Kleine Gartenlaube steht auf einem Waldgrundstück

Ein Gartenhaus bauen - das sollten Sie beachten

Von Clara Flemming Am 10. April 2022

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Ehe Sie ein Gartenhaus bauen, sollten Sie sich mit den Genehmigungspflichten und den Details der Errichtung vertraut machen. Immer mehr Eigenheimbesitzer und Gärtner möchten ihr Gartenhaus selber bauen und einen zusätzlichen Erholungsort anstelle des üblichen Geräteschuppens schaffen. Damit der Traum nicht zum Albtraum wird und damit Ihr Gartenhaus den Anforderungen des Bauamtes entspricht, sollten Sie Ihr Vorhaben konkret planen und sich vor der Bauphase in die gültigen Verordnungen einlesen - oder direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Ist ein Gartenhaus genehmigungspflichtig?

Fakt ist, dass die meisten Bauvorhaben in Deutschland genehmigt werden müssen. Hier bildet auch das Gartenhaus keine Ausnahme. Da sich die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, lohnt es sich nicht, eine allgemeingültige Information zu suchen. Das für Sie zuständige Bauamt ist der richtige Ansprechpartner und erteilt Ihnen Auskunft darüber, ob in Ihrem Fall ein Genehmigungsverfahren notwendig ist. Neben den kommunalen Verordnungen sollten Sie auch Ihre direkten Nachbarn nicht außen vor lassen. Ein Nachbarschaftsstreit kann Ihr Vorhaben, ein Gartenhaus zu bauen, ohne Vorwarnung stoppen und sogar dazu führen, dass Sie bereits ausgeführte Bauarbeiten rück-abwickeln müssen. Ein entscheidendes Kriterium für die zuständige Behörde ist die Größe des Gartenhauses. Während Sie in einigen Bundesländern bis zu 50 m² ohne Genehmigung aufstellen dürfen, müssen Sie in anderen Bundesländern beim Gartenhaus selber bauen bereits ab 30 m² einen Bauantrag stellen und die Genehmigung abwarten.

Wieviel qm Gartenhaus sind sinnvoll?

Was wirklich sinnvoll ist, hängt von Ihrer geplanten Nutzung des Gartenhauses ab. Möchten Sie den zusätzlichen Raum als Unterstellmöglichkeit für Gartengeräte und Maschinen haben, benötigen Sie im Regelfall nur wenig Platz. Wollen Sie warme Sommertage im Gartenhaus verbringen oder den zusätzlichen Raum als Unterkunft für Schlafgäste nutzen, sollten Sie die Fläche nicht unter 20 m² anberaumen. Ein bewohntes Gartenhaus, das zusätzlich beheizt und an die öffentliche Wasser- sowie Stromversorgung angeschlossen wird, ist immer genehmigungspflichtig. Denn hierbei handelt es sich um ein temporär genutztes Gebäude, das den Wohnzwecken dient und das dementsprechend als Gartenhaus die Anforderungen, die in diesem Fall vorgesehen sind, erfüllen muss. Als Gästehaus sollten Sie ein Gartenhaus bauen, das zwischen 20 m² und 30 m² Wohnfläche hat. Wenn der Bebauungsplan Ihres Grundstücks ein zweistöckiges Gebäude erlaubt, ist diese Option natürlich ebenfalls möglich und kann dafür sorgen, dass Sie Ihr Gartenhaus mit einer Größe von bis zu 50 m² errichten können.

Soll ich mein Gartenhaus dämmen?

Auch auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Eine Dämmung ist ratsam, wenn Sie ein Gartenhaus selber bauen, das von Schlafgästen genutzt oder im Sommer selbst bewohnt wird. Wenn Sie das Haus als reinen Lagerraum errichten, ist eine Dämmung nicht nötig. Machen Sie diese Entscheidung davon abhängig, ob Sie Ihr Gartenhaus beheizen. Ist das der Fall, sollten Sie beim Gartenhaus die Anforderungen beachten, die auch bei konventionellen Wohnhäusern im Fokus stehen. Eine Dämmung spart Kosten und schließt aus, dass Sie für den Außenbereich heizen und dass die wertvolle Wärme aus dem geschlossenen Raum entweichen kann. Durch eine moderne Dämmung schließen Sie aus, dass Ihr Gartenhaus eine reine Sommerresidenz ist. Wollen Sie Ihre Gäste ganzjährig im beheizbaren Gartenhaus unterbringen, sollten Sie nicht an der Dämmung sparen und ein Gartenhaus selber bauen, das sich für diesen Einsatzzweck eignet.

Wo platziere ich mein Gartenhaus?

Wer die freie Wahl hat, sollte sein Gartenhaus in nordöstlicher Lage des Grundstücks errichten. Der richtige Standort entscheidet darüber, wie wohl Sie sich auf der Terrasse und im kleinen Häuschen selbst fühlen. Doch nicht immer können Sie den optimalen Standort frei bestimmen. Auf schmalen oder sehr kleinen Grundstücken sollten Sie bedenken, dass Ihr Nachbar auch bei genehmigungsfreien Gartenhäuser ein Wort mit zu reden hat. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück muss laut Gesetz 3 Meter betragen. Können Sie das Gartenhaus so bauen, dass es noch weiter entfernt zur Einfriedung steht, sollte es im Regelfall nicht zu Problemen mit Ihrem Anrainer kommen. Bedenken Sie auch, dass Sie eine geplante Terrasse so platzieren, dass sich Ihr Nachbar nicht in seiner Privatsphäre gestört fühlt. Auch wenn die Blickrichtung zum Nachbargrundstück auf den ersten Blick als der beste Ort für die geplante Terrasse erscheint, ist Ärger in diesem Fall vorprogrammiert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema:

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