Drei Baustellenschilder beim Hausbau

Vorbereitung der Baustelle - Das erwartet mich vor Baubeginn

Von Celine Hausenstein Am 17. Oktober 2018

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Der Lebenstraum steht kurz vor der Erfüllung - das eigene Traumhaus. Jetzt gilt es, die Baustelle für die anstehenden Arbeiten vorzubereiten und sich auf den Baubeginn zu freuen. Was ein Bodengutachten verrät, wer Baustrom und Bauwasser liefert und ob es sinnvoll ist, eine Baustraße zu bauen, das alles klären die folgenden Abschnitte.

Sorgfalt von Anfang an

Bevor die Bauarbeiten am Domizil der Träume beginnen, gilt es einige Vorbereitungen zu treffen, welche unmittelbaren Einfluss auf Sicherheit und Güte des Bauwerks haben. Die hierfür oft vernachlässigten Kosten gehören zu einer guten Vorbereitung, nach der Sie sich entspannt zurücklehnen dürfen, um den Fortschritt auf der Baustelle voller Vorfreude zu verfolgen.

Das richtige Grundstück zu finden, ist vielleicht der wichtigste Schritt auf dem Weg zum eigenen Haus. Das Grundstück gibt die Aussicht vor, die Nachbarschaft, die Versorgung und den Weg zur Arbeit. Doch selbst wenn die Lage perfekt scheint, verrät erst der Blick in den Bebauungsplan, wie die Nutzung der anliegenden Grundstücke aussieht und ob die Aussicht auf den See auch im nächsten Jahr noch frei ist.

Bei der entsprechenden Anfrage können Sie auch gleich klären, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben benötigen oder eine Bauanzeige ausreicht.

Baugenehmigung und Baustellensicherung

Die Baugenehmigung muss gut sichtbar am Bauplatz ausgehangen werden. In ihr werden etwaige Auflagen erwähnt, die bei Aufbau und Betrieb der Baustelle einzuhalten sind. Diese betreffen zum Beispiel:

  • Sicherungen der Zufahrt an einer Baustraße
  • Erhalt von Baumbeständen
  • Maßnahmen für die Entsorgung vom Bauwasser

Wer ist für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig?

Der Vertrag mit dem Bauunternehmen regelt, ob der Bauherr oder das ausführende Unternehmen für die Baustellensicherung zuständig ist. Da Sie als Bauherr für alle Verstöße, Fehler und Unterlassungen haften, sind Sie gut beraten, das Pflichtenheft abzufragen. In diesem Dokument sind alle Anweisungen und Zeitvorgaben aufgeführt.

Sicherheit durch das Bodengutachten

Ohne ein schmückendes Haus sind zwei der wichtigsten Merkmale eines Grundstücks dessen Lage und die Güte des Bodens. Während selbst ungeübte Augen häufig eine gute Lage erkennen, ist die Bestimmung der Bodenqualität eine Aufgabe für den Fachmann.

Bestehende Belastungen aus einer früheren Nutzung des Grundstücks deckt ein Bodengutachten auf. Darin lesen Sie, wie Sie Ihren Grund und Boden nutzen können und gegebenenfalls, ob Sanierungsbedarf durch vorhandene Altlasten besteht. Gerade bei einer frischen Umwidmung von Gewerbegebiet zu Wohngebiet spart das Gutachten späteren Aufwand.

Das Bodengutachten untersucht darüber hinaus einen wichtigen Faktor für die Langlebigkeit eines Bauwerks: die Tragfähigkeit des Bodens. Ist der Boden weich, müssen zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Untergrundes getroffen werden. Ein weicher Boden ist auch ein zwingender Grund, eine Baustraße zu bauen, auf der Materialtransporte die Baustelle erreichen.

Bäume und Sträucher entfernen

Bäume und Sträucher auf dem Grundstück spenden Schatten im Sommer und bieten Sichtschutz vor neugierigen Blicken. Sie zu erhalten spart teures Nachpflanzen. Behindern sie die Arbeiten auf dem Bauplatz, müssen sie vor Baubeginn jedoch gefällt werden.

Vorsicht vor geschützten Bäumen

Bäume mit einem Umfang von mehr als 60 bis 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, stehen meist unter dem Schutz von Bundes- oder Landesgesetzen. Es ist dringend angeraten, sich bei der Gemeinde über entsprechende Baumschutzverordnungen zu informieren und gegebenenfalls eine Fällgenehmigung zu beantragen.

Grenzbäume (auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn) dürfen selbst mit erteilter Genehmigung nur mit Einverständnis des Nachbarn gefällt werden, schließlich gehört ein Grenzbaum zu gleichen Teilen beiden Anliegern.

Stehen Bäume oder Hecken nahe an der Baustraße, helfen Schutzmaßnahmen sie vor Schäden zu bewahren. Das örtliche Grünflächenamt, Forstbetriebe und gegebenenfalls das beauftragte Bauunternehmen helfen beim Fällen und der Entsorgung.

Für die Bauplanung ist der richtige Zeitpunkt entscheidend. Die meisten Bundesländer erlauben das Fällen von Bäumen nur zwischen Oktober und Februar. Dieses Zeitfenster einzuhalten vermeidet Verzögerungen im späteren Ablauf.

Baustellenlogistik - Bauwasser, Baustrom und Baustraße

Nachdem Nutzung und Bodenqualität geprüft sind, die Baugenehmigung erteilt wurde und das Grundstück frei von störender Vegetation ist, dürfen die Arbeiten auf der Baustelle beginnen. Dazu gehört die Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom sowie ein Zugang für die schweren Materialtransporte.

Pflichten eines Bauherren

Nun ist die Baustelle vorbereitet und versorgt, die Baugenehmigung ausgehangen und das Bauunternehmen beauftragt. Bleiben noch die bürokratischen Pflichten, die Sie als Bauherr zu erfüllen haben.

  1. Zum einen sind Sie zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung verpflichtet, die Sach- und Personenschäden während der Bauarbeiten abdeckt. Es ist ratsam, auch eine Rohbauversicherung abzuschließen. Letztere bieten Versicherungen oft prämienfrei an, wenn Sie gleichzeitig eine Gebäudeversicherung abschließen.
  2. Des Weiteren müssen Sie sämtliche Hilfsarbeiter bei der Baugenossenschaft anmelden, selbst wenn sie unentgeltlich auf der Baustelle beschäftigt sind. Nur dann sind sie gesetzlich versichert. Vorsicht bei gut gemeinten Eigenleistungen, da ein ungeübter Hilfsarbeiter den routinierten Ablauf der Fachkräfte oft stark ausbremst.
  3. Größere Bauvorhaben müssen zusätzlich beim Amt für Arbeitsschutz oder dem Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden. Das betrifft Bauvorhaben, bei denen mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt sind, die länger als 30 Arbeitstage andauern oder die aller Voraussicht nach 500 Personentage überschreiten.

Ab jetzt beginnt die Arbeit der Baufachleute und Sie dürfen dem Richtfest entgegenfiebern.

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