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Effizienzhaus 40 Plus mit orange-weißer Fassade

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau

Celine Hausenstein
Aktualisiert am 6. März 2026
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In Nachfolge der vormals bestehenden KfW-Förderungen gilt seit dem 1. März 2023 die ‘Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN)’. Möchten Sie also ein Haus bauen und dies besonders nachhaltig realisieren, dann haben Sie die Möglichkeit, einen zinsvergünstigten Kredit zu erhalten und vom Förderprogramm für klimafreundliches Bauen zu profitieren.

Gefördert werden Wohngebäude mit dem Energiestandard 40 (seit Ende 2025 auch KfW 55), allerdings gibt es eine höhere Kreditsumme für Immobilien mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Die neue staatliche Förderung soll dabei helfen, den CO2-Ausstoß beim Hausbau und beim zukünftigen Leben im eigenen Zuhause zu verringern und so die Klimaziele Deutschlands einzuhalten. Was Sie alles zur aktuellen Neubauförderung für klimafreundliche Häuser wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden!

KfW-Kredit 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau: Details

  • Förderkredit zu tagesaktuellen, zinsverbilligten Konditionen (aktuell ab 0,6 % effektivem Jahreszins) für Neubauten & Erstkauf (bis 1 Jahr nach Baufertigstellung)
  • maximal 150.000 Euro Darlehen je Wohneinheit
  • maximal 35 Jahre Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung möglich
  • Voraussetzung: Effizienzhaus 40 - aktuell auch KfW 55, höheres Darlehen bei zusätzlichem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Ausschließlich zinsverbilligte Darlehen, keine Zuschüsse für Privatpersonen

Ziele des Programms der KfW für klimafreundliches Bauen

Mit der Neubauförderung klimafreundlicher Eigenheime steht der Klimaschutz in Deutschland im Mittelpunkt. Deshalb wird zum ersten Mal der komplette Lebenszyklus eines Gebäudes unter die Lupe genommen, um Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und umweltbewusste Entscheidungen beim Hausbau zu unterstützen. Vom Bau bis hin zum potenziellen Rückbau wird alles durchdacht, so dass ein Haus mit hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom gefördert wird.

Welche Projekte werden von der KfW als klimafreundliches Bauen gefördert?

Förderfähig sind im KFN-Programm Wohngebäude, die je nach Förderstufe die Anforderungen an Effizienzhaus 40 oder aktuell auch Effizienzhaus 55 – Wohngebäude erfüllen. Für „Klimafreundliches Wohngebäude“ müssen zusätzlich Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus erfüllt werden; Öl, Gas und bei EH40 auch Biomasse sind ausgeschlossen. Für die höhere Förderstufe ist zusätzlich ein QNG-Zertifikat erforderlich:

Effizienzhaus 55 – Wohngebäude

  • Effizienz­haus 55
  • Kein Heizen mit Öl oder Gas
  • Gültige Bau­genehmigung bei Antrag­stellung
  • Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Bauprojekt

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Effizienz­haus 40
  • Begrenzter CO2-Ausstoß gemäß Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude Plus
  • Kein Heizen mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse
  • Planung durch Energieeffizienz-Expertin/Experten
  • Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Bauprojekt

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

  • Effizienz­haus 40
  • Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)
  • Kein Heizen mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse
  • Planung durch Energieeffizienz-Expertin/Experten
  • Kredit­betrag von bis zu 150.000 Euro je Bauprojekt

Gefördert werden die Kosten für den Bau einschließlich der Baunebenkosten, ebenfalls aber auch die erforderlichen Technologien, die Fachplanung, Energieeffizienz-Beratung und sämtliche Dienstleistungen, die helfen, die Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten.

Welche Personen sind antragsberechtigt?

Die Förderung ist für alle Bauherr:innen gedacht, die entweder ein Eigenheim bauen oder erwerben möchten. Dies umfasst Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen, die alle dazu berechtigt sind, einen Antrag bei der KfW-Förderbank zu stellen.

Hier informieren: Bauen oder kaufen?

Ausgenommen sind der Bund, die Länder, politische Parteien, sowie deren Einrichtungen. Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse, wenn beispielsweise Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen gebaut werden.

So stellen Sie den Antrag für die Neubauförderung

Vergeben werden die Förderungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form eines zinsgünstigen Kredits. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Zunächst müssen Sie Fachkräfte für Energieeffizienz und gegebenenfalls Nachhaltigkeit engagieren, welche die Planung der Energiesparmaßnahmen beim Bau und für Ihr Haus selbst übernehmen und Sie bei der gesamten Umsetzung begleiten. Außerdem erhalten Sie von diesen die obligatorische sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA).

Alles aus einer Hand: Antrag für Förderung Klimafreundlicher Neubau

Bei der Suche einer passenden Fachkraft unterstützt Sie Ihr Bauunternehmen in den allermeisten Fällen, und Full-Service-Anbieter verfügen oft über hausinterne Energieeffizienz-Fachleute sowie Finanzierungs-Abteilungen, die Ihnen diese Aufgaben abnehmen.

Im Anschluss suchen Sie sich einen passenden Partner für die Baufinanzierung, mit dem Sie gemeinsam die Bundesförderung für Ihren klimafreundlichen Neubau in Form eines zinsvergünstigten Darlehens beantragen. Bei entsprechender Dokumentation mit einem KfW-Formular können Sie nun den Bauvertrag unterzeichnen.

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