret fragen, warum ein Objekt auf diesem Weg veräußert wird. Liegt es an der Lage oder am Zustand der Immobilie? Stehen Ihnen teure Sanierungsmaßnahmen bevor oder ist das Objekt in einem so desolaten Zustand, dass Sie ohne eine umfassende Renovierung gar nicht einziehen können? Denn beim Mietkauf sind Sie für Sanierungsmaßnahmen zuständig, auch wenn Sie offiziell noch kein Eigentümer, sondern Mieter vor dem Gesetz sind.
Einen Mietkaufvertrag sollten Sie unbedingt vom Anwalt Ihres Vertrauens prüfen und auf eventuelle Fallstricke kontrollieren lassen.
Besonderes Augenmerk gilt beim Mietkauf generell folgenden Aspekten:
- Mietkaufpreis im Vergleich zum lokalen Mietspiegel und ortsüblichen Immobilienwerten
- Tilgungsrate von mindestens 80 % der Monatsmiete
- Mögliche Belastungen und eingetragene Rechte im Grundbuch
- Unabhängige Begutachtung zwecks Baumängeln
- Gesamte Kosten des Mietkaufs (Anzahlung, Miete, Restsumme, Modernisierungskosten, nötige Rücklagen)
- Absicherung der Mietzahlungen bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit
Mietkauf: Vorteile und Nachteile
Mietkauf Vorteile
Bewohnung vor Kauf: Mängel sind erkennbar
Kein Bankdarlehen für den Erwerb nötig, daher in der Theorie auch mit geringem Einkommen möglich
Eigenkapital ist keine zwingende Bedingung
Stabile Mieten, sofern keine Erhöhungen vereinbart wurden
Bei Kauf niedrige Finanzierungssumme, da wenigstens ein Teil der Mietzahlungen eingerechnet wird
Individuell: Eine Übertragung des Vertrags an Dritte kann vereinbart werden
Keine Bauzinsen
Mietkauf Nachteile
Auswahl an Mietkaufobjekten sehr gering
Meist ungünstige Lage und problematischer Zustand
Anrechnung der Mietzahlungen auf den Kaufpreis oftmals nur anteilig
Höhere Monatsmieten als ortsüblich keine Seltenheit
Sanierungs- und Modernisierungskosten entfallen größtenteils auf Sie
Bei Zahlungsverzug geht das Vorkaufsrecht verloren
Gewisses Eigenkapital für Anzahlung, Wartung und Restsumme dennoch erforderlich
Eigentümer ist bis zu Zahlung der Restsumme der Vermieter, deshalb auch keine eigenständige Durchführung baulicher Maßnahmen Ihrerseits möglich
Ohne notarielle Beglaubigung sind Mietkaufverträge rechtlich unwirksam
Staatliche Förderprogramme entfallen
Kündigung des Mietkaufvertrags ohne entsprechende Klausel nicht gestattet
Verlust der geleisteten Mietzahlungen und Anzahlung bei Rücktritt
Für wen lohnt sich Mietkauf?
Grundsätzlich mag der Mietkauf für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim nicht mit einer Bau- oder Immobilienfinanzierung erfüllen können, als Lösung erscheinen – beispielsweise weil aufgrund freiberuflicher Tätigkeit oder fehlenden Eigenkapitals ein Baukredit nicht leicht verfügbar ist. Allerdings besteht diese Option oftmals nur beim Kauf von Bestandsimmobilien – und das zu wesentlich höheren Kosten und Risiken als bei einer gewöhnlichen Baufinanzierung. In den wenigsten Fällen können Sie sich für einen Hausbau mit Mietkauf entscheiden.
Doch für wen lohnt sich ein Mietkauf eventuell trotzdem? Insbesondere innerhalb von Familien, wenn eine Schenkung keine Option ist, kann ein Mietkauf sinnvoll sein.
Eine Baufinanzierung ist günstiger als ein Mietkauf
Sie sollten wissen, dass ein Mietkauf immer kostenintensiver als eine Baufinanzierung oder ein Immobilienkredit ist. Nicht nur wird nur ein Teil Ihrer Monatsmiete zur Tilgung genutzt, auch müssen Sie zu Beginn eine Anzahlung, die bis zu ein Fünftel der Kaufsumme ausmachen kann, leisten. Ganz ohne Eigenkapital geht es also auch hier nicht. Im Falle einer Insolvenz Ihres Vermieters verlieren Sie zudem alle zuvor gezahlten Mieten.
Daher kommt diese Variante nur in Frage, wenn Sie aus monetären Gründen keine Chance auf einen Baukredit oder auf eine Finanzierung von Bestandsimmobilien durch einen seriösen Kreditgeber haben. Allerdings sollte in diesem Falle generell geklärt werden, ob eine solche Investition überhaupt angegangen werden sollte. Denn letztlich müssen Restbetrag und Instandhaltungskosten trotzdem getragen werden, genau wie die regelmäßigen Mietzahlungen.
Häufige Fragen zum Mietkauf
Artikel veröffentlicht am 2. September 2021, zuletzt überarbeitet am 29. Oktober 2024