Hausbau mit einem Architekten

Mit dem HOAI-Rechner das Architektenhonorar berechnen

Von Wolfram Wolbring Am 16. September 2021

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Wenn Sie ein Haus bauen oder sich für einen Bauträger entscheiden, brauchen Sie sich nicht selbstständig um einen Architekten kümmern. Doch in dem Moment, in dem Sie selbst bauen und Ihr Traumhaus entwerfen lassen wollen, wird der HOAI-Rechner zu einem wichtigen Handwerkszeug. In diesem Beitrag wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie das Architektenhonorar berechnen und was Sie im Bezug auf den HOAI Rechner online beherzigen sollten.

Was ist der HOAI-Rechner?

Der HOAI-Rechner hilft Ihnen dabei, die Kosten für einen Architekten zu berechnen. Viele Bauherren gehen davon aus, dass das Honorar des Architekten auf der Bausumme beruht. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, denn Architekten und Bauingenieure sind an die Honorarordnung (HOAI) gebunden. Das heißt, dass Sie nicht auf Basis der Bausumme zahlen, sondern sich bereits vor der Beauftragung eines Architekten mit dem HOAI Rechner online berechnen können, welche Summe für die von Ihnen gewünschten Leistungen anfällt.

Grundlegende Einstellungen

Damit Sie das Architektenhonorar mit dem HOAI Rechner online ermitteln können, müssen bestimmte Grundeinstellungen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die für Ihren Vertrag gültige Honorarordnung ansetzen und im Anschluss das von Ihnen favorisierte Leistungsbild auswählen. Wenn Sie ohne diese Parameter rechnen, ist keine korrekte Kostenermittlung möglich.

Unterschiedliche Leistungsphasen

Die Leistungsphasen unterteilen sich in 9 Bereiche. Sie können einen Architekten im Full Service beauftragen, oder sich für Einzelleistungen anhand der jeweiligen Phase entscheiden. Hier gebe wir Ihnen einen Kurzüberblick zu den 9 möglichen Leistungsphasen und ihrem prozentualen Anteil, den Sie kostentechnisch einrechnen sollten.

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Kosten 3 Prozent
  • Leistungsphase 2: Vorplanung - Kosten 7 Prozent
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Kosten 11 Prozent
  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Kosten 6 Prozent
  • Leistungsphase 5: Ausführungsplanung - Kosten 25 Prozent
  • Leistungsphase 6: Vergabevorbereitung - Kosten 10 Prozent
  • Leistungsphase 7: Vergabemitwirkung - Kosten 4 Prozent
  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung - Kosten 31 Prozent
  • Leistungsphase 9: Objektbetreuung inklusive lückenloser Dokumentation - Kosten 3 Prozent

Wie bereits angesprochen, können Sie sich die von Ihnen gewünschten Leistungen herausfiltern oder das Gesamtangebot als Rundum-Sorglos-Paket in Anspruch nehmen. Nachdem Sie die Leistungsphasen kennengelernt und für sich definiert haben, sollten Sie sich mit den Honorarzonen und dem Honorarsatz beschäftigen.

Honorarsatz und Honorarzonen

Welche Honorarzone für Sie essentiell ist und welchen Honorarsatz Sie dementsprechend zahlen, hängt von der Art des Gebäudes ab. So werden zum Beispiel Schuppen und Garagen in die Honorarzone 1 eingestuft, während Ihr Wohnhaus je nach Größe und Komplexität in die Honorarzone 3 bis 4 eingeordnet wird. Insgesamt gibt es 5 Honorarzonen, von denen die Zone 1 die günstigste - die Zone 5 die teuerste Einstufung ist.

Bemessungskriterien des HOAI

Um das richtige Honorar zu erstellen, müssen Sie die Bemessungskriterien anhand Ihrer Ansprüche und Anforderungen eingeben. Alle Architekten arbeiten auf derselben Honorarbasis, sodass sich der Wettbewerb untereinander lediglich in der Qualität ergibt. Folgende Faktoren sollten Sie eingeben, damit Sie das für Ihren Auftrag passende Honorar erhalten.

Umfang erbrachte Leistungen

Jeder Architekt kann nur für die Leistungen ein Honorar verlangen, die Sie tatsächlich angefordert und schriftlich beauftragt haben. Das heißt im Konkreten, dass Sie nur für erbrachte Leistungen und nicht darüber hinaus zahlen.

Anrechenbare Kosten des Objekts

Die Objektkosten können lediglich netto angerechnet werden. Das heißt für Sie als Bauherrenfamilie, dass Ihnen der Architekt seinen prozentualen Anteil nicht unter Einbezug der Grundstücks- und Nebenkosten anrechnen darf.

Honorarzone

Da die Kosten zwischen den einzelnen Honorarzonen variieren, ist die richtige Einstufung für den korrekten Honorarbetrag essenziell. Nur Universitätskliniken und Fernsehstudios sowie andere komplexe Bauwerke werden in die Honorarzone 5 eingeordnet. Für Ihr Wohnhaus gilt je nach Komplexität eine Einordnung in die Kategorie 3 oder 4.

Vereinbarter Honorarsatz

Sie können zwischen dem geringsten und dem höchsten Honorarsatz wählen. Machen Sie keine Angabe, darf Ihnen der Architekt nur den Mindestsatz in Rechnung stellen.

Den Leistungen zugeordnete Honorartafel

Für alle Gebäude gilt die Honorartafel aus § 35, während für Freianlagen die Angaben aus der Honorartafel im § 40 HOAI gilt.

Leistungen im Bestand Zuschlag

Wenn Sie einen Architekten mit der Sanierungsplanung eines Bestandsgebäudes beauftragen, kann dieser einen Schwierigkeitszuschlag einfordern. Ist nichts vereinbart, dürfen die Kosten für eine erhöhte Schwierigkeit mit einem maximalen Zuschlag von 20 Prozent anberaumt werden.

HOAI Berechnungsbeispiel

Sie wollen ein Haus bauen, das zum Beispiel über eine Wohnfläche von 152 m² verfügt. Die Bausumme ohne Baunebenkosten und ohne Grundstückskosten beträgt in Ihrem Fall 232.560 EUR. Um das Architektenhonorar zu berechnen, sehen Sie sich die Honorartabelle an und prüfen, welche Leistungsphasen Sie beauftragen möchten. Um das Ergebnis zu erhalten, berechnen Sie den jeweiligen Prozentsatz für die gewünschte Leistungsphase. Am Ende addieren Sie die Ergebnisse und wissen, wie viel Sie für Ihren Architekten laut HOAI-Rechner zahlen.

Häufige Fragen zum Thema HOAI-Rechner:

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