Wie lange läuft die Gewährleistung bei einem Fertighauskauf?
Nun, Ihre Frage ist berechtigt, aber da sollten Sie zunächst einmal in Ihren Kaufvertrag schauen. Nach VOB/B beträgt diese vier Jahre, nach BGB fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Haus "abgenommen" worden ist - also die Übergabe des Bauwerks an Sie vollzogen worden ist.