Beim Ausbau eines Dachgeschosses stehen Bauherren vor der Frage, wie der neue Wohnraum belüftet und von Tageslicht durchflutet wird. Anstelle klassischer Dachfenster sind Dachgauben eine beliebte und vorteilhafte Lösung. Gauben werten die Außenansicht des Hauses auf und sorgen dafür, dass der Wohnraum unter dem Dach vergrößert wird. Wenn Sie eine Schleppgaube oder eine individuelle Gaube planen, kommen Sie um die Beantragung einer Baugenehmigung in den meisten Fällen nicht herum. Für den nachträglichen Einbau sind die kommunalen Bedingungen nach Bebauungsplan sowie die in Ihrem Bundesland gültigen Verordnungen essenziell. Was ist erlaubt und gibt es für die Dachgaube immer eine Genehmigung? Hier erfahren Sie wichtige Fakten für Ihr Bauprojekt.
Was ist eine Dachgaube?
Gauben sind im fachlichen Sinn eine Erweiterung des Dachstuhls, die an der Traufseite eines Hauses gebaut werden. Im Gegensatz zu einem Dachfenster sorgen Dachgauben für mehr Stehhöhe und eine angenehme Klimatisierung des Raumes. Da eine Fledermaus- oder Schleppgaube eine Veränderung der Außenansicht bewirkt, handelt es sich um eine bauliche Veränderung mit Genehmigungspflicht. Gauben unterbrechen die ursprüngliche Dacheindeckung und sorgen je nach Größe und Bauweise für mehr Nutzfläche unter dem Dach. Dementsprechend gehören sie zu den Umbauten, die Ihre Wohnqualität steigern und gleichzeitig für eine neue Ästhetik Ihres Hauses sorgen.
Benötigt man für eine Dachgaube eine Baugenehmigung?
Ehe Sie die Gaube planen und sich ein Angebot unterbreiten lassen, sollten Sie sich erkundigen, ob für die Dachgaube eine Genehmigung nötig ist. Eine bundesländerübergreifende Regelung gibt es nicht, sodass Sie beim für Ihre Region zuständigen Bauamt nachfragen und sich beraten lassen sollten. Tipp: Für eine einfache Erklärung und eine Vorab-Information empfehlen sich Fotos des geplanten Projekts, die Sie zum Beratungstermin vorlegen. Auch wenn Sie in Ihrer Region für den nachträglichen Einbau einer Dachgaube keine Baugenehmigung brauchen, ist Ihr Projekt im vereinfachten Kenntnisabgabeverfahren anzeigepflichtig.
Regionale Unterschiede
In einigen Bundesländern brauchen Sie für die Dachgaube keine Genehmigung. In anderen Bundesländern ist die Baugenehmigung verpflichtet und Sie müssen die Dachgaube auf eigene Kosten wieder entfernen, wenn Sie ohne Zustimmung des Bauamtes mit Ihrem Projekt beginnen. Bei sehr kleinen Gauben reicht es in den meisten Regionen aus, wenn Sie den geplanten Bau im vereinfachten Kenntnisabgabeverfahren anzeigen. Am besten orientieren Sie sich vorab am Gesamtbild Ihres Straßenzugs. Verfügen mehrere Häuser über eine Dachgaube, werden Sie die Baugenehmigung im Regelfall auch erhalten.
Größe der Gaube
Auch im Bezug auf die Größe der Dachgaube gibt es keine einheitliche, für alle Bundesländer übliche Regelung. Dennoch ist die Baugröße ein entscheidendes Kriterium dafür, ob Sie eine offizielle Genehmigung benötigen oder die Bauerlaubnis im vereinfachten Zustimmungsverfahren bekommen. Eine kleine Schleppgaube passt in den meisten Fällen ins Zulassungsraster. Anders verhält es sich bei individuellen Dachgauben, die zum Beispiel bodentiefe Fenster aufweisen und über die Gesamtfläche der Traufseite Ihres Hauses reichen sollen. Hier kommen Sie um die Einholung einer Baugenehmigung nicht herum und benötigen einen Nachweis, dass der Umbau die statische Sicherheit des Hauses nicht beeinflusst.
Ortsübliche Bebauung
Sehen Sie sich in Ihrer Straße und in der Siedlung um. Wenn kein anderes Haus mit Gauben gebaut wurde, kann es durchaus sein, dass diese Aufbauten aus ästhetischen Gründen nicht gewünscht sind. In den meisten Kommunen spielt die ortsübliche Bebauung eine essenzielle Rolle dabei, ob und in welchem Design eine Gaube genehmigt wird. Was konkret als "ortsüblich" eingestuft wird, beruht auf den kommunalspezifischen Vorschriften. So kann die ortsübliche Bebauung zum Beispiel in Ihrer Straße Gauben verbieten, während in der benachbarten Straße nichts gegen den Aufbau spricht.
Ablehnung möglich
Bei individuellen Formen und Größen rechnen Sie immer damit, dass das Bauamt Ihren Antrag ablehnen kann. Wie bereits angesprochen, wird eine kleine Schleppgaube in den meisten Fällen genehmigt. Schließt der Bebauungsplan Gauben aus, kann Ihre Projektanfrage zur Ablehnung führen. Das Risiko besteht auch, wenn Sie von der klassischen Form abweichen und für eine sehr außergewöhnliche Dachgaube eine Genehmigung wünschen.
Können Dachgauben selbst gebaut werden?
Aufgrund der statischen und baulichen Herausforderungen sollten Sie beim Bau einer Gaube von Eigenleistung absehen. Kleinste Baufehler bei der Dachgaube bringen Kosten mit sich, die Ihren finanziellen Spielraum übersteigen. Wärmebrücken, undichte Dacheindeckungsabschlüsse und ungeeignete Dämmungen sind typische Baufehler bei Dachgauben, die ohne fachmännisches Know-how errichtet werden. Es gibt eine Alternative: Fertiggauben können Sie mit handwerklichem Geschick und größter Sorgfalt selbst einbauen. Doch auch hier sollte das Projekt anschließend von einem Fachmann abgenommen und auf seine korrekte Ausführung kontrolliert werden.
Bei Dachgauben immer eine Baugenehmigung erfragen!
Jede Dachgaube stellt eine größere bauliche Veränderung Ihres Eigenheims dar. Was ist erlaubt, welche Größe darf die Gaube haben und in welcher Form dürfen Sie bauen? Auch wenn Sie für eine kleine Dachgaube nicht immer eine Baugenehmigung brauchen, ist der Weg zum zuständigen Bauamt notwendig. Der Bau einer Dachgaube ist mit Kosten verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten. Allein aus diesem Grund gibt es zwei wichtige Punkte, die Sie vor und beim Bau beherzigen sollten. Sprechen Sie mit der zuständigen Baubehörde und lassen die Gaube nur von einem Fachbetrieb einbauen.
Häufige Fragen zum Thema Baugenehmigung bei Dachgauben:
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