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Alte Farben und Lacke in den Sondermüll - oder?

Wer gewerblich mit größeren Mengen an Farben und Lacken zu tun hat, muß eine "Abfallbilanz" führen und nachweisen, wie er die "besonders überwachungsbedürftigen" Abfälle entsorgt. So steht es in der "Bundesimmissionsschutzverordnung". Aber wie muß man bei kleinen Mengen verfahren, wie sie auf der Baustelle oder beim Heimwerker anfallen?

Restmengen in Eimer oder Dose können, wenn sie sachgemäß gelagert werden, auch noch in zwei Jahren gute Dienste leisten. Das setzt aber voraus, dass Eimer und Dosen wirklich luftdicht verschlossen werden. Denn nur wenn sich die Lösemittel (und dazu zählt auch Wasser) nicht verflüchtigen oder verdunsten können, bleibt der Inhalt verarbeitungsfähig. Dabei gilt, dass Lackdosen auf dem Kopf stehend gelagert werden müssen - dann bildet sich auch keine "Haut". Eimer, die Reste einer Wandfarbe enthalten, werden jedoch normal gelagert. Und zwar am besten an einem Ort, der kühl und trocken ist.

Bei geringen Restmengen in Eimer und Dose sollten Sie Eimer und Dose öffnen und im Freien - etwa auf einer überdachten Terrasse - die Restmenge an Lack bzw. Farben austrocknen lassen. Danach müssen die Eimer und Dosen als Restmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für gebrauchte, nicht mehr benutzbare Pinsel - ab damit in die Restmülltonne.

Reste von Lösemitteln wie Pinselreiniger und Verdünner dürfen auf keinen Fall via Waschbecken oder WC-Schüssel beseitigt werden. Auch das ist Sondermüll. Ebenso Farben/Lacke, die den "Blauen Engel" als Symbol für relativ umweltschonende Inhaltsstoffe tragen. Auch diese "engelhaften" Farb- und Lackreste sind Sondermüll.

Sondermüll können Sie abgeben bei den Sammelstellen der Gemeinden, Städte oder Kreisverwaltungen. Manche Landkreise fahren auch mit einem "Schadstoffmobil" zu bestimmten Zeiten durch die Gemeinden, so dass hier der Sondermüll bequem entsorgt werden kann.

Wenn Sie wissen wollen, was alles als Sondermüll und was als Restmüll entsorgt werden muß, so klicken Sie bitte hier.


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