Lesebrille liegt auf einem Bauvertrag

Der Verband Privater Bauherren warnt: Bauvertrag genau lesen und prüfen

Von Celine Hausenstein Am 7. August 2018
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Mit Beginn des Jahres 2018 ist dasreformierte Bauvertragsrecht Grundlage eines jeden Hausbauprojektes. Wer sich dazu entscheidet ein neues Fertig- oder Massivhaus zu bauen, der sollte vor Vertragsabschluss den Bauvertrag auf uneindeutige Formulierungen prüfen. Hausbaufirmen versuchen mit sprachlichen Tricks, um die Neuerungen des Bauvertragsrechts zu ihrem Vorteil herum zukommen.

Was muss ein Bauvertrag beinhalten?

Ein großer und wichtiger Bestandteil des Bauvertrages ist die Baubeschreibung. Und genau hier warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) vor möglichen Fallen von Baufirmen. Folgende Klausel steht dabei im Fokus:

“Vorvertraglich übergebene Baubeschreibungen werden nicht Vertragsinhalt.”

Durch diese Formulierung kann es gut sein, dass Ihr Haus am Ende nicht so gebaut wird, wie Sie es geplant haben. Baufirmen haben bereits versucht, von der Klausel zu profitieren, indem sie Hauselemente wie beispielsweise einen Balkon beim Bau komplett weglassen und somit Kosten sparen können.

Ausführliche Informationen zur Bau- und Leistungsbeschreibung

Wer prüft einen Bauvertrag?

Um Klauseln wie diese aufzuspüren, ist es ratsam, den Bauvertrag mit Hilfe eines Experten vor dem Unterschreiben prüfen zu lassen. Dafür können ein Rechtsanwalt oder Sachverständiger engagiert werden. Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Haus am Ende auch so aussieht, wie Sie es sich wünschen, dann prüfen Sie, ob alle Eigenschaften und Bestandteile des Hauses vollständig im Vertrag beschrieben werden.

Den Bauvertrag widerrufen

Sollte Ihnen die Vertragsklausel doch beim Prüfen vor Vertragsabschluss nicht aufgefallen sein, so haben Sie immer noch ein Wiederrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen können Sie von dem unterschriebenen Bauvertrag zurücktreten.

Schauen Sie auch hier genau hin, denn wenn die Klausel zum Widerrufsrecht nicht vom Bauträger im Vertrag festgehalten wurde, so verlängert sich Ihr Recht auf Widerruf des Bauvertrages um bis zu 12 Monate. Generell ist es jedoch ratsam, keinen Vertrag übereilt und ungeprüft zu unterschreiben.

Worauf sollte weiterhin im Bauvertrag geachtet werden?

  • Keinen Vertrag ohne Leistungsbeschreibung abnehmen
  • Detaillierten Zeitplan von Baubeginn bis Fertigstellung festlegen
  • Weisungsrecht vereinbaren, um Mängel sofort vom Bauträger beseitigen lassen zu können
  • Genauen Vertragspreis mit Festpreisgarantie eintragen sowie einen Zahlungsplan aufstellen
  • Vertragsvorlagen aus dem Internet vermeiden
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