Aktuelle Frage des Tages:

20.07.2011

Darf der Nachbar auf seinen Carport einen Balkon setzen?

Ihr Nachbar baut einen Carport auf seinem Grundstück und darauf einen Balkon, so dass er nun in Ihr Schlafzimmer sehen kann. Sie wollen von uns wissen, ob der Balkon nicht drei Meter Grenzabstand zu Ihrem Haus haben muss. Nun, hier scheint es wohl so zu sein (scheint!), dass jemand einen Schwarzbau errichtet hat. Möglicherweise wurde der Bau einer Garage oder eines Carports genehmigt, der Balkon darauf aber nicht. Ist ja auch ungewöhnlich und statisch bedenklich. Sie müssen also zu Ihrer örtlichen Baubehörde und den Vorgang anzeigen. Die sind von Amts wegen verpflichtet, Ihnen als Nachbar Einblick in die Baugenehmigung zu geben. Wenn dort nichts von einem Balkon steht, so darf der auch nicht gebaut und muß "rückgebaut" - sprich abgerissen werden. Und eine Geldstrafe wegen Schwarzbaus erhält Ihr Nachbar auch. Der Grenzabstand beträgt tatsächlich normalerweise drei Meter. In diesem Bereich darf also nichts gebaut werden. Es sei denn, eine Grenzbebauung für den Carport wurde schon von vornherein im Bebauungsplan eingezeichnet. Und wenn, dann darf auch nur exakt an dieser Stelle in den vorgegebenen Maßen gebaut werden.
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