Glas mit Kleingeld

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage 2021 - Staatliche Förderung für Ihr Eigenheim

Von Celine Hausenstein Am 25. August 2021

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Mit der Finanzierung Ihres Eigenheims nehmen Sie eine hohe Hürde in Angriff. Planen Sie die Investition mit einem Kredit bei Ihrer Hausbank, müssen Sie neben den finanziellen Belastungen der Rückzahlungen Sicherheiten bieten.

Schließen Sie einen Bausparvertrag ab, unterstützt der Staat Ihr Vorhaben mit der Wohnungsbauprämie 2021. Zusätzlich können Sie die Vorteile der Arbeitnehmersparzulage nutzen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage 2021 sindzwei staatliche Förderungen, die eine Baufinanzierung unterstützen.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist die Bildung von Eigenkapital. Dies ist z. B. durch den Abschluss eines Bausparvertrages möglich.
  • Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden.

Der Bausparvertrag und seine Zulagen

Wer zur Finanzierung einer Immobilie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchte, schließt mit seiner Bausparkasse einen Bausparvertrag ab. Ein festes Bau- oder Kaufvorhaben ist keine zwingende Voraussetzung. Personen in jungen Jahren können von den Vorteilen eines Bausparvertrages profitieren, wenn sie das eigene Heim nicht als konkretes Ziel vor Augen haben. Mit Vertragsabschluss werden die eigenen finanziellen Mittel aufgestockt. Hiermit kann ein Teil der Baukosten abgedeckt werden. Zusätzlich profitiert der Bausparer von den Fördermöglichkeiten des Staates.

Bei Abschluss des Bausparvertrages legen die Vertragsparteien neben der Bausparsumme den Darlehenszins und die Höhe der Tilgungsraten fest. Dabei werden die finanziellen Verhältnisse des Bausparers berücksichtigt.

Die Funktionsweise des Bausparvertrages erstreckt sich über mehrere Schritte.

In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig Beiträge in der von ihm gewählten Höhe auf den Bausparvertrag ein. Die Zahlungsintervalle legt der Bausparer fest. Ein Bausparvertrag kann monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich bedient werden.

Sind 30 bis 50 % der Bausparsumme erreicht, beginnt die nächste Phase des Bausparvertrages. In der Zuteilungsphase wird der Bausparvertrag dem Bausparer zugeteilt. Hierfür müssen mindestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages vergangen sein. Dies bedeutet, dass der Bausparer ab Zuteilung über die Bausparsumme verfügen kann.

In der Zuteilungsphase stehen dem Bausparer zwei Möglichkeiten zur Wahl. Entweder lässt er sich die Bausparsumme auszahlen oder er nutzt den angesparten Betrag für die Finanzierung seines Wohneigentums.

Bei Abschluss eines Bauvertrages sind neben den vermögenswirksamen Leistungen und dem Wohnriester zwei weitere Zulagen möglich. Dies sind die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage 2021.

Wohnungsbauprämie 2021 und Arbeitnehmersparzulage 2021

Wohnungsbauprämie

Wer die Wohnungsbauprämie beantragt und erhält, muss den Förderungsbetrag nicht zurückzahlen. Die Fördersumme kann nicht nur für den Bau oder den Kauf einer Immobilie verwendet werden. Ein Bausparer profitiert von der Wohnungsbauprämie, wenn er sein eigenes Haus modernisieren möchte.

Vorraussetzungen:

Zu den Grundvoraussetzungen zählt, dass der Antragsteller unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und mindestens das 16. Lebensjahr erreicht hat. Um die Wohnungsbauprämie 2021 zu erhalten, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass der Bausparer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Damit möglichst viele Personen von der Wohnungsbauprämie profitieren können, hat der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen zum 01.01. 2021 angehoben.

Hiernach haben Bausparer Anspruch auf die Wohnungsbauprämie 2021, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35.000 Euro liegt. Ist der Bausparer verheiratet, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 70.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist eine Bemessungsgröße, die das Finanzamt für die Steuerveranlagung festlegt. Es ist nicht mit dem Bruttojahreseinkommen einer steuerpflichtigen Person identisch.

Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, wird das Bruttojahreseinkommen um verschiedene Abzüge gekürzt. Hierzu zählen z. B. der Kinderfreibetrag, die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen.

Als Förderung erhalten Sie ab dem Jahr 2021 10 % der Einzahlungen, die Sie geleistet haben. Maximal unterstützt Sie der Staat mit 70 Euro. Sind sie verheiratet, steigt die Förderungssumme auf maximal 140 Euro.

Beantragung:

Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie nutzen Sie das Antragsformular, das Ihnen die Bausparkasse am Anfang des Jahres zusendet. Diesen Antrag schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Bausparkasse zurück. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Antrag zwei Jahre rückwirkend zu stellen. Möchten Sie noch von der Wohnungsbauprämie 2019 profitieren, stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. Dezember 2021.

Ihre Bausparkasse zahlt Ihnen Ihre Wohnungsbauprämie aus, wenn Sie das Geld zur Finanzierung einer Immobilie verwenden möchten. Beachten Sie, dass Sie die Wohnungsbauprämie nur für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims verwenden können und den Auszahlungsbetrag in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Eine Versteuerung sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Arbeitnehmersparzulage:

Haben Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen, können Sie zusätzlich zur Wohnungsbauprämie auch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen, können Sie das Geld ebenfalls zur Finanzierung Ihres Eigenheims verwenden. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Als Einzelperson darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro liegen. Sind Sie verheiratet, können Sie die Förderung in Anspruch nehmen, wenn das zu versteuernde Einkommen die Grenze von 35.800 Euro nicht überschreitet.

Von den Vorteilen der Arbeitnehmersparzulage können Sie profitieren, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag investieren. Haben Sie schon seit längerem einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen laufen, können Sie die Zuteilung der Arbeitnehmersparzulage noch bis 4 Jahre danach beantragen.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei einer alleinstehenden Person 9 % auf 470 Euro. Sind Sie verheiratet, fördert der Staat maximal 940 Euro im Jahr.

Beantragung:

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt zusammen mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Füllen Sie hierzu den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage aus und reichen diesen gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

Abschließendes Beispiel: Wie hoch ist die Förderung?

Zur Finanzierung einer Immobilie hat ein Ehemann einen Bausparvertrag abgeschlossen. Er ist als Angestellter berufstätig und erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 34.900 Euro. Auf den Bausparvertrag zahlt er jährlich 1.000 Euro ein. Seine Ehefrau arbeitet als Sekretärin. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 32.000 Euro. Beide haben die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage mit ihrer Einkommensteuererklärung beantragt.

Sowohl für die Wohnungsbauprämie 2021 als auch für die Arbeitnehmersparzulage 2021 sind die Voraussetzungen erfüllt.

Der Staat unterstützt die jährlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag mit 100 Euro (10% des jährlichen Einzahlungsbetrages).

Weil das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten unter der Einkommensgrenze von 35.800 Euro liegt, profitiert das Ehepaar zusätzlich von der kompletten Förderung der Arbeitnehmersparzulage. Dies sind 970 Euro.

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