BAFA

BafA-Förderung zu Jahresbeginn stark vereinfacht

Von Celine Hausenstein Am 6. Februar 2020

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Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung macht sich zu Beginn des Jahres auch bei der Förderung von Neubauten bemerkbar. Neben den verbesserten Kreditkonditionen der KfW ändert sich auch bei der BafA-Förderung einiges. So wurde die Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien zu Beginn diesen Jahres stark vereinfacht und umstrukturiert.

Bisher wurden Basis- und Bonusförderungen an Privatpersonen vergeben. In Zukunft wird es einheitlichere Zuschüsse geben, die sich durch prozentuale Kostenanteile ergeben. Hinzu kommt eine mögliche Austauschprämie für Ölheizungen. Wer bereit ist, seine Ölheizung durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien auszutauschen, kann sich über eine Übernahme der Kosten von 45 Prozent freuen.

BafA-Förderung für neue Gebäude:

  • Biomasseanlage (zum Beispiel Pelletheizung) oder Wärmepumpe: 35 Prozent Zuschuss der förderfähigen Kosten
  • Solarkollektoranlage: 30 Prozent Zuschuss der förderfähigen Kosten
  • Hybridheizung aus erneuerbaren Energien (Kombination aus Biomasse, Wärmepumpen und Solarkollektoranlage): 35 Preozent Zuschuss der förderfähigen Kosten

Ähnlich sieht die Förderung für bereits bestehende Gebäude aus. Hinzu kommt die schon erwähnte Austauschprämie für Ölheizungen.

Was ist BafA-Förderung?

Bei dem BafA handelt es sich um das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, also eine staatliche Institution, die die verschiedensten Aufgaben in den Bereichen Wirtschaft und Energie inne hat. Zu den Hauptaufgaben gehört die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und das generelle Einsparen von Energie. Diese Förderungen werden in der Regel in Form von Zuschüssen erteilt.

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