Münzen vor Hausmodell und Sparschwein

Das Bayern-Darlehen: Mit zinsgünstiger Finanzierung ins Eigenheim

Von Celine Hausenstein Am 10. April 2024
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Das bayerische Institut zur Wohnraumförderung BayernLabo greift Bauinteressierten im Freistaat Bayern mit dem sogenannten Bayern-Darlehen, dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm, unter die Arme. Gefördert werden Baufamilien mit niedrigem bis durchschnittlichen Einkommen über zinsvergünstigte Hypothekendarlehen mit 10-, 15- oder sogar 30-jähriger Zinsbindung, letztere Zinsfestschreibung als Volltilger-Darlehen. Zudem vergünstigt das Land Bayern diese Baukredite noch stärker durch eine Zinsverbilligung von 3 % obendrauf. Das Förderprogramm gilt hierbei nicht nur für selbstgenutzte Neubauten, sondern auch für den Erwerb von Bestandswohnraum und deckt bis zu ⅓ der Kauf- bzw. Baukosten.

Was ist das Bayern-Darlehen?

Das bayerische Zinsverbilligungsprogramm, kurz Bayern-Darlehen, richtet sich an Bauwillige und Haushalte, die bestehenden Wohnraum erwerben möchten. Gefördert werden in Form eines zinsvergünstigten Darlehens Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder auch Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus, aber auch Anbau oder Aufstockung zur Schaffung von neuem Wohnraum ebenso wie der Ausbau Ihres Dachbodens oder Souterrains zu einem Wohnkeller.

Dementsprechend können Sie das Bayern-Darlehen für die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung einer Bestandsimmobilie oder den Kauf von neu erbautem oder vorhandenem Wohnraum beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr neues Zuhause eine angemessene Größe aufweist und Sie dieses auch wirklich selbst bewohnen.

Für bereits erworbene und bezogene Eigenheime können Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen nicht im Rahmen des Bayern-Darlehens gefördert werden. Beim Zweiterwerb, also dem Kauf einer Bestandsimmobilie, setzt eine Förderung mit dem Bayern-Darlehen voraus, dass die Gesamtkosten verhältnismäßig sind und denen eines gleichwertigen Neubaus entsprechen.

Wie hoch ist das Bayern-Darlehen?

Der Immobilienkredit im Rahmen des Bayern-Darlehens deckt maximal ein Drittel der Kauf- oder Baukosten, mindestens jedoch 15.000 Euro als Bagatellgrenze, auf- oder abgerundet wird auf 100 Euro. Kostet Ihr neues Eigenheim also beispielsweise insgesamt 500.000 Euro, so können Sie bis zu 166.700 Euro als zinsbilliges Bayern-Darlehen erhalten.

Wer bekommt Förderung von der BayernLabo?

Das Förderprogramm zielt hauptsächlich darauf ab, Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Weg ins Eigenheim zu entlasten. Ob Förderungen durch die BayernLabo möglich sind, hängt von Ihrem Jahresbruttoeinkommen ab. Alle, die in Bayern leben und die individuell ermittelte Einkommensgrenze nicht überschreiten, sind berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.

Bei einer vierköpfigen Baufamilie mit zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze beispielsweise 71.000 Euro pro Jahr plus je 10 % Pauschalbeträge für Steuern, Kranken- & Pflege- sowie Rentenversicherung wie auch mögliche Freibeträge für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ebenso wie für Menschen mit Behinderung.

Insgesamt dürfte also ein seit bis zu 7 Jahren verheiratetes Paar mit zwei Kindern, das einen Neubau plant, ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 111.000 Euro beziehen, um antragsberechtigt für das Bayern-Darlehen zu sein.

Sonderregeln zum Einkommen beim Bayern-Darlehen

Sie können sich diverse Freibeträge zunutze machen, wenn Sie das Bayern-Darlehen beantragen möchten, darunter bei bis zu 7 Jahren Ehe oder Lebenspartnerschaft 5.000 Euro, bei Menschen mit Behinderung je 4.000 Euro sowie bei Unterhaltszahlungen an frühere Partner bis zu 6.000 Euro und Kinder bis zu 4.000 Euro.

Welche Zinsen, Tilgungsmodalitäten und Zinsbindung gelten beim Bayern-Darlehen?

Zinssätze beim Bayern-Darlehen werden nach jeweiliger Marktlage je nach Zinsbindung so vorteilhaft wie möglich festgelegt, aktuell beträgt zum Beispiel der effektive Jahreszins für Neubauten bei einer Zinsbindung von 15 Jahren 1,03 %. Die Tilgungsrate umfasst 2,00 % jährlich plus ersparte Zinsen ab dem zweiten Folgejahr. Um frühzeitig während der Zinsfestschreibung den Kredit komplett im Rahmen einer Sondertilgung zurückzuzahlen, müssen Sie ein Vorfälligkeitsentgelt leisten. Als Zinsbindung können Sie für Ihr Bayern-Darlehen 10, 15 oder bei Volltilgung auch 30 Jahre wählen.

Wie beantrage ich das Bayern-Darlehen?

Um das Bayern-Darlehen zu erhalten, müssen Sie vor Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrags einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt oder einer anderen zuständigen Verwaltungsbehörde einreichen. Über jeden Fall wird dann einzeln entschieden.

Notwendige Dokumente für Ihren Antrag auf ein Bayern-Darlehen schließen Ihren letzten Steuerbescheid, eine Verdienst- oder Rentenbescheinigung, sowie Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder bei Selbständigen der beiden letzten Jahresabschlüsse, wie auch Nachweise über Sparvermögen oder vorhandene Grundstücke mit ein, genau wie eine Aufstellung aller Kosten für Ihr neues Eigenheim zur Ermittlung des Darlehensumfangs.

Welche weiteren Förderungen gibt es in Bayern?

Neben dem Bayern-Darlehen gibt es noch das Bayerische Wohnungsbauprogramm. Diese staatliche Förderung für die Eigenheimfinanzierung wird gleichfalls in Form eines befristet zinsvergünstigten Darlehens vergeben. Die Höhe des Darlehens beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm beläuft sich bei einem Neubau oder auch beim Kauf eines neuen Hauses vom Bauträger auf bis zu 30 % und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie auf bis zu 40 % der Kosten. Die Tilgungsrate liegt bei 1 % jährlich bei Neubauten, der Zinssatz beträgt 0,5 % auf 15 Jahre.

Darüber hinaus beinhaltet das Bayerische Wohnungsbauprogramm aber auch einen Zuschuss von je 7.500 Euro pro Kind (auch bei Schwangerschaft) und einen möglichen Extra-Zuschuss von 10% der Baukosten (maximal 50.000 Euro). Letzteren Zusatz-Zuschuss bekommen Sie beim Erwerb einer Bestandsimmobilie oder für einen Ersatzneubau.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm fördert des Weiteren nicht nur selbstgenutzten Wohnraum, sondern auch Wohnungen für weitere Familienmitglieder, beispielsweise wenn Sie in Ihrem Haus eine gesonderte Einliegerwohnung für Ihre Eltern mit einplanen und später an diese vermieten.

Wer bekommt die bayerische Eigenheimzulage?

Die bayerische Eigenheimzulage lief Ende 2020 aus. Als Ersatz können Sie Förderungen im Rahmen des Bayern-Darlehens oder des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sowie aktuelle deutschlandweite KfW-Förderungen beantragen.

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