Parkplatz am Haus planen - Möglichkeiten für einen Stellplatz
Für einen Stellplatz am Haus haben Sie vier Optionen: unbefestigter Stellplatz, befestigter Parkplatz, Carport oder Garage. Garagen und Carports sind genehmigungspflichtig, offene und unbefestigte Stellflächen auf dem eigenen Grundstück in der Regel nicht. Welche Variante am besten zu Ihnen und Ihrem Haus passt, hängt von Budget, Grundstück und den Vorgaben Ihrer Landesbauordnung ab. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.
Flächenbedarf einzelnes Fahrzeug: rund 10 bis 11,5 Quadratmeter
Flächenbedarf Garage: mindestens 2,30 m breit und 5 m lang pro PKW einplanen
Garage Vorteile: bietet Witterungs- und Diebstahlschutz, senkt oft die Kaskoprämie
Carport Vorteile: günstiger, einfacher zu genehmigen und mindert Rostrisiko
Unbefestigter Stellplatz Vorteile: kostet nichts und braucht meist keine Genehmigung
Stellplatzpflicht: ist landesabhängig, seit 2025 teils entfallen oder kommunalisiert
Was sind die jeweiligen Vorteile?
Während einige Stellplatz Optionen genehmigungspflichtig sind, können Sie zum Beispiel einen offenen Parkplatz anlegen, ohne dass Sie diesbezüglich beim zuständigen Bauamt vorsprechen müssen. Alle Varianten haben somit ihre eigenen Vorteile. Wenn Sie diese kennen, fällt Ihnen die Entscheidung für einen Parkplatz am Haus sicherlich einfacher.
Garage
Die Garage ist der Klassiker bei allen Bauherrenfamilien, die einen Parkplatz planen und die sich zum Beispiel gleich eine Werkstatt oder einen zusätzlichen Partyraum mit Überdachung einrichten möchten. In der Garage steht das Auto witterungs- und diebstahlsicher. Sie sparen Geld bei der Versicherung, da der abschließbare Stellplatz in der Kaskoprämie belohnt wird. Eine Garage können Sie im Handumdrehen zweckentfremden, wenn es zum Beispiel am Grillabend regnet und Sie die Feier nicht ins Haus verlegen möchten. Zusätzlich bieten Garagen eine nicht zu unterschätzende Menge an Stau- und Lagerraum.
Carport
Carports sind preisgünstiger als massive Garagen und werden unkomplizierter genehmigt. Sie können ein Carport als Bausatz kaufen und es mit ein wenig handwerklichem Geschick und zwei helfenden Händen selbst montieren. Da es sich um einen teiloffenen Stellplatz handelt, trocknet ein nasses Fahrzeug schneller ab als in der Garage. Dadurch sinkt das Risiko der Rostbildung deutlich. Je nach Bauweise und Größe kann ein Carport ebenfalls als offener Partyraum, als Lagerplatz oder als kleine Werkstatt dienen. Praktisch ist auch, dass Sie beim Bau einen deutlich geringeren Abstand zu Grundstücksgrenze einhalten brauchen als bei Garagen.
Unbefestigter Stellplatz auf dem Grundstück
Einen unbefestigten Parkplatz am Haus können Sie ganz ohne finanziellen Aufwand anlegen. Sie brauchen keine Genehmigung und sollten sich den Stellplatz lediglich so anlegen, dass der Auspuff des Autos nicht in Richtung der Terrasse oder des Schlafzimmers Ihres Nachbarn zeigt. Als nicht befestigten Parkplatz können Sie eine vorhandene Rasenfläche, den vom Rasen befreiten Erdboden oder auch einen gemulchten Bereich im Garten nutzen.
Parkplatz mit Untergrundbefestigung
Im Gegensatz zum unbefestigten Parkplatz vermeiden Sie durch die Bodenbefestigung Spurrinnen. Für die Befestigung können Sie Schotter oder Gehwegplatten und Pflaster nutzen. Auch ein Betonguss mit darunter angelegter Schotterschicht wäre eine Möglichkeit, wenn Sie einen befestigten und stark belastbaren Parkplatz planen. Der größte Vorteil dieser Bauweise beruht auf der Stabilität, der Vermeidung von Spurrinnen und Matschflächen sowie der dauerhaften Witterungsbeständigkeit. Eine Baugenehmigung benötigen Sie nicht.
Welche der Stellplatz Formen sind genehmigungspflichtig?
Der Bau einer Garage und eines Carports sind ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig. Allerdings ist beim Carportbau nur das vereinfachte Genehmigungsverfahren nötig, sodass Sie keinen umfassenden Bauantrag stellen und lange auf die Zusage warten müssen. Dennoch sollten Sie nicht vor Eingang der behördlichen Zustimmung mit dem Bau beginnen, da ein Baustopp und im schlimmsten Fall der Rückbau drohen.
Welche Carport- und Garagengrößen genehmigungsfrei sind, zeigt die folgende Tabelle:
| Bundesland | Max. Grundfläche | Max. Wandhöhe | Grenzbebauung (Länge/Grenze) |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Bayern | 50 m² (100 m² im B-Plan) | 3 m | 9 m |
| Berlin | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Brandenburg | 50 m² (100 m² im B-Plan) | 3 m | 9 m |
| Bremen | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Hamburg | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Hessen | 50 m² (inkl. Zufahrt max. 200 m²) | 3 m | 9 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² | 3 m | 9 m |
| Niedersachsen | 60 m² | 3 m | 9 m |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m² | 3 m | - |
| Rheinland-Pfalz | 50 m² | 3,20 m | bis 12 m |
| Saarland | 36 m² | 3 m | bis 12 m |
| Sachsen | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Sachsen-Anhalt | 50 m² | 3 m | 9 m |
| Schleswig-Holstein | 50 m² (längste Seitenwand max. 9 m) | 3 m | 9 m |
| Thüringen | 50 m² | 3 m | 9 m |
Was muss bei der Hausplanung beachtet werden, wenn ein Stellplatz benötigt wird?
Beim Bau eines Einfamilienhauses planen Sie den Parkplatz am Haus im Regelfall unmittelbar ein. Sie wissen, ob Sie eine Einzel- oder Doppelgarage benötigen und wie viele Autos dauerhaft auf Ihrem Grundstück parken. Um nachbarschaftliche Diskrepanzen auszuschließen, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn ehe Sie den Parkplatz anlegen.
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus errichten, gilt in einigen Bundesländern eine Stellplatzpflicht, wobei diese in den letzten Jahren vielerorts aufgehoben wurde. Einige Beispiele:
- Bayern: landesweite Stellplatzpflicht zum 01.10.2025 abgeschafft (Steuerung nur noch per kommunaler Satzung)
- Niedersachsen: Stellplatzpflicht zum 01.07.2025 für Neubauwohnungen abgeschafft
- Baden-Württemberg: bis zu 25% der Kfz-Stellplätze können durch Fahrradstellplätze ersetzt werden (4 Radplätze = 1 Kfz-Platz)
- Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Sachsen-Anhalt: nicht landesweit geregelt, sondern den Kommunen überlassen
- Berlin und Hamburg: haben keine Stellplatzpflicht
Achten Sie auf die Grenzabstände auf Ihrem Grundstück und darauf, dass der Parkplatz im ausreichenden Abstand zur Straße angelegt wird. Bei einer Garage sind die Größe und die problemlose Öffnung der Tore wichtig. In einigen Landesbauordnungen oder Bebauungsplänen wird ein gesetzlicher Abstand von 5 Metern zur Straße oder zum Gehweg vorgeschrieben.
Welche Kosten entstehen bei der Planung eines Stellplatzes?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Wenn Sie Ihr Auto auf einem unbefestigten Parkplatz auf dem eigenen Grundstück abstellen möchten, entstehen im Regelfall gar keine Kosten. Bauen Sie hingegen eine Garage oder ein Carport, fallen der Kaufpreis für den Unterstand und die Kosten für Ihre Baugenehmigung an. Sollten Sie einen befestigten Parkplatz planen, ist die Realisierung günstig und zum alleinigen Baumaterialpreis möglich. Für eine professionelle Planung vom Architekten kalkulieren Sie das Architektenhonorar in Ihr Budget ein.
Häufige Fragen zu Stellplätzen am Haus: