
Klimafreundliches Bauen: Förderung ab März 2023
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In Nachfolge der bis Februar 2023 bestehenden KfW-Förderungen gilt ab dem 1. März 2023 die ‘Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN)’. Möchten Sie also 2023 ein Haus bauen und dies besonders nachhaltig realisieren, dann haben Sie ab jetzt die Möglichkeit, einen zinsvergünstigten Kredit zu erhalten und vom Förderprogramm für klimafreundliches Bauen zu profitieren.
Gefördert werden Wohngebäude mit dem Energiestandard 40, allerdings gibt es eine höhere Kreditsumme für Immobilien mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Die neue staatliche Förderung soll dabei helfen, den CO2-Ausstoß beim Hausbau und beim zukünftigen Leben im eigenen Zuhause zu verringern und so die Klimaziele Deutschlands einzuhalten. Was Sie alles zur aktuellen Neubauförderung für klimafreundliche Häuser wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden!
KFW-Kredit 297 – Klimafreundlicher Neubau: Details
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für Neubauten & erstmaligen Erwerb von Bestandsimmobilien
- maximal 150.000 Euro Darlehen je Wohneinheit
- maximal 35 Jahre Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung möglich
- Voraussetzung: Effizienzhaus 40, höheres Darlehen bei zusätzlichem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Fördersumme 750 Millionen Euro pro Jahr
- Ausschließlich zinsverbilligte Darlehen, keine Zuschüsse für Privatpersonen
Ziele des Programms der KfW für klimafreundliches Bauen 2023
Mit der Neubauförderung klimafreundlicher Eigenheime steht der Klimaschutz in Deutschland im Mittelpunkt. Deshalb wird zum ersten Mal der komplette Lebenszyklus eines Gebäudes unter die Lupe genommen, um Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und umweltbewusste Entscheidungen beim Hausbau zu unterstützen. Vom Bau bis hin zum potenziellen Rückbau wird alles durchdacht, so dass ein Haus mit hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom gefördert wird.
Welche Projekte werden von der KfW als klimafreundliches Bauen gefördert?
Solange ein Gebäude den Effizienzhaus-Standard 40 erfüllt, kann es für die Förderung in Frage kommen. Je nach Zusatzzertifikat erhalten Sie unterschiedliche Höhen an Fördermittel:
Klimafreundliches Wohngebäude
- Effizienzhaus 40
- Begrenzter CO2-Ausstoß gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus
- Kein Heizen mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse
- Planung durch Energieeffizienz-Expertin/Experten
- Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Bauprojekt
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen muss hierfür das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) mit Nachhaltigkeitszertifikat vorliegen. Sie müssen hier also gesondert eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit beauftragen. Dann ist ein Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich.
Gefördert werden die Kosten für den Bau einschließlich der Baunebenkosten, ebenfalls aber auch die erforderlichen Technologien, die Fachplanung, Energieeffizienz-Beratung und sämtliche Dienstleistungen, die helfen, die Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten.
Welche Personen sind antragsberechtigt?
Die Förderung ist für alle Bauherr:innen gedacht, die entweder ein Eigenheim bauen oder erwerben möchten. Dies umfasst Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen, die alle dazu berechtigt sind, einen Antrag bei der KfW-Förderbank zu stellen.
Ausgenommen sind der Bund, die Länder, politische Parteien, sowie deren Einrichtungen. Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse, wenn beispielsweise Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen gebaut werden.
So stellen Sie den Antrag für die Neubauförderung
Vergeben werden die Förderungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form eines zinsgünstigen Kredits. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Zunächst müssen Sie Fachkräfte für Energieeffizienz und gegebenenfalls Nachhaltigkeit engagieren, welche die Planung der Energiesparmaßnahmen beim Bau und für Ihr Haus selbst übernehmen und Sie bei der gesamten Umsetzung begleiten. Außerdem erhalten Sie von diesen die obligatorische sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA).
Alles aus einer Hand: Antrag für Förderung Klimafreundlicher Neubau
Im Anschluss suchen Sie sich einen passenden Partner für die Baufinanzierung, mit dem Sie gemeinsam die Bundesförderung für Ihren klimafreundlichen Neubau in Form eines zinsvergünstigten Darlehens beantragen. Bei entsprechender Dokumentation mit einem KfW-Formular können Sie nun den Bauvertrag unterzeichnen.