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Was ändert sich 2026 beim Hausbau? Alle wichtigen Neuerungen im Überblick

Celine Hausenstein
Aktualisiert am 7. Januar 2026
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Das Jahr 2026 markiert eine bedeutende Weichenstellung für alle, die in Deutschland bauen möchten. Zwischen schwankenden Energiekosten, neuen Förderangeboten und angekündigten Gesetzesreformen bewegt sich die Baulandschaft in einem dynamischen Spannungsfeld. Während einige Änderungen bereits beschlossene Sache sind, werden andere noch intensiv diskutiert.

Für angehende Bauleute bedeutet 2026 vor allem eines: Wer jetzt informiert plant, kann von attraktiven Förderungen profitieren, steigende Kosten abfedern und sein Traumhaus zukunftssicher gestalten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen fundierten Überblick über alle wesentlichen Änderungen – von Energiestandards über Förderprogramme bis hin zu neuen Baukonzepten, die das Bauen einfacher und günstiger machen sollen.

Neubau 2026: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • CO₂-Preis steigt deutlich: Heizen mit Öl und Gas wird 2026 durch die CO₂-Abgabe von 55 bis 65 Euro pro Tonne spürbar teurer – eine klare Weichenstellung für erneuerbare Energien beim Neubau.

  • Förderbudget begrenzt, neue Programme entstehen: Das Gesamtbudget für Gebäudeförderung ist gedeckelt, gleichzeitig ist eine neue Effizienzhaus-55-Förderung mit 800 Millionen Euro einmaligem Budget gestartet.

  • Gebäudetyp E kommt: Ein neues Baukonzept soll einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen – der Gesetzentwurf wird bis Ende 2026 erwartet.

  • EU-Gebäuderichtlinie muss umgesetzt werden: Bis Mai 2026 muss Deutschland die neue EPBD in nationales Recht überführen, was voraussichtlich strengere Energiestandards und erweiterte Solarpflichten mit sich bringt.

  • Reform des Heizungsgesetzes verschoben: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll erst im Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden – Klarheit für Bauleute lässt weiter auf sich warten.

  • Barrierefreie Förderung kehrt zurück: Nach einjähriger Pause wird der altersgerechte Umbau 2026 wieder mit rund 50 Millionen Euro gefördert – allerdings bei hoher erwarteter Nachfrage.

Energiekosten 2026: Fossile Brennstoffe werden teurer, Strom günstiger

Eine der sichersten Änderungen für 2026 betrifft die Energiepreise. Die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe steigt gemäß Bundesministerium für Wirtschaft und Energie planmäßig in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Diese Erhöhung trifft vor allem Heizöl und Erdgas – die Brennstoffe, mit denen noch immer Millionen deutscher Haushalte heizen.

Konkrete Auswirkungen für Haushalte & Baufamilien:

Bei einem CO₂-Preis von 65 Euro verteuert sich Heizöl um etwa 20 Cent pro Liter, Erdgas um rund 1,4 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das mehrere hundert Euro Mehrkosten pro Jahr – abhängig vom individuellen Verbrauch. Die Botschaft ist eindeutig: Fossile Heizsysteme werden zunehmend unwirtschaftlich.

Doch es gibt auch positive Nachrichten: Beim Strom profitieren Verbraucher 2026 von Entlastungen. Die Netzentgelte und die Stromsteuer sinken, zudem entfällt die Gasspeicherumlage. Ein typischer Vier-Personen-Haushalt kann dadurch bis zu 160 Euro im Jahr bei den Stromkosten sparen, wie einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom Dezember 2025 zu entnehmen war. Diese gegenläufige Entwicklung macht elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen wirtschaftlich noch attraktiver.

Empfehlung für Bauleute:

Wer 2026 baut, sollte von Anfang an auf erneuerbare Heizsysteme setzen. Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen bieten nicht nur niedrigere Betriebskosten, sondern sind auch zukunftssicher im Hinblick auf weitere gesetzliche Verschärfungen. So gelten beispielsweise ab 2026 striktere Vorgaben der BEG-Förderung für Wärmepumpen. Entsprechende Außengeräte dürfen nun je nach Leistung höchstens Lärm zwischen 55 und 78 dB verursachen.

Förderlandschaft 2026: Begrenztes Budget erfordert strategisches Handeln

Die Förderung für energieeffizientes Bauen bleibt 2026 ein zentrales Instrument – bei Sanieren und Modernisieren allerdings mit deutlich reduziertem Budget. Denn das Gesamtfördervolumen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sinkt laut IMK von ca. 15 Milliarden Euro (2025) auf 12 Milliarden Euro (2026).

Neue Effizienzhaus-55-Förderung gestartet:

Eine positive Nachricht für den Neubau: Ab dem 16. Dezember 2025 wurde eine neue Förderstufe im Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN 297/298) aufgelegt. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden mit einmalig 800 Millionen Euro Neubauten gefördert, die nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen.

Wichtig: Die Mittel werden vergeben, solange sie vorhanden sind – wer Interesse hat, sollte zügig handeln.

Andere Förderprogramme 2026:

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Für 2026 sind 600 Millionen Euro eingeplant, um kostengünstigen Wohnungsbau mit kompakten Grundrissen zu fördern.
  • Wohneigentum für Familien (WEF): 350 Millionen Euro stehen für Familien mit Kindern bereit, die klimafreundlich bauen möchten.
  • Jung kauft Alt: Dieses Programm wurde 2025 erleichtert – statt Effizienzhaus 70 EE genügt nun eine Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE, zudem wurden die Zinsen gesenkt.

Strategische Überlegungen für Bauleute:

Die knapperen Mittel machen eine frühzeitige und strategische Planung noch wichtiger. Wer konkrete Baumaßnahmen plant, sollte Förderanträge nicht aufschieben, sondern die aktuellen Möglichkeiten nutzen. Auch eine professionelle Energieberatung ist meist unumgänglich, um die optimale Förderkombination zu finden bzw. die Mittel überhaupt zu erhalten.

Barrierefreies Bauen: Förderung kehrt zurück

Auch barrierefreies Umbauen wird wieder gefördert: Nach einjähriger Pause kehrt ab Frühjahr 2026 die KfW-Förderung 455-B mit rund 50 Millionen Euro zurück – etwa für bodengleiche Duschen, schwellenlose Zugänge, Rampen oder breitere Türen. Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum KfW-Kredit 159 (Altersgerechtes Umbauen) beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Mittel sind begrenzt, und die Förderung war in der Vergangenheit sehr gefragt. Wer barrierefrei bauen möchte, sollte den Antrag zügig stellen.

Eine gute Nachricht für alle, die bereits beim Neubau an die Zukunft denken: Zwar gibt es keine direkte Förderung für den barrierefreien Neubau, allerdings kosten entsprechende Maßnahmen im Neubau nur im Schnitt 5 % mehr als in üblicher Ausführung (Beispiel hier im Bild: Rollstuhlgerechtes modernes Fertighaus mit Fahrstuhl von SchwörerHaus). Bei nachträglichem barrierefreien Umbau fallen dagegen ca. 15 % Mehrkosten an.

Langfristige Perspektive: Barrierefreie Maßnahmen steigern nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch den langfristigen Wert der Immobilie. In einer alternden Gesellschaft werden solche Ausstattungsmerkmale zunehmend zu einem wichtigen Verkaufsargument.

Gebäudeenergiegesetz: Reform im Februar 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Volksmund oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet – sollte eigentlich bereits 2025 grundlegend überarbeitet werden. Die Bundesregierung hat diese Reform jedoch erneut verschoben. Ein Kabinettsbeschluss ist nun für Ende Februar 2026 geplant.

Was ändert sich?

Das reformierte Gesetz soll künftig "Gebäudemodernisierungsgesetz" heißen und technologieoffener, flexibler und einfacher werden (Quelle: Frankfurter Rundschau). Besonders umstritten bleibt die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Was bedeutet das für Bauleute?

Die bestehenden GEG-Anforderungen bleiben zunächst gültig. Für Neubauten gilt weiterhin, dass neue Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Diese Regelung bildet auch 2026 den zentralen Maßstab für Heizungsentscheidungen.

Baufamilien sollten sich jedoch bewusst sein: Eine vollständige Abschaffung des GEG gilt als unwahrscheinlich. Selbst bei einer Reform bleiben die Grundprinzipien – Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor – bestehen. Wer jetzt baut, fährt daher mit ambitionierten Energiestandards am sichersten.

EU-Gebäuderichtlinie EPBD: Strengere Standards ab 2026

Eng verknüpft mit dem Thema des GEG ist eine der bedeutendsten Änderungen beim Hausbau 2026 aus Brüssel: Deutschland muss bis zum 29. Mai 2026 die neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) in nationales Recht umsetzen, wie das BBSR erklärt. Diese Richtlinie wird voraussichtlich die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit deutlich verschärfen.

Die 4 wichtigsten Vorgaben der EPBD

1.) Nullemissionsgebäude ab 2030

Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude "Nullemissionsgebäude" sein. Das bedeutet:

  • Keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort des Gebäudes
  • Sehr niedriger Energiebedarf
  • Betrieb so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien
  • Für neue öffentliche Gebäude gilt dieser Standard bereits ab 2028

2.) Erweiterte Solarpflicht

Die EPBD führt gestaffelte Pflichten für Solaranlagen ein:

  • Bis Ende 2026: Neue/sanierte öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude über 250 qm
  • Bis Ende 2027: Bestehende öffentliche Gebäude über 2.000 qm
  • Bis Ende 2029: Neue Wohngebäude und überdachte Parkplätze
  • Bis Ende 2030: Bestehende öffentliche Gebäude über 250 qm

3.) Sanierungsvorgaben für Nichtwohngebäude

Für gewerbliche Gebäude werden konkrete Mindestvorgaben eingeführt:

  • Bis 2030: Die 16 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude müssen saniert werden
  • Bis 2033: Die schlechtesten 26 Prozent müssen den Standard erreichen

4.) Wohngebäude – keine direkte Sanierungspflicht

Gute Nachrichten für private Eigentümer, denn eine verpflichtende Sanierung für Wohngebäude ist in der EPBD nicht vorgesehen. Stattdessen legt Deutschland nationale Renovierungspläne vor, um den durchschnittlichen Energieverbrauch des Wohngebäudebestands zu senken.

Was bedeutet das konkret für Bauleute 2026?

Die genaue Umsetzung in deutsches Recht wird in den kommenden Monaten ausgearbeitet. Es ist jedoch absehbar, dass die energetischen Anforderungen für Neubauten weiter steigen werden. Wer 2026 plant, sollte diese Entwicklung einkalkulieren und von vornherein auf hocheffiziente Gebäude mit erneuerbaren Energien setzen.

Besonders die Photovoltaik-Pflicht wird für viele Bauinteressierte relevant: Auch wenn einige Bundesländer bereits Solarpflichten haben, wird die EPBD ein bundesweites Mindestniveau festlegen.

Photovoltaik: Diskussion um Änderungen bei Einspeisevergütung

In Fachkreisen wird seit einiger Zeit über die Weiterentwicklung der Photovoltaik-Förderung diskutiert. Impulse dazu kommen unter anderem aus dem Umfeld des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (z.B. Eckpunkte- und Diskussionspapiere zur EEG-Weiterentwicklung) sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Agora Energiewende und dem Fraunhofer ISE, und werden vom Bundesverband für Solarwirtschaft kritisch hinterfragt. Hintergrund sind gesunkene Kosten für Solartechnik, der zunehmende Eigenverbrauch und die stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien. Konkrete Beschlüsse zur Abschaffung der Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen gibt es derzeit jedoch nicht.

Eine solche Änderung würde erst durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rechtskräftig – theoretisch möglich im Laufe des Jahres 2026.

Was ist bisher bekannt?

  • Für bestehende Anlagen bleibt alles wie bisher – die 20-jährige Vergütungsgarantie gilt weiter
  • Ein Wegfall der EEG-Förderung würde sich nur auf neue Anlagen auswirken, die nach einer Gesetzesänderung installiert werden
  • Bis ein konkreter Beschluss vorliegt, kann es noch dauern

Was bedeutet das für Bauleute?

Diese mögliche Entwicklung unterstreicht einen wichtigen Trend: Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom wird zunehmend attraktiver als die Einspeisung ins Netz. Moderne Batteriespeicher ermöglichen es, tagsüber erzeugten Strom abends und nachts zu nutzen – und damit die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz deutlich zu reduzieren.

Empfehlung: Wer 2026 baut, sollte ein ganzheitliches Energiekonzept planen – bestehend aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und, falls gewünscht, Wallbox für Elektrofahrzeuge. Diese Kombination macht weniger abhängig von künftigen Fördermechanismen der Einspeisevergütung und maximiert die Wirtschaftlichkeit.

Gute Nachricht: Der 2023 eingeführte Nullsteuersatz für PV-Anlagen gilt aktuell noch immer. Die Lieferung und Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp bleiben weiterhin komplett von der Mehrwertsteuer befreit.

Wallbox-Förderung

Zwar fördert die KfW private Wallboxen nicht mehr. Doch 2026 plant der Bund im Rahmen der Strategie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur eine neue Förderung für Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern. Zudem stellen die Bundesländer Baden-Württemberg und NRW sowie einige Energieversorger und Kommunen eigene Zuschüsse bereit.

Achtung: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet bereits heute bei Neubauten sowie bei größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Vorrüstung der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte. Die konkreten Anforderungen hängen von der Gebäudeart und der Anzahl der Stellplätze ab. Ziel ist es, die spätere Installation von Ladepunkten zu erleichtern und den Ausbau der Elektromobilität zu fördern.

Gebäudetyp E: Einfacher und günstiger bauen

Eine der spannendsten Entwicklungen für 2026 ist der sogenannte Gebäudetyp E – ein neues Konzept, das das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger machen soll, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

Was steckt hinter dem Gebäudetyp E?

Das "E" steht für "einfach". Die Grundidee: Bauleute sollen künftig rechtssicher auf Komfort- und Ausstattungsstandards (anerkannte Regeln der Technik (aRdT), soweit sie über das gesetzlich Geforderte hinausgehen) verzichten können. Das können beispielsweise sein:

  • Dreifachverglasung statt Zweifachverglasung, wenn diese ausreichend ist, also wenn die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) trotzdem eingehalten werden
  • Verzicht auf den zusätzlichen Handtuchheizkörper im Bad, wenn bereits eine Fußbodenheizung vorhanden ist
  • Weniger Steckdosen pro Raum als üblich
  • Einfachere Lüftungssysteme (Fensterlüftung statt komplexer Anlagen, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist trotzdem weiterhin erforderlich)
  • Schlankere Konstruktionen durch serielle Bauweise

Der rechtliche Rahmen:

Im November 2025 haben das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt. Kern ist ein eigener "Gebäudetyp-E-Vertrag" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der es Vertragsparteien ermöglicht, rechtssicher von anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Bis Frühjahr 2026 soll ein Stakeholder-Dialog mit allen Beteiligten stattfinden, der bereits Mitte 2026 die Vorlage eines Referentenentwurfs und Ende 2026 einen Bundeskabinettsentwurf ermöglichen soll (Quelle: Bayerische Ingenieurkammer).

Was bedeutet das für private Bauleute?

Der Gebäudetyp E könnte Baukosten spürbar senken – Fachkräfte sprechen von möglichen Einsparungen durch den Verzicht auf gewisse Standards. Pilotprojekte zeigen bereits, dass "einfaches Bauen" funktioniert, ohne dass die Wohnqualität leidet.

Wichtig: Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Wer den üblichen Standard möchte, kann diesen weiterhin wählen. Der Gebäudetyp E erweitert lediglich die Optionen – besonders für Menschen, denen bezahlbarer Wohnraum wichtiger ist als maximaler Ausstattungskomfort.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
Gebäudetyp E: Baupreisbremse & Bauturbo

"Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem. Denn einfaches Bauen kostet weniger und geht schneller. Genau dafür steht der Gebäudetyp E. Bislang wird in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei geht gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger."

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig

Bau-Turbo: Schnellere Genehmigungen durch vereinfachte Verfahren

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, hat die Bundesregierung den sogenannten "Bau-Turbo" eingeführt. Seit Ende Oktober 2025 und befristet bis 2030 können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Bauvorhaben auch ohne klassischen Bebauungsplan genehmigen.

Ziel: Genehmigungsverfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen.

Realität: Ob private Bauleute tatsächlich schneller an Baugenehmigungen kommen, hängt stark vom konkreten Projekt und der kommunalen Praxis ab. In einigen Regionen könnte die Maßnahme spürbare Erleichterungen bringen, in anderen bleibt es bei gewohnten Verfahrensdauern.

Wichtig zu wissen: Der Bau-Turbo ist kein Freifahrtschein für willkürliches Bauen. Alle wesentlichen Anforderungen an Bauvorhaben – von Brandschutz über Statik bis Schallschutz – bleiben selbstverständlich bestehen.

Weitere Änderungen & Entwicklungen beim Hausbau 2026

Industriestrompreis für günstigere Baumaterialien

Ab 2026 profitieren besonders energieintensive Großunternehmen von einem vergünstigten Industriestrompreis. Das betrifft Hersteller von Zement, Stahl und Glas – also genau die Materialien, die beim Hausbau stark ins Gewicht fallen. Für private Bauleute wirkt diese Maßnahme nur indirekt, könnte aber helfen, Materialpreise besser kalkulierbar zu machen. Privat-Haushalte und mittelständische Unternehmen profitieren hiervon allerdings nicht (Quelle: Heute-Journal ZDF).

Programm "Gewerbe zu Wohnen"

Ab Sommer 2026 startet ein neues Förderprogramm für die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen in Wohnungen. Eigentümer sollen laut BMWSB zinsverbilligte Darlehen erhalten – erstmals ohne Mietobergrenzen. Das Programm wird mit 300 Millionen Euro ausgestattet.

Ende des Heizungslabels

Ab Sommer 2026 soll laut BAFA die Pflicht für Schornsteinfeger, Effizienzaufkleber auf alten Heizungen anzubringen, entfallen. Das nationale Heizungslabel sollte seit 2017 zum Austausch ineffizienter Anlagen motivieren – die Wirkung blieb jedoch hinter den Erwartungen zurück.

Kamin- und Holzöfen

Am 31.12.2025 endete die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.

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Gut zu wissen: Beim Neubau sorgen unsere Hausanbieter selbstverständlich dafür, dass Ihr Kamin allen Auflagen entspricht (Hier im Bild: Modernes und gemütliches Holz-Fertighaus mit Kamin von FischerHaus)

5 Handlungsempfehlungen für Bauvorhaben 2026

Das Jahr 2026 ist weniger ein harter Einschnitt in Bezug auf den Hausbau als vielmehr ein Orientierungsjahr mit vielen parallel laufenden Entwicklungen. Einige Änderungen sind bereits beschlossen, andere befinden sich noch in der politischen Diskussion. Für angehende Bauleute lassen sich jedoch klare Handlungsempfehlungen ableiten:

  1. Setzen Sie auf erneuerbare Energien: Der steigende CO₂-Preis und die langfristige Energiepolitik machen eines deutlich – fossile Heizsysteme haben keine Zukunft. Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik und Batteriespeicher sind nicht nur förderfähig, sondern auch wirtschaftlich die beste Wahl.
  2. Planen Sie Energieeffizienz von Anfang an: Die EU-Gebäuderichtlinie und das GEG werden die Anforderungen an Neubauten weiter verschärfen. Wer heute schon ambitioniert plant, ist für kommende Verschärfungen gerüstet und profitiert von niedrigeren Betriebskosten.
  3. Nutzen Sie Förderungen strategisch: Mit sinkenden Budgets wird die frühzeitige Beantragung von Förderungen wichtiger. Eine professionelle Energieberatung hilft, die optimale Förderkombination zu finden und keine Potenziale zu verschenken.
  4. Bleiben Sie informiert: Viele Entwicklungen sind noch im Fluss. Der Gebäudetyp E wird erst Ende 2026 in einen Gesetzentwurf münden, die GEG-Reform kommt voraussichtlich im Februar, und die Umsetzung der EPBD wird im Laufe des Jahres konkretisiert. Wer bauliche Entscheidungen trifft, sollte diese Entwicklungen im Blick behalten.
  5. Denken Sie langfristig: Ein Haus wird für Jahrzehnte gebaut. Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und flexible Grundrisse zahlen sich nicht nur durch Förderungen und niedrige Betriebskosten aus – sie sichern auch den langfristigen Wert Ihrer Immobilie.
Unser wichtigster Rat:

Lassen Sie sich nicht von der Informationsflut lähmen. Viele vermeintlich komplexe Entwicklungen und Änderungen beim Hausbau 2026 haben einen gemeinsamen Nenner: Wer energieeffizient, nachhaltig und mit erneuerbaren Energien baut, liegt richtig – heute und in Zukunft.

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