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Private Helfer am Bau - wer haftet?

Bauherren, die einen Teil der Bauarbeiten gemeinsam mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn ausführen, müssen ein besonderes Haftungsrisiko beachten. Darauf weist Hermann Michels, Experte von der Quelle Bausparkasse hin. Zu beachten ist dabei, dass der Häuslebauer rechtlich sogar zum Unternehmer wird und auch alle Unfallverhütungsvorschriften für ihn gelten. Die Hilfskräfte sind, unabhängig davon, ob sie für ihre Arbeit ein Entgeld erhalten, automatisch durch die Bau-Berufsgenossenschaft gegen Unfall versichert. Der Schutz besteht auch dann, wenn der Bauherr diese nicht dort angemeldet und die Beiträge bezahlt hat. Versäumt der Bauherr die Anmeldung, muss er allerdings bei einem Versicherungsfall mit vollen Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft rechnen. Der Bauherr haftet ebenso für die Schäden, die seine freiwilligen Laienhelfer anrichten. Wird eine Wasserleitung angebohrt, wird er persönlich zur Kasse gebeten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die ein Helfer einem Dritten zufügt, wenn zum Beispiel ein Backstein auf einem fremden parkenden Auto landet. Bei kleineren Bauvorhaben können solche Schäden durch die Privathaftpflicht mit abgedeckt sein, hier lohnt ein Blick in die Versicherungspolice.

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