Bauschaden erleiden und Bauprozess führen

Wer spricht Recht - der Richter oder der Sachverständige?
Ein Bauprozess und drei Sachverständige, das kann Ihnen blühen!
"Kammer für Bausachen" statt Gutachter-Marathon
Beweissicherung geht ohne Sachverständigen natürlich nicht
Auf was Sie achten müssen, wenn Sie prozessieren


Wer spricht Recht, der Richter oder der Sachverständige?

In diesem Beitrag geht es vor allem auch um den Bausachverständigen, also denjenigen, der bei Streitfällen zwischen Bauherrn, Architekt, Bauingenieur, Bauunternehmer oder einzelnem Fachhandwerker ein Gutachten abgibt, ob das verwendete Material, ob das angewandte Bauverfahren, ob die ausgeführte handwerkliche Arbeit usw. den Regeln der Bautechnik entspricht. Da an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und auch beim BGH ständig Bauprozesse geführt werden, in denen es zum Teil um hohe Streitwerte und oft auch um die Existenz von Bauherren oder Handwerkern geht, kommt den Aussagen der Sachverständigen eine Schlüsselrolle in der Rechtsprechung zu.

Bekanntlich sind es zwei Paar Schuhe, ob man Recht hat oder Recht bekommt. Das gilt insbesondere für die deutsche Rechtsprechung. Diese krankt seit Jahrhunderten daran, daß die Richter wohl eine juristische Ausbildung erhalten, die sich aber zu einem nicht unerheblichen Teil in theoretischen Absurditäten ergeht und an der Praxis mit vollem Wind vorbeisegelt. Wie miserabel diese Ausbildung ist, wird auch daraus ersichtlich, daß ein Jurastudent quasi zwangsläufig ein Repetitorium besuchen muß (Ausnahmen bestätigen die Regel), damit er überhaupt die Prüfungshürden packt. Der Repetitor ist ein privatwirtschaftlich tätiger Rechtspraktiker, der das benötigte Wissen eintrichtert. Nicht wenige Repetitoren sind in diesem Beruf, den es eigentlich gar nicht geben sollte, steinreich geworden. Noch aber ist kein Justizminister auf die naheliegende Idee gekommen, die juristische Ausbildung einfach den Repetitoren zu überlassen und die juristischen Fakultäten wenn nicht zu schließen, so doch um zu strukturieren.

Wer klagt, muß also damit rechnen, Richtern gegenüber zu sitzen, die von der Materie keine Ahnung haben. Woher auch? Ein Richter war nie in einem Industrie- oder Gewerbebetrieb beschäftigt. Selbst simpelste Dinge aus dem Berufsalltag sind dem Richter fremd. Der Autor hat einmal einen Prozess gegen einen Drucker verloren, der schlicht und ergreifend die Druckfarben verwechselt hatte. Was als schwarz-weiß-Foto wiedergegeben werden sollte, wie man es aus jeder Zeitung kennt, wurde grün gedruckt. Nun hätte die Richterin nur einmal in ihre Tageszeitung oder in ihre Pflichtlektüre, nämlich die NWJZ ("Neue Juristische Wochenzeitung") zu schauen brauchen, um festzustellen, daß da beim Druck etwas schief gelaufen war. Aber nein: Der Drucker bot einen Angestellten als Zeugen auf, der aussagte, ich hätte grüne (!) Fotos gewünscht. Ich selbst war "Partei", also Geschäftsführer der klagenden Firma und konnte deshalb als Zeuge nicht gehört werden. Und damit war der Prozess verloren - jedenfalls bei dieser weltfremden Richterin.

Nun werden Sie fragen, was das alles mit meinem Thema über den Bausachverständigen zu tun hat. Ich möchte Sie sensibilisieren, was auf Sie bei einem Bauprozess zukommen kann. Wenn Sie Glück haben, treffen Sie auf einen Richter, der vom Bauwesen etwas Ahnung hat. Das ist aber eine seltenes Glück! Der Ausgang Ihres Bauprozesses wird also hochgradig davon abhängig sein, ob Sie von einem im Bauwesen erfahrenen Anwalt vertreten werden und ob der Sachverständige, den Ihr Anwalt ausgewählt oder den das Gericht bestimmt hat, eine Pfeife oder ein Könner ist. Denn eines ist sicher: Der Richter verkündet zwar im Namen des Volkes ein Urteil - aber den Ausgang des Prozesses und damit die Rechtsprechung bestimmt der Sachverständige.

Das müßte eigentlich gar nicht sein. Aber ein erheblicher Teil der Richterschaft (nicht alle Richter!) macht sich die Sache einfach. Man bekommt manche Damen und Herren in den schwarzen Roben nicht von ihren gepolsterten Stühlen. Ortstermine sind zwar möglich, werden aber ungern angesetzt, denn dann muß man ja aus einer warmen Amtsstube in die rauhe Wirklichkeit und könnte sich die Schuhe schmutzig machen und an einem Schalbrett das Köpfchen stoßen. Stattdessen verläßt man sich auf den Sachverständigen. Hier ein Beispiel:

Ein Landhaus war gebaut worden mit einem großen Balkon. Das auf den Balkon niedergehende Regenwasser lief aber nicht nur in den Balkongully, sondern auch in die Wohnung, wie der Bauherr behauptete, der den Architekt verklagt hatte. Diese Behauptung hätte der Richter nachprüfen können, indem er an einem Ortstermin mittels Gartenschlauch den Balkon bewässert hätte. Solch profane Verrichtungen kann man aber nicht allen Juristen nicht zumuten. Auch diesem Richter nicht.

Es kam also ein Sachverständiger zum Zuge. Und der brachte nun sein gesamtes Balkonentwässerungswissen ein. Er fotografierte den "Tatort". Er fertigte Zeichnungen vom Ist- und vom Soll-Zustand an. Er verbreitete sich seitenlang über DIN-Normen, die in diesem Fall mißachtet worden waren. Und er kassierte über 1.000 € für seine Gutachtertätigkeit.

Das Verfahren zog sich durch den Sachverständigen monatelang hin, denn der hatte viel zu tun und mußte durch den Richter angemahnt werden, endlich zur Sache zu kommen. Diese Anmahnung erfolgte aber nicht etwa, weil der Richter eine Terminliste führte. Dem Richter wäre wahrscheinlich überhaupt nichts aufgefallen und das Verfahren wäre eingeschlafen, wenn der Kläger bzw. dessen Anwalt nicht auf den Richter eingewirkt hätten, dem Sachverständigen einen Termin zu setzen.

Durch eine Ortsbesichtigung hätte das Verfahren auch ohne Sachverständigen zu Ende geführt werden können. Und das Urteil hätte aus zwei Sätzen bestehen können:

Das Gericht konnte sich beim Ortstermin am ..... davon überzeugen, daß Wasser in die Wohnung läuft. Der Beklagte wird verurteilt, den Schaden so zu beheben, daß entsprechend den Regeln der Baukunst das Oberflächenwassser nicht mehr in die Wohnräume fließen kann.




Ein Bauprozess und drei Sachverständige, das kann Ihnen blühen!

Nehmen wir an, Sie haben eine Doppelhaushälfte gebaut und aus dem Nachbarhaus dringt der Lärm durch die Giebelwand in Ihr Eigenheim. Sie hören den Sohn des Nachbarn, wenn er Musik macht. Sie hören die Wasserspülung, wenn man nebenan auf das WC geht. Das ist ein ernster Bauschaden, der Ihnen die Freude am neuen Haus womöglich lebenslang vergällen kann.

Sie gehen also zu einem Anwalt (der auf Baurecht spezialisiert sein sollte!). Der wird als erstes nach den Beweisen für die Schallbelästigung fragen. Denn Ihre Aussage und Meinung in Ehren - aber Sie sind "Partei" und Ihre Aussage ist vor Gericht zunächst einmal nicht viel wert. Der Anwalt wird also nach einem Sachverständigen rufen, der durch ein Gutachten diesen Bauschaden nachweisen soll. Der also mißt den Lärm in Ihrer Wohnung und prüft die Baupläne und - soweit möglich - die Bauausführung. Sein Gutachten wird nicht gerade billig, denn dieser Schaden ist kompliziert. Und das Gutachten müssen zunächst einmal Sie bezahlen, denn Sie haben es ja auch in Auftrag gegeben.

Nun verklagt Ihr Anwalt den Architekten, der gleichzeitig auch Bauleiter war. Das nehmen wir jedenfalls der Einfachheit halber einmal an, denn wenn Architekt und Bauleiter wie im Gewerbebau üblich zwei unterschiedliche Personen sind, dann hätten Sie ein weiteres Problem am Hals. Der Architekt ist zwar zwangsversichert gegen Schäden, die er verursacht hat. Aber die Versicherung, die will natürlich nicht zahlen - welche will das schon? Die schickt also ihre spezialisierten Anwälte ins Rennen und beauftragt gleichfalls einen Gutachter.

Sie können Gift darauf nehmen, daß dieser Gutachter - auch wenn er 23-mal öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist - zu einem anderen Ergebnis kommen wird, als Ihr Gutachter. Wem soll das Gericht nun glauben? Im Zweifelsfall keinem von beiden, da beide Gutachter "Partei" sind, also im Interesse der jeweiligen klagenden oder beklagten Partei gutachten.

Das Gericht wird nun einen weiteren Gutachter hinzuziehen, der nun nicht mehr Partei ist. Der will aber auch etwas verdienen und nicht nur seine Schlüsse aus dem Studium der anderen beiden Gutachten ziehen. Also mißt auch dieser die Schallübertragung, prüft die Bauplanung usw. usf.

Wenn Sie den Prozess verlieren, was durchaus sein kann, weil der vom Gericht bestellte Sachverständige feststellt, daß die Lärmbelästigung innerhalb bestimmter Toleranzen liegt, dann haben Sie über 6.000 bis 7.000 € Gutachterkosten an der Hacke, von den Prozess- und Anwaltskosten gar nicht zu reden.




"Kammer für Bausachen" statt Gutachter-Marathon

Wer Gewerbetreibender ist und einen Zivilprozess gegen einen anderen Gewerbetreibenden führt, in dem es z.B. um eine schadhafte oder verspätete Warenlieferung geht, wird den Prozess sinnvollerweise bei einer Kammer für Handelssachen einreichen, die an jedem Landgericht installiert ist. Neben einem Berufsrichter walten zwei ehrenamtliche Handelsrichter ihres Amtes. Das sind von der IHK be- und von den Gerichten ernannte Zivilpersonen, die in einem Gewerbebetrieb erhebliche Erfahrungen gesammelt haben und dort auch in einer hervorgehobenen Stellung tätig sind. Dem Richter stehen also zwei Praktiker zur Seite.

Dringend erforderlich ist, daß auch Kammern für Bausachen eingerichtet werden. Neben dem Berufsrichter würden also Bauingenieure oder andere Experten vom Bau sitzen, die zumindest in der Lage wären, Konstruktionszeichnungen zu lesen und bauphysikalische Abhandlungen zu verstehen bzw. dem Berufsrichter zu erläutern. Solche "Leute vom Bau" wären in der Regel auch in der Lage, einseitig eingefärbte Parteiengutachten zu enttarnen bzw. zu relativieren.

Es ist die feste Überzeugung des Autors, daß solche Kammern die Streitverfahren hinsichtlich Prozessdauer und Prozesskosten erheblich verkürzen würden. Die bisherige Praxis sorgt nur für eines: Die Gerichte ertrinken in langatmigen Verfahren, die sich über Jahre hinschleppen. Je länger sich ein solches Verfahren hinzieht - schon allein dadurch, daß widersprüchliche oder schwammige Gutachten erstellt worden sind - je ungerechter wird der finanziell schlechter Gestellte (meistens also der private Bauherr oder der kleine Handwerksbetrieb) behandelt, da er Kosten über Kosten aufbringen muß, die ihn in der angespannten finanziellen Situation eines Hausbau bzw. in einer konjunkturellen Schwächeperiode überfordern. Genau darauf legt es der wirtschaftlich Stärkere natürlich an mit dem Ziel, den Prozessgegner so mürbe zu machen, bis er in einen günstigen Vergleich einwilligt.

Die Unrechtssituation kennt natürlich jeder Richter. Aber haben Sie, sehr geehrter User, jemals davon gehört, daß der Deutsche Richterbund auf eine Abschaffung dringen würde? Der sieht das nicht als seine Aufgabe an, denn die Gesetze macht ja der "Gesetzgeber". Und ganz gleich, welchen Blödsinn der Gesetzgeber in seine Gesetze schreibt - der Richter als Beamter richtet sich danach. Nur wenige löken wider den Stachel - leider!


Beweissicherung geht ohne Sachverständigen natürlich nicht

Wenn ein Gebäude errichtet wird, kann es schon im Verlauf der Bauarbeiten zu Fehlern kommen, die später gravierende Folgen haben können. Schöpft der Bauherr Verdacht, daß etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, muß er natürlich sofort handeln, bevor der Fehler unter Beton, Putz oder Estrich unsichtbar gemacht worden ist. Er wird also in einem solchen Fall einen Sachverständigen beauftragen, der den Beweis für die fehlerhafte Arbeit sichert. Der wird also den Schaden fotografieren und dokumentieren. Und der Anwalt des Bauherrn wird, wenn der Gutachter den Schaden bestätigt hat, sofort ein Beweissicherungsverfahren beantragen.

Diese vernünftige Handlung kann natürlich gravierende Folgen haben. Es kann zu einem Baustopp kommen, weil die vorgefundene Beweislage unverändert bleiben muß, bis das Gericht ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat. Geht der Bauherr - gestützt auf die Feststellungen des Sachverständigen - davon aus, daß z. B. im Rohbau eine unzureichende Bewehrung erfolgt ist, die zu Schäden am Bauwerk führen kann, so kann er verständlicherweise keineswegs die Bauarbeiten fortsetzen lassen, weil er ja dann am etwaigen Bauschaden mitschuldig würde.

Welche Belastungen auf den Bauherrn zukommen können, wenn das Gericht schließlich zur Auffassung kommt, daß ein Schaden gar nicht vorliegt, mag man sich gar nicht vorstellen. Der Bau liegt monatelang, wenn nicht jahrelang still, die Hypotheken müssen weiter bedient, Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten müssen bezahlt werden. Der normale Bauherr eines Eigenheims geht darüber in den Ruin.




Auf was Sie achten müssen, wenn Sie prozessieren

Einen Prozess wegen eines Bauschaden sollten Sie nur dann führen, wenn es sich um gravierende Schäden handelt.

Nehmen Sie sich dann nur einen Anwalt, der nachweislich Erfahrungen im Baurecht hat. Hier ist die Website eines Anwalts eine gute Hilfe bei der Anwaltsauswahl.

Wählen Sie mit Ihrem Anwalt sorgfältig einen Gutachter aus. Unter den Gutachtern, auch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, gibt es "Gebührentreiber". Die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen gibt zwar eine Gewähr für Professionalität, aber ob ein vor zwanzig Jahren geprüfter und dann vereidigter Sachverständiger noch auf der Höhe der Zeit ist, kann Ihnen niemand sagen. Auch hier ist die Website Ihres ins Auge gefaßten Sachverständigen eine gute Hilfe.

Wenn ein ganz spezieller Bauschaden auf der Hand liegt, beispielsweise ein Nässeschaden im Mauerwerk, sollten Sie einen Sachverständigen wählen, der speziell für diesen Themenbereich fachkundig und möglichst Spezialist für den Komplex Bautenschutz/Nässeschäden ist.

Je besser sich Ihr Anwalt in der Materie auskennt, je besser kennt er auch die Sachverständigen und wählt den richtigen aus. Nicht jeder Sachverständige ist bei Gericht wohl gelitten - auch dann nicht, wenn er öffentlich bestellt und vereidigt ist. Sachverständige speziell für das Bauwesen gibt es wie Sand am Meer. Der Konkurrenzdruck unter Sachverständigen ist groß. Der Bausachverständige ist das "unbekannte Wesen", über das wir an anderer Stelle berichten werden.

Ideal wäre der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung, die auch Bauprozesse mit einschließt. Nur diese werden kaum angeboten! Den Versicherern ist einfach das Risiko zu hoch. Eine Versicherung im Ausland ist möglich, aber aufwändig und kostenintensiv. Uns ist bisher nur die FORTIS-Gruppe als internationaler Versicherer und Finanzdienstleister bekannt - wir werden aber am Ball bleiben. Eine gute Möglichkeit ist aber, einen Prozessfinanzierer einzuschalten (www.proxx.de). Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, steigen diese gerne ein.


© pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, E-Mail:info@pw-internet.de
Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de

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