Baukindergeld Förderung

Baukindergeld - wie lange reicht es noch?

Von Celine Hausenstein Am 1. September 2020

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Die Förderung für bauwillige Familien trat zu Beginn des Jahres 2018 als KfW-Förderung 424 in Kraft. Knapp zwei Jahre nach dem Beschluss bleibt die Frage: Wie lange reicht das Geld noch?

Denn das Baukindergeld wird nach dem Windhundverfahren vergeben. Das heißt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist das Geld alle, werden keine weiteren Förderungen mehr bewilligt. Insgesamt werden 10 Milliarden Euro an Förderung zur Verfügung gestellt. Und die reichen, laut einer Recherche von Dr. Klein noch über die aktuelle Legislaturperiode (Endet im Oktober 2021) hinaus.

Update: Fristverlängerung

Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld und dessen Beantragung aufgrund der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert. Nun können Familien die bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben, das Baukindergeld beantragen. Ursprünglich zählte der 31. Dezember 2020 als Stichtag.

Baukindergeld bisher nur knapp zur Hälfte ausgeschöpft

Laut einer Nachfrage von Dr. Klein bei der KfW wurden bis Ende Juli 2020 knapp 5 Milliarden Euro aus den zur Verfügung stehenden Förderungen verbraucht. Demnach wurde für etwa 421.958 Kinder das Baukindergeld beantragt. Insgesamt steht für 833.333 Kinder eine Förderung zur Verfügung. Demnach ist gerade einmal ca. die Hälfte der Förderung aufgebraucht. Bei insgesamt 1,7 Kindern pro Antrag reicht das Baukindergeld noch bis Ende 2021. Wer sich also für diese Förderung interessiert, kann auch heute noch rückwirkend für sein Bauvorhaben davon profitieren.

In den vergangenen Monaten ging häufig die Meldung um, das Baukindergeld könnte bereits 2020 knapp werden. Bei diesen Annahmen wird aber häufig nur von dem Fördergeld der jetzigen Legislaturperiode (nämlich 3 Milliarden Euro) ausgegangen - tatsächlich stehen für die Förderung aber insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Zudem sind viele der bis heute gestellten Anträge noch nicht genehmigt, sodass die bisher verbrauchte Summe noch stark schwanken kann.

Sofern die Fördersumme bis dahin nicht aufgebraucht ist, kann das Baukindergeld bis zum 31. Dezember 2023 rückwirkend für Hauskäufe oder Neubauten beantragt werden.

Baukindergeld - was wird gefördert?

Das seit 2018 von der Bundesregierung vergebene Baukindergeld hilft Familien mit Kindern dabei, Ihren Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Beantragt werden kann es von Familien oder Alleinstehenden mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Ausgezahlt werden dann pro Jahr und pro Kind 1.200 Euro für einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren.

Wichtig ist, dass Sie ein Haus zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 gebaut oder gekauft haben. Nur dann können Sie das Baukindergeld für sich beantragen. Haben Sie einen Immobilienkaufvertrag unterschrieben oder liegt Ihnen eine Baugenehmigung bis Ende diesen Jahres vor, können Sie noch von der Förderung profitieren.

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