Symbolbild Haus und Geldschein

Mit dem Hessengeld ins neue Zuhause

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Die hessische Landesregierung plant einen neuen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer als Förderung für die Finanzierung von Hausbau und -kauf, das sogenannte Hessengeld, ab Herbst 2024. Insbesondere junge Familien könnten somit verstärkt von der geplanten Maßnahme auf dem Weg ins eigene Zuhause profitieren.

Gerade im Hinblick auf eine zur Zeit entspanntere Entwicklung bei den Bauzinsen und Baukosten dürfte das Hessengeld demnach für viele eine entscheidende Unterstützung bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim darstellen und die relativ geringe Wohneigentumsquote im fünftgrößten Bundesland verbessern. Denn beschlossen ist ein Zuschuss von bis zu 20.000 Euro pro Haus plus 5.000 Euro für jedes Kind.

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Was ist das Hessengeld?

Das Hessengeld ist ein staatlicher Finanzierungszuschuss zur Grunderwerbsteuer des Landes Hessen für den Ersterwerb oder Erstbau von selbst genutzten Wohnraum. Hierbei sollen über 20.000 Baufamilien jährlich mit einer Einmalzahlung von 10.000 Euro pro Käufer (maximal 20.000 Euro) und zusätzlichen 5.000 Euro pro im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren entlastet werden. Mit dem Hessengeld förderbar sind damit sowohl Einfamilienhäuser als auch Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowohl in Form von Neubauten wie auch Bestandsimmobilien.

Das Hessengeld ist rückwirkend für seit dem 1. März 2024 erworbene Objekte oder Baugrundstücke erhältlich, nachzuweisen über die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. Für die Beantragung benötigen Sie außerdem einen Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis. Der maximale Förderbetrag des Hessengeldes liegt beim Wert der hierbei tatsächlich entrichteten Grunderwerbsteuer. Ab Herbst können Sie Ihren Antrag auf Hessengeld online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einreichen.

Das Hessengeld wurde im Rahmen des ‘Sofortprogramms’ im Koalitionsvertrag der aktuellen hessischen Regierung festgehalten, in dem es lautet: ‘Die eigenen vier Wände sind oft die Grundlage der eigenen Altersvorsorge und leisten einen Beitrag für gemischte und stabile Quartiere. Wir unterstützen daher den Traum vieler Menschen vom Wohneigentum und Eigenheim.’

Einzelheiten zur Richtlinie sollen im Sommer beschlossen werden, damit die Beantragung des Förderprogramms im Herbst dieses Jahres starten kann.

Langfristig visiert Hessen darüber hinaus eine Grunderwerbssteuerreform an, die Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer als zusätzliche Erleichterung beim Hausbau und -erwerb ermöglichen soll.

Welche Förderungen gibt es außer dem Hessengeld?

Neben dem Hessengeld haben Baufamilien in Hessen außerdem Anspruch auf das Hessen-Darlehen für den erstmaligen Neubau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims. Zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellt das Bundesland Ihnen zu diesem Zweck zinsverbilligte Baukredite zur Verfügung.

Hessen-Darlehen im Überblick

Genau wie das Hessengeld dient das Hessen-Darlehen vorrangig dazu, Familien mit Kindern und Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Auch Ausbau, Anbau oder barrierefreier Umbau als Wohnraum für Angehörige fallen darunter.

Zuschuss für Barrierefreiheit bei selbstgenutztem Wohneigentum

Beim barrierefreien Umbau ihres Eigenheims erhalten Anwohner:innen in Hessen zusätzlich im Rahmen der Wohnraumförderung einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit.

So können alle vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags einen Antrag auf das Hessen-Darlehen stellen, deren Jahreseinkommen unter der Grenze nach § 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz liegt. Beispielsweise beträgt die Einkommensobergrenze für eine Familie mit zwei Kindern 66.813 Euro netto pro Jahr. Zusätzliche Voraussetzung ist ein Eigenkapital von mindestens 10 % der Baukosten.

Das Hessen-Darlehen dürfen Sie mit einer Förderung durch die KfW, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Denkmalpflege, die Städtebauförderprogramme oder das Dorferneuerungsprogramm kombinieren.

Artikel erstmalig veröffentlicht am 11.04.2024, überarbeitet am 05.07.2024

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