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Energiesparen in 2023: Die Strom- und Gaspreisbremse erklärt

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Am Mittwoch, den 02.11.2022, haben sich die Bundesländer auf ein Entlastungspaket geeinigt, die sogenannte Gaspreisbremse. Sie soll sowohl privaten Haushalten, kleinen und mittleren Unternehmen, als auch Vereinen helfen, zumindest vorübergehend Gas und Strom finanzierbar zu machen. Hierzu wurde ebenfalls ein Gesetzesentwurf für eine Einmalzahlung als Soforthilfe im Dezember im Bundeskabinett verabschiedet.

Gaspreisbremse: Was bedeutet das genau?

Durch den steigenden Gaspreis, der auch zeitnah nicht fallen soll, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket verabschiedet, um die Gaspreisentwicklung zumindest vorübergehend zu beeinflussen.

Übersteigt der individuelle Jahresverbrauch nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden, dann ist die Kilowattstunde auf 12 Cent gedeckelt, im Vergleich zu 14 Cent, die zum jetzigen Stand verlangt werden - mit Tendenz steigend. Dazu kommt, dass der Bund im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung als Soforthilfe übernimmt, um eine spürbare Entlastung bis zum Eintritt der Gaspreisbremse zu bewirken.

Um den Verbraucher zum Sparen anzuregen, wurde folgendes festgelegt: Nutzen Verbraucher:innen weniger als 80 % ihres Jahresverbrauchs, müssen sie von der Vergünstigung nichts zurückzahlen. Im Gegensatz dazu verbrauchen sie aber mehr als 80 % des angenommenen Jahresverbrauchs, steigen die Kosten für den darüber hinausgehenden Anteil des Gaspreises, der im Vertrag mit dem Gasversorger vereinbart wurde. Der Gaspreis aktuell ist von dem gewählten Gasanbieter abhängig und kann somit um einiges teurer sein als die gedeckelten 12 Cent.

Die Gaspreisbremse soll ab dem 1. März 2023 gelten, es wird aber eine Rückwirkung ab dem 1. Januar angestrebt, so wurde es am 22. November 2022 entschieden. Vorgeschlagen wurde, die Gaspreisbremse vorerst für 13 Monate (bis April 2024) laufen zu lassen.

Gaspreisbremse: Wieso erst ab 01.März 2023?

Leider benötigen politische Entscheidungen immer etwas Zeit. Somit kann die Entlastungsmaßnahme nicht direkt umgesetzt werden und braucht eine Vorlaufzeit von einigen Monaten. In der Zeit müssen die Energieversorger ihre Verrechnungssysteme umstellen, Immobilienverwalter diese in ihren Systemen berücksichtigen, damit sich dies auch auf die staatlich finanzierten Entlastungen, in den monatlichen Abschlägen der Nebenkosten bzw. den jährlichen Betriebskostenabrechnung, widerspiegelt.

Für wen gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse ist für alle Verbraucher:innen vorgeschlagen worden, die dem Standardlastprofil (SLP) entsprechen und in der Regel höchstens 1 bis 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Demnach fallen viele private Haushalte, sowie viele Betriebe aus den Bereichen Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistung darunter.

Strompreisbremse: Was bedeutet das genau?

Ab Januar 2023 soll eine Strompreisbremse dazu beitragen, dass die Stromkosten allgemein sinken. Für private Haushalte, sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt, wenn der Basisbedarf von 80 % des Vorjahresverbrauchs nicht überschritten wurde.

Das Ziel ist, die Energiekosten so gut wie möglich bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Gas gewährleisten zu können, damit sowohl Verbraucher:innen als auch die Industrie gut durch die Krise kommen. Um die Motivation zum Energiesparen voranzutreiben, greift wie auch bei der Gaspreisbremse ab einem Verbrauch über 80 % der aktuelle Marktpreis.

Fazit

Sparen lohnt sich also noch nie so sehr wie in diesem Winter! Der Ansporn, unter 80 % des Vorjahres zu bleiben, ist gegeben und die dicken Socken liegen bereit, um dem Gaspreis 2022 den Kampf anzusagen. Wir wünschen - kommen Sie gut durch die kalte Jahreszeit!

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