
KfW-55 Förderung 2025 Comeback – Aber für wen?

Für viele Bauherren war das Jahr 2022 ernüchternd. Die KfW stellte den Standard 55 ein und wenn Sie in dem Jahr auf eine Förderung hofften, gingen Sie leer aus. Nun ist die Förderung zurück – allerdings nur beschränkt.
Das Comeback ist zeitlich begrenzt und ob Ihr Neubau unter die Förderung fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, erklären wir Ihnen hier.
Welche Voraussetzungen müssen für die aktuelle KfW-55 Förderung erfüllt werden?
Das Wichtigste vorweg: Um von dem Förderprogramm zu profitieren, muss Ihr Bauprojekt bereits vor dem Förderstopp in 2022 genehmigt worden sein. Neue Bauanträge haben bislang keinen Anspruch mehr auf die KfW 55 Förderung.
Ursprünglich war die Förderung unter der Bezeichnung Effizienzhaus 55 bekannt, was bedeutet, dass Ihr Neubau nur 55% Energie mit Blick auf die Mindestanforderungen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) verbraucht. Neben der vorab beantragten Baugenehmigung benötigen Sie somit einen Nachweis, dass Sie erneuerbare Energien einsetzen und weniger als 55% nach GEG verbrauchen. Dazu zählen beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage.
Die Zertifizierung durch einen qualifizierten Energieberater ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie den KfW 55 Zuschuss und somit die Förderung für Ihren Hausbau aktuell erhalten können. Durch die Förderung können Sie sich zudem darauf verlassen, dass Ihr Haus nicht nur den Standards entspricht, sondern durch die Förderfähigkeit auch wirklich energiesparend ist. Die Energieeffizienz des Neubaus oder des sanierten Objekts spielt eine essenzielle Rolle im Förderprogramm.
Wer kann die KfW 55 Förderung beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie Privatnutzer oder Kapitalanleger sind, das Förderprogramm kann von Ihnen beantragt und genutzt werden. Wichtig ist hierbei lediglich, dass Sie die geforderten Kriterien einhalten. Auch Hausverwaltungen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können die Fördermittel kassieren, wenn sich ihr Projekt nach den oben genannten Vorgaben richtet.
Schnell sein lohnt sich, denn die Fördermenge fällt mit 59 Millionen Euro vergleichsweise klein aus für das Jahr 2025. Zögern Sie nicht, sofern Sie den Anforderungen gerecht werden und sichern Sie sich den Zuschuss, solange Mittel verfügbar sind.
Wie läuft der Antrag auf die Neubauförderung ab?
Ursprünglich ist die Antragsfrist bereits vor 2022 abgelaufen. Da das Förderprogramm neu aufgegriffen wurde, haben Sie allerdings die Chance, sich auch nachträglich dafür zu qualifizieren. Sie benötigen in jedem Fall eine bestehende Baugenehmigung, die vor dem Förderstopp 2022 erteilt wurde und von einem Energieberater abgenommen wurde.
Nun reichen Sie diesen mit einem Finanzierungsberater gemeinsam ein und warten vor Baubeginn auf die Zusage. Nachdem Ihr Neubau errichtet wurde, reicht der Energieberater alle Unterlagen zur Bestätigung nach Durchführung der Baumaßnahme ein und anschließend erhalten Sie Ihr Geld. Ehe Sie mit dem Bau oder Umbau beginnen, sollten Sie daher die Bewilligung für die Förderung abwarten.
Aktuell fordern zahlreiche Branchenverbände mehr Geld für Bauherr:innen im Bundeshaushalt. Das heißt konkret: Sie dürfen weiter hoffen, auch wenn Sie in diesem Jahr keine Förderung erhalten haben. Die Wiederaufnahme der KfW 55 Förderung für den Neubau und die Immobiliensanierung setzt ein Zeichen dafür, dass die Politik erkennt, wie wichtig die energetische Sanierung ist. Wir empfehlen, dass Sie sich regelmäßig zu den Neuerungen informieren und so kein Förderprogramm verpassen, das für Sie interessant sein könnte. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Da die Förderung in 2025 neu aufgenommen wurde, können Sie davon ausgehen, dass die Bundesregierung im kommenden Jahr vielleicht noch tiefer in die Tasche greift und den energetischen Hausbau fördert.
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