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Für Wohnkomfort und Heizkostenersparnis: Dicht ist Pflicht!

Wenn es draußen wieder kälter wird, zeigt sich, wie gut die Gebäudehülle eines Eigenheimes ist. „In erster Linie muss sie dicht sein“, erklärt dazu Dipl.-Ing. Bauphysik Wolfgang Schäfer vom Deutschen Holzfertigbau-Verband (DHV). Ansonsten drohen Zugluft, hohe Wärmeverluste und im schlimmsten Fall Schimmel an den Wänden. Sicherheit bekommt die Bauherrschaft mit einem RAL-geprüften Holzfertighaus.

Wichtig ist es, beim Thema luftdichte Gebäudehülle das oft erzählte Märchen von der „atmenden Wand“ auf den Boden der Tatsachen zu holen. Dabei kann es lediglich um Dampfdiffusion gehen, niemals um Luft, die durch die Außenwände strömt (siehe Kasten). Im Gegenteil: Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) fordert eindeutig, „Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.“

Hausbau nach DIN

Die Vorgaben sind eindeutig. Nach der DIN 4108-7 dürfen Gebäude ohne Lüftungsanlage eine Luftwechselrate von 3,0 nicht überschreiten (siehe Kasten). Das bedeutet, die Raumluft darf sich bei definiert hohem Über- bzw. Unterdruck nicht mehr als dreimal pro Stunde „austauschen“. Bei Häusern mit einer Anlage zur automatischen Wohnraumlüftung darf der Wert nicht über 1,5 liegen. Für „qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ fordert das Passivhaus Institut in Darmstadt sogar eine Luftwechselrate unter 0,6.

Es droht der Schimmelpilz

Undichte Stellen in der Gebäudehülle führen zu Problemen. Der Behaglichkeit und Wohngesundheit in der Wohnung ist es sicher nicht zuträglich, wenn es unangenehm zieht oder bei größeren Ritzen in der Außenhülle gar „Kaltluftseen“ in Bodennähe entstehen, sodass man kalte Füße bekommt.

Dabei entstehen bei dem, was der Fachmann „undefinierte Lüftung“ nennt, auch hohe Heizwärmeverluste, die bei Superenergiesparhäusern besonders ins Gewicht fallen. Man bekommt sie nicht mehr warm.

Darüber hinaus drohen bei schadhaften Wand- oder Dachflächen echte Bauschäden. Beispiel Dachschaden: Wenn Neubauten bezogen werden, bevor sie ganz „ausgetrocknet“ sind, wie es leider oft vorkommt, kann viel Wasserdampf aus der Raumluft an Kältepunkten der Dachhaut kondensieren und in die Konstruktion gelangen. Zu den drohenden Folgen von Feuchtigkeit beispielsweise in der Wärmedämmung gehören Fäulnis und Schimmelpilzbildung mit gefährlichen Sporen in der Raumluft. „Holzhäuser haben in dieser Hinsicht klare Vorteile gegenüber dem Nassbau“, betont Wolfgang Schäfer, Leiter Referat Technik und Umwelt im Holzfertigbau-Verband DHV.

Sicherheit durch Blower-Door-Test und RAL

Sein Rat dazu: eine Luftdichtigkeitsprüfung des Hauses mittels sogenanntem Blower-Door-Test (siehe Kasten) während und nach Abschluss der Bauphase. Für Mitgliedsfirmen des Deutschen Holzfertigbau-Verband e.V. in Stuttgart, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau (GDF) sind, sind diese Tests vorgeschrieben. Die Haushersteller verpflichten sich im Rahmen der Güteüberwachung zur Vorlage von Dichtigkeitsprüfungen, die Teil des RAL-Gütezeichens sind.

Somit stehen Käufer von RAL-geprüften Holzfertighäusern auf der sicheren Seite. Der Hauseigentümer kann sich darauf verlassen, dass seine Gebäudehülle rundherum, von der Bodenplatte bis zum Dach, inklusive Fensteranschlüssen etc. sorgfältig entsprechend dem „neuesten Stand der Technik“ ausgeführt wird.

Komfortabel sparen

Insbesondere die schlüsselfertig bauenden DHV-Betriebe könnten garantieren, „dass die Arbeiten gewerkeübergreifend wohl durchdacht und sauber ausgeführt werden“, versichert Schäfer. Für die Hausbewohner bedeutet das letztlich einen hohen Wohnkomfort bei dauerhaft niedrigen Heizkosten. Denn Holzfertighäuser weisen standardmäßig auch einen weit überdurchschnittlichen Wärmeschutz auf, was die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Effizienzhaus-Programm finanziell fördert. Also noch ein klarer, finanzieller Vorteil für den Bauherrn.

Die „atmende“ Wand

Selbstverständlich können luftdichte Außenwände dampfdiffusionsoffen sein; eine positive Eigenschaft, die oft mit dem irreführenden Begriff der „atmenden Wand“ beschrieben wird. Bei der „Atmungsaktivität“ geht es normalerweise allein um Diffusionsvorgänge im Bereich der ersten Zentimeter einer Wand, also zum Beispiel einer Holz-, Gipskarton- oder Putzschicht. Sind die Oberflächen offenporig, können sie bei erhöhter Luftfeuchtigkeit Wasserdampf aufnehmen und bei sinkender Raumluftfeuchte wieder abgeben. Diese Pufferfähigkeit sorgt für ein ausgeglichenes Raumklima. Dennoch muss die Konstruktion in jedem Fall luft- bzw. winddicht ausgeführt werden.

Blower-Door-Test

Bei der Luftdichtigkeitsprüfung eines Gebäudes, genannt Blower-Door-Test, wird die Windbelastung der Gebäudehülle simuliert. Ein Gebläse (Blower), das in die Haustür (Door) oder ein Fenster eingesetzt wird, erzeugt dabei einen Druckunterschied zwischen außen und innen. Zum natürlichen Druckausgleich strömt Luft durch undichte Stellen nach, die sich mit einem Anemometer aufspüren lassen. Den bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal entstehende Luftstrom bezeichnet man als Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit. Das Verhältnis dieses Volumenstroms zum Raumluftvolumen heißt n50-Wert, oder landläufig einfach Luftwechselrate (n50). Sie ist damit das Maß der Luftdichtheit der Gebäude.

Beispiele: Wenn in einem Haus mit 500 Kubikmetern Luftvolumen bei besagtem Druckunterschied in einer Stunde 500 Kubikmeter durch die Ritzen strömen, beträgt die Luftwechselrate 1 (n50 = 1 h-1); strömen in einer Stunde 1.500 Kubikmeter nach, würde die Luftwechselrate 3 betragen (n50 = 3h-1). Das korrekte Messverfahren ist in der DIN EN 13829 beschrieben.

Dicht mit Brief & Siegel

Der Deutsche Holzfertigbau-Verband (DHV) empfiehlt Bauherren, sich vom Haushersteller die gesetzlich geforderte Luftdichtheit der Gebäudehülle durch einen Blower-Door-Test schriftlich bestätigen zu lassen. Denn jeder Haushersteller in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine nach DIN- und EnEV-Vorgaben luftdichte Gebäudehülle zu erstellen. Und der Bauherr damit einen eindeutigen Rechtsanspruch auf ein dichtes Haus.

Quelle Fotos und Text: Deutscher Holzfertigbau-Verband, DHV


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