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Mehrwertsteuererhöhung – Hausbau kann Kleinwagen kosten

Ab Januar 2007 wird es schmerzhaft für alle Verbraucher: Die Mehrwertsteuer steigt von momentan 16 auf 19 Prozent an. Vor allem bei großen Anschaffungen wie Autos oder Häusern macht sich dies deutlich am Geldbeutel bemerkbar. Bei einem 300.000 Euro teuren Bauvorhaben fallen dann zum Beispiel 57.000 Euro statt 48.000 Euro Mehrwertsteuern an. Von der Differenz von 9.000 Euro kann man sich bereits einen Kleinwagen zulegen. Liegen die Kosten für das Eigenheim bei 200.000 Euro, lassen sich immerhin noch 6.000 Euro sparen. Für das Geld kann das Badezimmer doch um einiges luxuriöser ausfallen. Wer plant zu bauen, sollte sich daher möglichst beeilen, wie Rolf Lemke, Leiter Marketing und Vertrieb des Fertighausherstellers OKAL bestätigt: "Wer im ersten Halbjahr 2006 bei OKAL ein Haus in Auftrag gibt, geht sicher, sein Eigenheim noch zu den alten Konditionen finanzieren zu können".

Dies gilt allerdings nur, wenn das Haus auch tatsächlich noch im Jahr 2006 fertiggestellt wird. Wenn die letzte Baumaßnahme erst im Jahr 2007 erfolgt, kann es nämlich passieren, dass der Bauherr den erhöhten Steuersatz bezahlen muss. Und zwar für des gesamte Haus, auch wenn schon große Teile des Hauses bezahlt worden sind. Er wird also nachträglich noch einmal zur Kasse gebeten. Möglich wird so etwas durch einen für den Bauherrn ungünstig verfassten Bauvertrag. Steht in dem nämlich, dass Umsatzsteuer-Erhöhungen, die während der Bauzeit eintreten, an den Käufer weitergeben werden können, sollte der Käufer hellhörig werden. Besteht die Gefahr, dass der Bau sich bis ins nächste Jahr hinzieht, sollte er es sich genau überlegen, ob er das Risiko eingeht.

Ist im Bauvertrag nichts anderes festgehalten, gilt allerdings, dass für Rechnungen, die 2006 ausgestellt werden,noch der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt. Bei Bauarbeiten, die sich über den Jahreswechsel hinziehen, empfiehlt es sich daher, den Hausbau abschnittsweise vorzunehmen. Das heisst, verschiedene Bauabschnitte werden gesondert abgenommen und abgerechnet. Einen kleinen Haken hat die ganze Sache für Bauherren allerdings. Mit dem Tag der Abnahme beginnt auch die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Da die meisten Mängel erst auffallen, wenn man bereits im Haus wohnt, geht möglicherweise wertvolle Zeit verloren. Mit der Abnahme tritt außerdem die Beweislastumkehr in Kraft. Der Bauherr muss von diesem Zeitpunkt an etwaige Mängel selbst beweisen, will er sie geltend machen. Zuvor liegt die Beweislast beim Bauunternehmen bzw. Hersteller.

Der falsche Ansatz ist zu denken: "Ich zahl' mal schnell etwas ab, es ist ja bald Jahresende und dann steigen die Steuern". Bauherren sollten nur für erfolgte Leistungen bezahlen. Bei Vorauszahlungen besteht immer die Gefahr, dass bei einer Pleite des Bauunternehmens das Geld futsch ist. Eine detaillierte Regelung der Frage, wann Abschlagszahlungen zu leisten sind, sollte vernünftigerweise im Bauvertrag erfolgen. Dabei sollten beide Vertragsparteien Augenmaß bewahren und nicht versuchen, sich durch die Vereinbarung unrealistischer Zahlungsraten einseitige Vorteile zu verschaffen. So bedarf bei einem reinen Bauvertrag bereits die Forderung einer Anzahlung von mehr als 5 Prozent vor Baubeginn einer sehr guten Begründung durch das Bauunternehmen.


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