

Sinn und Zweck des Baukindergeldes (KfW 424) ist es, gerade jungen Familien mit einem mittleren Einkommen den erstmaligen Erwerb oder Bau eines neuen Hauses zu erleichtern. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch viele Fragen, die sich die Zielgruppen stellen und es zu beantworten gilt.
Im Spätsommer 2018 teilte das Bundesministerium in Berlin mit, dass das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 bei der KfW Bankengruppe beantragt werden kann. Die Förderung soll rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 gelten - Vorausgesetzt dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Antrag muss zukünftig spätestens drei Monate nach dem Einzug von den Familien gestellt werden.
Im September 2020 fasste die Bundesregierung den Beschluss, die Baukindergeld-Frist um drei Monate zu verlängern. Grund dafür ist die Corona-Krise. Familien haben nun nicht nur bis Ende 2020 sondern bis zum 31. März 2021 Zeit, eine Baugenehmigung einzuholen oder einen Immobilien-Kaufvertrag zu unterschreiben, um somit das Baukindergeld für sich beantragen zu können.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hat das Baukindergeld als staatliche Direktförderung eingeführt. Dafür werden jeder bau- oder erwerbsfähigen Familie 1.200 Euro je Kind und Jahr (festgeschrieben auf maximal 10 Jahre) zugebilligt. Das aber nur in den Fällen, bei denen das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 75.000 Euro im Jahr liegt. Für jedes Kind besteht zusätzlich ein Freibetrag von 15.000 Euro.
Anzahl der Kinder | Maximales Einkommen | Höhe Baukindergeld |
---|---|---|
1 | 90.000 € | 12.000 € |
2 | 105.000 € | 24.000 € |
3 | 120.000 € | 36.000 € |
Darüber hinaus muss es sich um den erstmaligen Erwerb einer Immobilie oder den ersten Neubau eines Hauses handeln. Verfügt eines der Familienmitglieder bereits über Wohneigentum zur Dauernutzung, kann das Baukindergeld nicht mehr bezogen werden. Außer der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung wurde nach dem 31.12.2017 unterzeichnet.
Wichtig zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Förderungsanspruch an den Bezug des regulären Kindergeldes gebunden ist. Das bedeutet, wenn der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr endet, besteht auch kein Baukindergeldanspruch mehr.
Eine Familie mit zwei Kindern darf maximal über 105.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen im Jahr verfügen, um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen. Dann erhält diese vierköpfige Familie im vorgegebenen Förderzyklus insgesamt 24.000 Euro vom Staat: 1.200 Euro je Kind und Jahr mit einem maximalen Bezugszeitraum von 10 Jahren, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind.
Zwischen 1996 und 2005 gab es die sogenannte Eigenheimzulage, die stark an das Baukindergeld erinnert. Diese musste über das zuständige Finanzamt beantragt werden. Diesmal entscheidet die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über die Vergabe der Eigenheimzulage.
Junge Familien in Bayern können doppelt profitieren. Das liegt zum einen am erhöhten Zuschuss für das Baukindergeld in Bayern und zum anderen daran, dass auch Paare ohne Kinder von einer Förderung profitieren können.
Jede Form der Förderung bei Eigentumserwerb ist grundsätzlich sinnvoll. Geschenktes Geld macht jedem Bezugsberechtigten Spaß. Sinn macht die Zulage schon alleine deshalb, um die eher desolate Eigentumsquote in Deutschland - im direkten Vergleich mit Europa - zu verbessern. Zumal eine Immobilie stets auch als Altersabsicherung fungieren kann. Wer im Alter in einem abbezahlten Haus lebt, spart sich die Miete - die sicher auf die Jahre nicht geringer ausfallen wird.
Fraglich bleibt aber, wie viele Familien sich zum Bau oder Erwerb einer Immobilie hinreißen lassen, obwohl sie dies vorher nicht geplant haben? Tritt der Fall ein, dass unverhältnismäßig viele Familien einen Hausbau starten, dann könnten sich die Preise auf dem Immobilienmarkt schlagartig nach oben bewegen, was einer der größten Kritikpunkte an der Förderung durch Baukindergeld ist. Damit würden die Fördergelder durch zu hohe Kaufpreise 'aufgefressen' werden.
Einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul. Das alte Sprichwort greift auch beim Baukindergeld. Wer Anspruch auf das Baukindergeld hat, sollte es in jedem Fall in Anspruch nehmen. Gerade wenn Bauzinsen niedrig sind, bietet sich der Neubau eines Hauses besonders an. Und durch das verabschiedete Baukindergeld gibt es gleich noch einen Grund, sich den Traum der eigenen vier Wände zu erfüllen.