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Baustraße - Kosten und Auflagen

Von Celine Hausenstein Am 17. Juni 2021

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Wird ein Grundstück bebaut, rollen Baumaschinen und schwere Fahrzeuge an. Da Geh- und Radwege nicht für eine solche Belastung ausgelegt sind, können diese darauf Schäden verursachen. Daher müssen vor dem Beginn von Baumaßnahmen Baustraßen als Grundstückszufahrten zur Baustelle errichtet werden. Die Kosten für die Baustellenzufahrt gehört zu den Baunebenkosten. Hier erfahren Sie, wer die Baustraße genehmigt, was für Auflagen erfüllt sein müssen, wie diese zu sichern ist und was sie kostet.

Grundstückszufahrten müssen möglich sein

Sie haben ein Grundstück und wollen darauf bauen: Dann brauchen Sie neben Strom und Wasser zum Bauen auch in vielen Fällen eine sogenannte Baustraße. Diese wird benötigt, damit schwere Baumaschinen und Fahrzeuge aufs Grundstück bis zur Baustelle fahren können. Diese beinhalten Kosten für das Material und die Arbeitszeit, aber auch Gebühren für die Verwaltung. Schließlich muss eine solche befestigte Zufahrt zum Grundstück vom Tiefbauamt genehmigt werden. Das Amt entscheidet auch darüber, ob der Weg bereits für das Befahren mit Maschinen geeignet ist - oder ob eine spezielle Zufahrt erstellt werden muss.

Wofür braucht man eine Baustellenzufahrt?

Wird ein Haus neu gebaut, rollen schwere Fahrzeuge auf das Grundstück. Sie liefern beispielsweise Steine, Beton, Kies und andere Baumaterialien. Ein Kran hebt die einzelnen Bauteile an und platziert sie dort, wo sie von den Bauarbeitern eingebaut werden. Ist das Grundstück lediglich über einen Geh- oder Radweg erreichbar, ist dieser für die Belastung einfach nicht ausgelegt. Entstehen Schäden auf solchen Wegen, ist der Bauherr voll haftbar. Eine entsprechende Zufahrt zur Baustelle ermöglicht den schweren Fahrzeugen die problemlose Anfahrt auf das Grundstück.

Wer genehmigt die Baustellenzufahrt?

Für die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich. Dieser muss bei der zuständigen Behörde die Zufahrt beantragen. Befindet sich die Grundstückszufahrt im öffentlichen Raum, ist das Straßen- und Tiefbauamt der Kommune für die Genehmigung zuständig. Weil die Bearbeitung des dafür nötigen Antrags einige Zeit benötigt, sollten Sie diesen rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahmen stellen. Das gilt vor allem dann, wenn für die Errichtung der Grundstückszufahrt andere Straßen zeitweilig gesperrt werden müssen. Dann führen die Mitarbeiter des Straßen- und Tiefbauamtes auch eine vorherige Begehung durch, die ebenfalls von Ihnen als Bauherr bezahlt werden muss. Wie der Antrag und damit die Genehmigung im Einzelfall abläuft, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Einzelheiten erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Welche Auflagen müssen erfüllt werden?

Die Einzelheiten des Antrags und damit mögliche Auflagen können sich je nach Bundesland voneinander unterscheiden. Eine mögliche Auflage kann dabei die tägliche Reinigung der Zufahrt sein, zumindest dann, wenn sie durch die Räder der verschmutzt wurde. Wollen Sie während der Bauzeit Material im kommunalen Bereich abstellen oder lagern, brauchen Sie dafür ebenfalls eine Genehmigung als Sondernutzung. Eine andere Auflage kann sein, dass die Zufahrt schnellstmöglich nach Bauende wieder zurückgebaut werden muss. In jedem Fall muss die Grundstückszufahrt so angelegt werden, dass der restliche Verkehr jederzeit fließen kann.

Wie wird die Zufahrt gesichert?

Damit Fußgänger, Radfahrer, der normale Verkehr auf der Straße, aber auch die Arbeiter auf der Baustelle sicher geschützt sind, muss die Baustelle und damit auch die Zufahrt abgesichert werden. Dazu dienen - je nach Situation - Leitbaken, -schwellen, -borde oder -wände, Verkehrsleitkegel, Absperrgitter oder ein Bauzaun. Kann die Zufahrt auch bei Dunkelheit für Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden, muss zusätzlich eine Warnbeleuchtung auf die Gefahrenstelle hinweisen.

Dokumentation der Zufahrt

Sie sind als Bauherr für alle Schäden verantwortlich, die von schweren Fahrzeugen bei der Zufahrt auf das Baugrundstück auf öffentlichen Wegen verursacht werden. Daher sollten Sie vor dem eigentlichen Baubeginn den genauen Zustand sämtlicher Wege in der Umgebung mittels Fotos dokumentieren. Auch während und nach der Bauzeit ist die Dokumentation wichtig. Können Sie nicht nachweisen, dass eventuelle Schäden an der Straße, dem Gehwegpflaster oder anderen kommunalen Einrichtungen nicht von Ihnen verursacht wurden, haften Sie dafür.

Beschilderung

Das Verkehrsschild "Baustellenzufahrt 1006-33" kennzeichnet die Zufahrt zur Baustelle. Wird die Zufahrt von einem Unternehmen errichtet, kümmert diese sich auch in der Regel um die korrekte Beschilderung.

Wie breit muss eine Zufahrt sein?

Für Grundstückszufahrten ist keine bestimmte Breite vorgeschrieben. Sie sollten jedoch die Breite der Zufahrt nach der Breite der Baufahrzeuge planen. Ist der Lastkraftwagen 2,55 Meter ohne Spiegel breit, brauchen Sie mit dem eventuell nötigen Kurvenradius eine Breite von bis zu vier Metern.

Was sind die Kosten einer Baustellenzufahrt?

Zu den Kosten einer Zufahrt zählen neben den Kosten für den dafür nötigen Antrag auch die Kosten für die Herstellung der Zufahrt und das Aufstellen der Schilder. Wird für die Genehmigung keine Begehung benötigt, kostet diese zwischen 15 und 20 Euro. Dazu kommen:

  • Abtrag des Mutterbodens mit 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter
  • Aufbringung von Sand, und/oder Schotter mit 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter
  • Befestigung des Randes mit 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter
  • Antrag für zeitweilige Sperrung der Straße zwischen 100 und 150 Euro
  • Rückbau der Zufahrt - je nach Aufwand

Weil sich die genauen Kosten einer Grundstückszufahrt für Baumaschinen nach dem benötigten Material und den örtlichen Gegebenheiten richten, sind diese nicht so pauschal zu ermitteln. Muss die Zufahrt neu angelegt werden, können Sie mit Kosten von mindestens 700 bis 1.000 Euro rechnen.

Wer haftet bei Schäden?

Kommt es durch Baumaschinen oder Lastwagen zu Schäden auf öffentlichen Straßen, Geh- oder Radwegen oder an anderen kommunalen Einrichtungen, haftet der Bauherr und muss für eventuelle Schäden aufkommen.

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