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Symbolbild Haus und Geldschein

Hessengeld: über 277 Millionen Euro für Baufamilien bewilligt

Clara Hoffmann
Aktualisiert am 15. Juni 2026
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Das Land Hessen hat seit Programmstart im November 2024 für mehr als 17.900 Anträge über 277 Millionen Euro Hessengeld bewilligt (Stand: 26. Mai 2026). Dieser Zuschuss zur Grunderwerbsteuer entlastet beim Bau (Grundstückskauf) und Erwerb selbst genutzten Wohnraums mit bis zu 20.000 Euro plus 5.000 Euro je Kind.

Allein im Mai 2026 flossen nach Angaben des Hessischen Ministeriums der Finanzen im Rahmen des siebten Auszahlungslaufs rund 7,8 Millionen Euro an knapp 5.000 Haushalte. Davon entfielen etwa 4,3 Millionen Euro auf rund 2.800 Erstempfänger und 3,5 Millionen Euro auf 2.200 Haushalte, die ihre zweite von zehn Raten erhielten. Insgesamt haben bereits über 14.500 Haushalte Hessengeld bezogen. Somit zählt das Hessengeld zu den am stärksten nachgefragten Wohneigentums-Förderungen auf Landesebene.

Hessengeld: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Inhalt: Zuschuss des Landes Hessen zur Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Kauf selbst genutzten Wohnraums.

  • Auch für Baugrundstücke förderfähig, wenn Sie darauf selbst genutzten Wohnraum errichten.

  • Umfang: 10.000 € je Käufer (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren – höchstens in Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer.

  • Auszahlung: In 10 gleichen Jahresraten über 10 Jahre; durchschnittlich rund 15.600 € je Antrag.

  • Voraussetzungen: Ersterwerb (kein Vorbesitz), Kaufvertrag ab 1. März 2024, Selbstnutzung mit Einzug (Nachweis binnen drei Jahren).

  • Keine Grenzen bei Einkommen und Energiestandard – beides spielt keine Rolle; das Hessengeld ist zudem steuerfrei.

  • Antrag: Ausschließlich online über das Kundenportal der WIBank; die Grunderwerbsteuer strecken Sie zunächst selbst vor.

  • Frist: Anträge sind bis 31.12.2029 möglich.

  • Aktuelle Bilanz: Über 277 Mio. € für mehr als 17.900 Anträge bewilligt (Stand: 26. Mai 2026).

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Was ist das Hessengeld?

Das Hessengeld ist ein staatlicher Zuschuss des Landes Hessen zur Grunderwerbsteuer für die erstmalige Schaffung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden Einfamilienhäuser, Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser – erworben als Neubau wie als Bestandsimmobilie, sowie der Kauf von Baugrundstücken.

Je Käufer beträgt der Zuschuss 10.000 Euro (maximal 20.000 Euro) und zusätzlich 5.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren. Dabei ist die Förderung auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.

Anders als bei einer Einmalzahlung wird das Hessengeld in zehn gleichen Jahresraten über zehn Jahre ausgezahlt. Pro Antrag werden über die gesamte Förderdauer durchschnittlich rund 15.600 Euro bewilligt. Förderfähig sind Kaufverträge seit dem 1. März 2024; Ausnahmen vom Stichtag sind nicht vorgesehen. Voraussetzung ist der erstmalige Immobilienerwerb – wer bereits Wohneigentum besitzt oder besessen hat, ist nicht antragsberechtigt.

Ihren Antrag auf Hessengeld können Sie online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einreichen.

Wie einzigartig ist das Hessengeld bundesweit?

Eine Landesförderung, die gezielt die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb erstattet, ist im Ländervergleich selten. Nordrhein-Westfalen hatte mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ zeitweise einen ähnlichen Ansatz (2 % des Kaufpreises), dieser ist jedoch ausgelaufen. Auf Bundesebene greifen die Programme an anderer Stelle: Die KfW-Förderungen wie das KfW-Wohneigentums­programm setzen auf zinsverbilligte Kredite mit Einkommens- bzw. Effizienzauflagen, nicht auf einen direkten Steuerzuschuss.

Das Besondere am Hessengeld: Es ist nicht an ein Einkommen und nicht an einen Energiestandard gebunden. Für Erstkäufer in Hessen ist das aktuell eine der unkompliziertesten Direktentlastungen – und ein Standortvorteil gegenüber Bundesländern ganz ohne vergleichbares Programm.

Einordnung durch das hessischen Finanzministerium

In einer Pressemitteilung des hessischen Ministeriums der Finanzen erklärt Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz am 26. Mai 2026:

„In einer Zeit stark steigender Immobilienpreise ist das Hessengeld eine wichtige Unterstützung beim Kauf der ersten, selbstgenutzten Immobilie.“

Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz

Familien seien bereits rund 160 Millionen Euro und damit fast 60 Prozent des bislang bewilligten Hessengeldes zugesagt worden.

Wirtschafts- und Bauminister Kaweh Mansoori (stellvertretender Ministerpräsident) betonte gleichzeitig:

„Dabei haben wir besonders Normalverdienende und junge Familien im Blick, für die dieser Schritt oft mit großen Hürden verbunden ist. Unser Ziel ist klar: In Hessen soll jeder die Chance haben, sicher und unabhängig zu wohnen – unabhängig vom Einkommen.“

Hessischer Wirtschafts- und Bauminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori

Hinter den politischen Aussagen steht eine konkrete Zielgruppe: Normalverdienende und junge Familien beim ersten Eigenheim. Für genau diese Haushalte rechnet sich das Hessengeld am deutlichsten – im Abschnitt zu Zahlen aus der Praxis zeigen wir an konkreten Beispielen, wie viel in charakteristischen Fällen tatsächlich ankommt.

Hessengeld in Zahlen

Tabelle: Übersicht zum Hessengeld
Kennzahl Wert
Zuschuss je Käufer (max. 20.000 €) 10.000 €
Zuschuss je Kind unter 18 Jahren 5.000 €
Auszahlung 10 Jahresraten über 10 Jahre
Bewilligtes Gesamtvolumen (Stand 26.05.2026) über 277 Mio. €
Bewilligte Anträge über 17.900
Ø Bewilligung je Antrag (10 Jahre) rund 15.600 €
Auszahlung Mai 2026 (7. Auszahlungsrunde) rund 7,8 Mio. €
Haushalte mit Auszahlung insgesamt über 14.500
Anteil an Familien zugesagt rund 160 Mio. € (≈ 60 %)
Erste Auszahlung November 2024
Grunderwerbsteuersatz Hessen 6,0 %
Antragsfrist Für Beurkundungen bis 31.12.2029

Wie Ihre Vertragswahl die Höhe des Hessengeldes bestimmt

Weil das Hessengeld an die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer gekoppelt ist und höchstens so hoch ausfällt wie diese, hängt Ihr Zuschuss beim Neubau stark davon ab, wie Ihr Kaufvorgang vertraglich aufgesetzt ist. Wichtig vorab: Ein reiner Hausbau ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Grunderwerbsteuer – und damit ein Hessengeld-Anspruch – entsteht nur über den Erwerb des Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie.

Beispiel: Familie mit zwei Kindern, theoretischer Anspruch 30.000 € (2 × 10.000 € + 2 × 5.000 €).

Variante A – getrennte Verträge: Sie kaufen ein Grundstück für 200.000 € und beauftragen den Hausbau (350.000 €) über einen separaten Bau- bzw. Werkvertrag mit Ihrem Massiv- oder Fertighausanbieter. Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück an: 6 % von 200.000 € = 12.000 €. Ihr Hessengeld ist auf diese 12.000 € gedeckelt – die übrigen 18.000 € Ihres theoretischen Anspruchs verfallen. Netto zahlen Sie nach Hessengeld 0 € Grunderwerbsteuer.

Variante B – Bauträgervertrag: Sie erwerben Haus und Grundstück in einem Vertrag für 550.000 €. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Gesamtpreis: 6 % von 550.000 € = 33.000 €. Hier schöpfen Sie Ihr Hessengeld voll aus (30.000 €), zahlen aber netto noch 3.000 € Grunderwerbsteuer.

Die Lehre daraus: Das Hessengeld verkleinert den steuerlichen Nachteil eines Bauträgervertrags, kehrt ihn aber nicht um. Getrennte Verträge bleiben in der Regel netto günstiger – und Sie müssen deutlich weniger Steuer vorfinanzieren. Hierfür müssen die Verträge zwingend zeitlich und inhaltlich klar getrennt sein; sonst wertet das Finanzamt sie als einheitliches Vertragswerk („Koppelgeschäft“) und besteuert doch den Gesamtbetrag. Lassen Sie diese Gestaltung vorab von Ihrer Notarin oder Ihrem Steuerberater prüfen.

Ein wichtiges Detail: Die Voraussetzung des Ersterwerbs für das Hessengeld wird für jeden Käufer einzeln geprüft. Besitzt eine Person bereits Wohneigentum, schließt das die andere nicht automatisch aus – sie kann ihren eigenen Förderanteil erhalten. Wird die Immobilie nur teilweise selbst genutzt und im Übrigen vermietet, ist eine Förderung möglich, der Zuschuss verringert sich jedoch anteilig.

So viel Hessengeld bleibt in typischen Fällen übrig

Der maximale Förderbetrag beim Hessengeld ist schnell genannt – vor allem kommt es aber darauf an, wie viel davon tatsächlich bei Ihnen im Geldbeutel landet. Vier Beispiele (Grunderwerbsteuer Hessen: 6 %):

Tabelle: Tatsächliche Fördersätze Hessengeld
Konstellation Anspruch Grunderwerbsteuer Hessengeld ausgezahlt
Single, Bestandshaus 250.000 € 10.000 € 15.000 € 10.000 €
Paar ohne Kinder, Bestandsimmobilie 400.000 € 20.000 € 24.000 € 20.000 €
Paar + 2 Kinder, Bauträgerhaus 550.000 € 30.000 € 33.000 € 30.000 €
Paar + 2 Kinder, nur Grundstück 200.000 € (Neubau separat) 30.000 € 12.000 € 12.000 €

Faustregel: Erst ab einer Grunderwerbsteuer oberhalb Ihres persönlichen Höchstbetrags schöpfen Sie das Hessengeld voll aus.

Gut zu wissen:

Das Hessengeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also nicht Ihren persönlichen Steuersatz.

Welche Förderungen gibt es außer dem Hessengeld?

Neben dem Hessengeld haben Baufamilien in Hessen außerdem Anspruch auf das Hessen-Darlehen für den erstmaligen Neubau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims. Zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen stellt das Bundesland Ihnen zu diesem Zweck zinsverbilligte Baukredite zur Verfügung. Der Kredit kann mit Programmen der KfW und der BAFA kombiniert werden.

Wichtig zur Abgrenzung:

Anders als das Hessengeld ist das Hessen-Darlehen einkommensabhängig. Die folgenden Konditionen und Einkommensgrenzen gelten ausschließlich für das Darlehen – nicht für das Hessengeld, das ohne Einkommensprüfung gewährt wird.

Tabelle: Hessen-Darlehen für Neubau im Überblick (Stand: 15. Juni 2026)
Aspekt Detailinformation
Zinssatz 0,60 %
Effektiver Zinssatz 0,68 %
Zinsbindung 20 Jahre
Tilgungsrate 3 %
Darlehen max. 220.000 Euro
Grundschuld Nachrangiger Eintrag im Grundbuch
Fördergegenstand Erster Neubau von selbst genutztem Wohneigentum (bis max. zwei Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie)
Sondertilgung Ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit in beliebiger Höhe möglich
Einkommensgrenze 74.700 Euro / Jahr brutto für 2-Personenhaushalt + 1.320 Euro / Jahr für jedes Kind
Voraussetzung Mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital

Genau wie das Hessengeld dient das Hessen-Darlehen vorrangig dazu, Familien mit Kindern und Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Auch Ausbau, Anbau oder barrierefreier Umbau als Wohnraum für Angehörige fallen darunter.

Zuschuss für Barrierefreiheit bei selbstgenutztem Wohneigentum

Für den behindertengerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums gewährt das Land Hessen über die WIBank einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten – maximal 15.000 Euro je Wohneinheit (bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro)

Förderprogramme richtig verzahnen – und die Obergrenze beachten

Das Hessengeld lässt sich mit weiteren Programmen kombinieren: dem Hessen-Darlehen, den KfW-Programmen (z. B. „Wohneigentum für Familien“, „Klimafreundlicher Neubau“) oder beim Bestandskauf mit BAFA-Zuschüssen. So senken Sie Steuerlast, Zins und Investitionskosten gleichzeitig.

Wichtige Grenze: Die Summe aller öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens nicht übersteigen. Bei mehreren Programmen prüft die Bewilligungsstelle, ob keine Überförderung entsteht. Planen Sie die Zusammenstellung daher von Anfang an gemeinsam – idealerweise mit Ihrer Finanzierungsberatung, bevor Sie einzelne Anträge stellen.

Reihenfolge in der Praxis: Förderkredite (KfW, Hessen-Darlehen) werden vor der Beurkundung beantragt; das Hessengeld dagegen erst, nachdem die Grunderwerbsteuer gezahlt ist. Diese unterschiedlichen Zeitpunkte gilt es im Finanzierungsfahrplan zu berücksichtigen.

Was bedeutet das für Bauinteressierte?

Wer in Hessen erstmals eine selbst genutzte Immobilie kauft oder baut, sollte das Hessengeld fest in die Finanzierungsplanung einbeziehen. Den Antrag stellen Sie ausschließlich digital über das Kundenportal der WIBank. Wichtig: Die Grunderwerbsteuer müssen Sie zunächst selbst vorstrecken – das Hessengeld fließt erst danach und in Jahresraten. Den tatsächlichen Einzug weisen Sie innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung über eine Meldebescheinigung nach. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Kaufvertrag nach dem 1. März 2024 beurkundet wurde und ob es sich um Ihren ersten Immobilienerwerb handelt.

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Einordnung: Was die Ratenzahlung wirklich bedeutet

Kritiker im Landtag bezeichnen das Hessengeld als „Gießkannenförderung“ und sprechen mit Blick auf die Auszahlung in zehn Jahresraten von einem „faulen Kredit“. An einem Punkt ist die Kritik nachvollziehbar: Sie strecken die volle Grunderwerbsteuer sofort vor und erhalten den Zuschuss erst über zehn Jahre zurück. Wegen Inflation und entgangener Verzinsung ist die Förderung real etwas weniger wert als ihr Nennbetrag.

Konkret: Eine Familie mit bewilligter Auszahlung von 30.000 € erhält pro Jahr 3.000 €. Legt man eine jährliche Geldentwertung von 2,6 % zugrunde (aktuelle Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt, Stand: 15.06.2026), liegt der heutige Barwert der zehn Raten bei rund 26.100 € statt 30.000 € – ein realer Abschlag von knapp 3.900 €. Der Vorteil bleibt damit erheblich – nur eben kleiner, als die Nominalsumme vermuten lässt.

Unser Rat: Rechnen Sie das Hessengeld nicht als Ersatz für Eigenkapital zum Kaufzeitpunkt ein, sondern als jährliche Entlastung Ihrer laufenden Finanzierung. Für die Grunderwerbsteuer selbst brauchen Sie zum Notartermin die volle Summe – aus Eigenmitteln oder über die Finanzierung.

Ausblick

Das Hessengeld wird laufend weiter ausgezahlt; das Finanzministerium informiert regelmäßig über neue Bewilligungs- und Auszahlungszahlen. Langfristig strebt Hessen zusätzlich eine Reform der Grunderwerbsteuer mit Freibeträgen an, die den Immobilienerwerb weiter erleichtern soll. Ein konkreter Zeitplan dafür liegt bislang nicht vor.

Artikel erstmalig veröffentlicht am 11.04.2024, zuletzt überarbeitet am 15.06.2026

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