Aktuelle Frage des Tages:

16.07.2011

Haus aus Zwangsversteigerung darf nicht besichtigt werden. Was tun?

Sie wollen ein Fertighaus der Fa. X. bei einer Zwangsversteigerung kaufen, das 1971 erbaut wurde. Von innen dürfen Sie es nicht besichtigen. Und von uns wollen Sie wissen, ob es mit diesem Haus Probleme geben kann. Ja, damit kann es Probleme geben, da 1971 Baustoffe verwendet wurden, die damals zwar amtlich zugelassen waren, die sich nachher aber als bedenklich erwiesen haben. Darüber können Sie sich informieren, wenn Sie in unseren Infoteil Basis-Infos gehen! Ein Haus, das Sie nur von außen besichtigen dürfen, sollten Sie auf keinen Fall - auf keinen Fall - kaufen und schon gar keines, das jahrelang leer steht. Häuser, die jahrelang leer gestanden haben, weisen in aller Regel Schäden auf, insbesondere auch versteckte. Dieses Haus sollten Sie (wenn überhaupt) nur kaufen, wenn ein Bausachverständiger es von innen und außen auf Herz und Nierenm geprüft hat. Unser Rat: Lassen Sie die Finger davon!
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