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Der Energiepass, noch eine unklare Angelegenheit

Bei Waschmaschinen oder Kühlschränken ist es seit Jahren gang und gäbe, dass ein Label Auskunft über die Energieeffizienz der Geräte gibt. So lassen sie sich vergleichen und jeder weiss sofort, welches Gerät der größere Energieverschwender ist. Ähnliches soll nun auch im Wohnungsbau als bundeseinheitlicher Energiepass bzw. Energieausweis eingeführt werden.

Es gibt zwar bereits zahlreiche regionale Energiepässe, die von unterschiedlichen Kennwerten ausgehen und auch sonst unterschiedlich berechnet werden. Der eine regionale Energieausweis lässt sich demnach mit einem anderen regionalen Energieausweis nicht vergleichen. Dies soll beim neuen Energiepass der Deutschen Energie Agentur (dena), deren Gesellschafter zu 50 Prozent die Bundesrepublik Deutschland und zu 50 Prozent die KfW-Bankengruppe sind, anders werden. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Ein weiterer Grund für die Einführung des bundeseinheitlichen Energiepasses ist, dass es die Europäische Union so will. Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist dabei auch der Energieausweis bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.

Die EU-Gebäuderichtlinie sah die Einführung der Energiepässe ab dem 4. Januar 2006 vor. Energiepässe gibt es in Deutschland aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Energieeinsparverordnung 2006 in Kraft tritt. Wann diese jedoch eingeführt wird, ist noch völlig unklar, da die Bundesregierung durch die vorgezogenen Neuwahlen im September 2005 etwas im Verzug ist. Es wird jedoch mit einem Termin Mitte 2006 gerechnet.

Bis dahin kann weiterhin gerätselt werden, welche Inhalte solch ein Energiepass besitzen wird. Drei wesentliche Punkte müssen nach der EU-Richtlinie aber auf jeden Fall mit dem Energiepass geklärt werden. Zunächst muss der Energiekennwert über die Gesamteffizienz des Gebäudes angegeben sein. Schließlich muss der Energiepass aber auch Auskunft über Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Sanierungsempfehlungen geben.

Der Energiepass soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Dabei wird nicht zwischen einzelnen Wohnungen in Gebäuden unterschieden. Das macht auch wenig Sinn, da der Wärmeaustausch innerhalb eines Gebäudes wenig Widerstand erfährt. Mieter, die oberhalb oder neben einer gut beheizten Wohnung wohnen, kennen das. Sie selbst müssen ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm.


Ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes wird daher betrachtet. Es werden alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen berücksichtigt. Die Heizkosten bleiben allerdings außen vor, da sie einige nicht steuerbaren Faktoren enthalten, die einen Vergleich schwer machen. So sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Mal ist der Winter mild, mal herrscht bitterer Dauerfrost. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht haben.

Der Energiepass soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie gerade festgestellt, aus vielen Faktoren, auf die der Nutzer auch Einfluss nehmen kann. Wie bei Kühlschränken oder Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten.

Nun stellt sich die Frage, wann ein Energiepass ausgestellt werden muss. Bei Neubauten muss dem Bauherrn, bei Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamteffizienz vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter aus einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potenziellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Hausbesitzer, die seit 20 Jahren in ihrem Haus wohnen und auch künftig darin wohnen bleiben möchten, brauchen hingegen keinen Energiepass.

Ob Bauherr, Hauskäufer oder Mieter, alle möchten natürlich wissen, was so ein Pass kosten wird und wer ihn ausstellt. Wer einen Energiepass ausstellen darf, muss noch in der Energiesparverordnung 2006 geklärt werden. Bei den Kosten kommt es auf den betriebenen Aufwand für das Gebäude an. Erste Ergebnisse aus einem von der dena durchgeführten Feldversuch deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der Energiepässe, die nach einem Kurzverfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, zwischen 150 Euro und 300 Euro gekostet haben. Wurde nach ausführlichem Verfahren (detaillierte Gebäudeaufnahme) getestet, lag der Preis bei bis zu 500 Euro, bei sehr großen Mehrfamilienhäusern kann er auch darüber liegen.

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