Hochwasserschaden

Versicherung gegen Hochwasser

Von Thomas Müller Am 25. September 2017

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Meldungen wie: "Die Lage in den Hochwassergebieten hat sich leicht entspannt" werden vor allem von Hausbesitzern in den von Hochwasser bedrohten Gebieten entlang der größeren Flüsse mit großer Erleichterung aufgenommen. Schließlich können sie nur in den seltensten Fällen darauf bauen, dass die Schäden von ihrer Versicherung reguliert werden. Wird beispielsweise ein am Hang errichtetes Haus durch Unterspülung zum Wegrutschen und zum Einsturz gebracht, sieht der Hausbesitzer sein über lange Jahre abbezahltes Eigenheim regelrecht "davonschwimmen".

Elementarschadenversicherung gegen Hochwasserschäden

"Wer nur eine normale Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen hat, der hat in so einem Fall leider Pech", erklärt Klaus Brandenstein, Pressereferent des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin, "damit werden nur Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser abgedeckt, nicht aber durch Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Aufatmen kann nur, wer zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat."

Doch diese wird längst nicht von allen Gesellschaften angeboten. Und gerade wer in einem Gebiet wie der Kölner Altstadt wohnt, das regelmäßig von Hochwasser bedroht ist, dürfte ohnehin Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Versicherung zu finden: "Der Vertrag muss sich ja für beide Seiten lohnen", kommentiert Klaus Brandenstein trocken, "die Versicherungsgesellschaften überlegen dann im Einzelfall, ob es ein kalkulierbares Risiko ist, und entscheiden sich dann für oder gegen eine solche Absicherung." Gut hat es da derjenige, dessen Berufsverband ein Versicherungspaket inklusive Elementarschadenversicherung für seine Mitglieder geschnürt hat.

Glück gehabt

Glück hat, wer in Baden-Württemberg oder einem der fünf neuen Ländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) lebt. In diesen Gebieten gab es nämlich früher Pflichtversicherungen, in denen auch Elementarschäden eingeschlossen waren. Wer hier seiner alten Versicherung treu geblieben ist, der kann das Steigen der Fluten etwas gelassener beobachten.

Das Auto ist automatisch gegen Hochwasser versichert

Merkwürdig scheint, dass zwar nicht sein Haus, wohl aber das Auto fast automatisch gegen Hochwasserschäden abgesichert ist: "Schäden im Kfz-Bereich sind über die Teilkasko abgedeckt", berichtet Alfred Heimann vom Verband Öffentlicher Versicherer (VÖV), "auch Bauherren brauchen sich nicht aufzuregen, wenn sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben. Muss beispielsweise eine Baugrube nach einem Hochwasser neu ausgehoben werden, zahlt das dann die Versicherung."

Wasserschäden als Folge eines Sturms werden übernommen

Wenn es sich bei dem Wasserschaden um die Folge eines Sturmschadens handelt, ist die Versicherung in der Pflicht: Kippt beispielsweise ein Baum durch Orkanböen um und reißt eine Mauer ein, durch die dann das Hochwasser ins Haus läuft, dann ist der Schaden selbstverständlich durch die ganz normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt aber auch nur, wenn nachweislich Böen mit mehr als Windstärke 8 (70 Km/h und stärker) registriert wurden.

Die Herbststürme, die regelmäßig für abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und umgerissene Baugerüste verantwortlich sind, verursachen den Versicherten mitunter zwar viel Ärger, immerhin ist aber die Schadensregulierung durch die Versicherungen kein Problem. Für die Schäden, die ab Windstärke 8 entstehen, kommen nämlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherer auf.

Aber egal ob bei einem Schaden durch Sturm oder Hochwasser: Betroffene sollten sich so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, den Schaden melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Am besten ohne Keller bauen

Wer den Hausbau in einem hochwassergefährdeten Gebiet plant, sollte auf die Errichtung eines Kellers verzichten. Dieser ist fast nicht gegen Hochwasser zu schützen. Welche weiteren baulichen Maßnahmen Sie in einem solchen Gebiet beachten sollten, erfragen Sie am besten bei einem unabhängigen Bausachverständigen.

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