Konzept regenerative Energien im Haus

KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2021

Von Clara Flemming Am 1. April 2021

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Die KfW bringt für 2021 neue Förderungen auf den Weg. Die bisherigen Förderprogramme werden abgelöst und sind daher lediglich bis zum 30. Juni dieses Jahres gültig. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) soll dabei helfen, die durch die Regierung gesteckten Klimaziele zu erreichen.

Immobilienkäufer und Eigentümer, die über eine energetische Sanierung nach Effizienzhaus-Standards nachdenken, können ab dem 01 Juli 2021 bei der KfW die neue Förderung beantragen. Wer sich die aktuellen Fördermittel sichern möchte, muss schnell handeln. Die Frist läuft ab und es ist bereits jetzt bekannt, dass die Auflagen und Voraussetzungen für die KfW Förderung 2021 strenger geregelt sind.

Kurz und knapp - die wichtigsten Infos
  • Es handelt sich um an Bedingungen geknüpfte Fördermittel für energetisch Sanierungen und Neubau von Effizienzhäusern.
  • Der Förderantrag muss zwingend vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt UND bewilligt werden.
  • Der Einbezug von Energieeffizienz-Experten*innen ist eine Voraussetzung der Bewilligung.
  • Wohn- und Nichtwohngebäude sind mit KfW 2021 Fördermitteln zuschussfähig.
  • Die "alten" Förderungen können ab dem 30.06.2021 nicht mehr beantragt werden.

Wer ist die KfW und was macht sie?

Bei der KfW - der Kreditanstalt für Wiederaufbau - handelt es sich um eine der weltweit führenden Förderbanken. Bereits seit 1948 setzt sich die Förderbank dafür ein, wirtschaftliche, ökologische und soziale Lebensbedingungen zu verbessern. Aktuell stehen die Klimaziele der Bundesregierung im Fokus und sind das Hauptanliegen der meisten Antragsteller, die Fördermittel für den Neubau oder für die Sanierung von Bestandsimmobilien beantragen. Die Verbesserung der Lebensumstände wird von der KfW nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit angestrebt.

Unter dem Strich betrachtet, handelt es sich bei dieser Förderbank um einen starken Partner, wenn es um günstige Darlehen oder um Fördermittel geht, die für die energetische Sanierung eingesetzt werden und zu einem bestimmten Prozentsatz nicht getilgt werden müssen.

Was ändert sich ab Sommer 2021 bei der KfW-Förderung?

Zum 01.07. diesen Jahres tritt die neue KfW Förderung 2021 in Kraft. Das Ziel ist die Optimierung und Bündelung der Förderprodukte, die sich das energieeffiziente Bauen und Sanieren betreffen. Wie die meisten Bauherren wissen, hat die Bundesregierung strenge Klimaziele mit einer Deadline aufgerufen.

Wenn Sie bei der KfW die neue Förderung beantragen, müssen Sie mit strengeren Prüfungen und mit höheren Voraussetzungen für die Bewilligung rechnen. Das Konzept, dass das Effizienzhaus und energieeffiziente Nichtwohngebäude gefördert werden, hat sich nicht verändert.

Förderung kann nur vor Bauvertragsabschluss beantragt werden!

Nach den neuen Bedingungen können Sie eine Förderung durch die KfW für 2021 nur erhalten, wenn Sie noch keinen Vertrag mit einem Hausanbieter geschlossen haben. Bisher war die Beantragung von Fördermitteln auch möglich, wenn die vertraglichen Angelegenheiten bereits geregelt waren.

Warum wurde die Förderung geändert?

Explizit bezieht sich die Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude darauf, die gesetzten Klimaziele 2030 zu erreichen. Das funktioniert nur, wenn sich Bauherren und Eigentümer mit Sanierungsgedanken motiviert fühlen, ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus zu gestalten. Einige Änderungen der KfW Förderung für 2021 sind bereits im Januar in Kraft getreten. Die meisten und gravierendsten Veränderungen gelten allerdings erst ab dem 01. Juli des aktuellen Wirtschaftsjahres.

Das Ziel der KfW, das die neue Förderung begünstigen soll, beruht auf der Tatsache, dass die Nachhaltigkeits- und die Neue Energien Klasse belohnt werden sollen. Wer energieeffizient baut oder saniert, kann sich deutlich höhere Zuschüsse als bisher sichern. Für Effizienzhäuser nach KfW Standard 55 und 40 wird keine Zuschusserhöhung gewährt.

Wie kann neue Förderung beantragt werden?

Die BEG-Förderung wird auf dem gewohnten Weg beantragt. Allerdings sind Eigentümer beim Wunsch nach einer KfW 2021 Förderung dazu verpflichtet, sich von einem erfahrenen Energieeffizienz-Experten*in beraten zu lassen. Der Nachweis ist dem Antrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude beizufügen. Wenn Sie fortan mit erneuerbaren Energien heizen oder Ihr Bestandsgebäude als Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie den Antrag online oder nach telefonischem Kontakt mit Anforderung der Antragsformulare, postalisch senden.

Häufige Fragen zur neuen KfW-Förderung

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