Sachverständige für Fertighäuser, Holzhäuser und Zimmererhandwerk
Wenn man in ein neu gebautes Haus einzieht, wird es immer die eine oder andere Kleinigkeit geben, die
nachgebessert werden muss. Das gilt für Häuser jeder Bauart, also auch für Fertighäuser, Ausbauhäuser,
Bausatzhäuser und Systemhäuser. Die Gewährleistungsfristen betragen je nach Vertragsgestaltung drei oder fünf
Jahre. Generell sind speziell die Fertighaushersteller daran interessiert, Reklamationen schnell und
kundenfreundlich zu erledigen - w e n n es denn Reklamationen sind, die auf den Hersteller zurück fallen.
Schimmelschäden in Bauten jedweder Art sind fast immer Belüftungsschäden, die der Hausbesitzer in Unkenntnis
der Problematik selbst verursacht hat. Bei Ausbau- und Bausatzhäusern können Schäden auftreten, die der
mitbauende Hausbesitzer zu verantworten hat.
Bevor man vor die Gerichte zieht, sollte man mit dem Hersteller des Hauses eine gütliche Einigung versuchen.
Und bevor man diesem mit Forderungen kommt, sollte man - wenn es denn gravierendere Schäden sind - einen
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu Rate ziehen, wie sie bei den Handwerkskammern und
Industrie- und Handelskammern registriert sind. Für den Fertigbau und den Holzbau (also das Zimmererhandwerk)
sollten nur Sachverständige beauftragt werden, die speziell für diese Sachgebiete "bestellt" worden sind. Die
Redaktion von fertighaus.de hat sich die Mühe gemacht, die Adressen dieser Spezialisten zusammenzutragen und
Ihnen in einer Datenbank zur Verfügung zu stellen.