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Brandschutz für den Hausgebrauch

Ziele des Brandschutzes
Vorschriften und Normen
Brandschutz beim Einfamilienhaus
Brandschutz beim Reihenhaus
Brandschutz beim Holzhaus
Brandschutz bei Holzfassaden
Durchdringungen von Brandwänden
Jeden Tag kommt es in Deutschland zu zahlreichen Wohnungsbränden mit Verletzten und Toten. Mal ist jemand mit der brennender Zigarette im Bett eingeschlafen. Zur Weihnachtszeit brennt der Baum oder der Adventskranz. In der Küche wurde vergessen, den Herd abzustellen. Gefahren lauern vielfältige im Haushalt. Meist kann ein Brand durch richtiges Verhalten vermieden werden. Sollte der Tannenbaum dann doch anfangen zu brennen, muß zumindest dafür Sorge getragen worden sein, daß nicht gleich das ganze Häuschen niederbrennt. Zum Beispiel muß der Feuerlöscher funktionieren und die einzelnen Bauteile des Hauses dürfen nicht zu schnell Feuer fangen. Rechtzeitig löschen kann die Feuerwehr aber nur, wenn sie mit ihrem Fahrzeug das Haus erreichen kann und nicht schon an einer zu schmalen Zufahrt scheitert. Das sind nur einige Punkte, die beim Bau eines Hauses berücksichtigt werden müssen. Mit diesem Artikel versuchen wir Ihnen zu erläutern, was beim Brandschutz in Ihren eigenen vier Wänden beachtet werden muß.



Ziele des Brandschutzes

Als erstes Ziel des Brandschutzes ist sicherlich der Schutz von Menschen und Tieren zu nennen. Das Menschenleben zu retten, sollte zunächst einmal vor allem anderen stehen. Sind alle Personen außer Gefahr, kann mit der Bekämpfung des Feuers begonnen werden. Zum einen, um möglichst viel vom brennenden Gebäude zu retten. Zum anderen, um das Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude zu verhindern. Ein weiteres Ziel des Brandschutzes ist der Umweltschutz. Bei einem Feuer treten häufig giftige und umweltschädliche Dämpfe auf, die es gilt zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Die einfachste Form des Brandschutzes ist jedoch immer noch die Brandvermeidung. Wie das am besten gelingt, können Sie hier nachlesen.


Vorschriften und Normen

Geregelt wird der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer. Im Detail müssen Sie sich daher in der jeweiligen Bauordnung informieren. In den Vorschriften wird nach Gebäudegruppen unterschieden, wobei vorrangig die Gebäudehöhe maßgebend ist, daneben noch die Lage (z.B. frei stehende Gebäude) und die Nutzung der Gebäude. Interessant für Hausbesitzer ist hauptsächlich die Gebäudegruppe "Gebäude geringer Höhe", das sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf.

Die Baustoffe und Bauteile werden beschrieben mit Begriffen wie "feuerhemmend" und "feuerbeständig". Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen. In den folgenden Tabellen sind die unterschiedlichen Bezeichnungen erläutert:

Baustoffklasse Bauaufsichtliche Benennung
A Nicht brennbare Baustoffe
A1 Nicht brennbare Baustoffe
A2 Nicht brennbare Baustoffe
AB In wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
B Brennbare Baustoffe
B1 Schwerentflammbare Baustoffe
B2 Normalentflammbare Baustoffe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe (Verwendung unzulässig)


Feuerwiderstandsklassen von Tragwerken, Unterdeckungen, Dächern, z.T Verglasungen, z.T Wände:

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten
F 30 30
F 60 60
F 90 90


Hinzu kommen noch einige Feuerwiderstandsklassen für Sonderbauteile:

Gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung G 30 - G 120
Nichttragende Außenwände und Brüstungen W 30 - W 180
Feuerschutztüren, Rolladen, Tore T 30 - T 180
Lüftungsleitungen L 30 - L 120
Brandschutzklappen K 30 - K 90
Rohrabschottungen R 30 - R 120
Elektrokabelkanäle E 30 - E 90
Kabelabschottungen S 30 - S 180


Bauteile werden entsprechend DIN 4102 folgendermaßen benannt:

 Bauteile  DIN 4102
 feuerhemmend  = F 30-B
 feuerhemmend und in den wesentlichen
 Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
 feuerhemmend und aus nicht
 brennbaren Baustoffen
 = F 30-A
 feuerbeständig  = F 90-AB
 feuerbeständig aus nicht
 brennbaren Baustoffen
 = F 90-A
 Brandwände (F 90-A)  = BW
 Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer  = o.F.


Die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes lauten folgendermaßen:

Gebäude




Bauteile
Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Wie vor, jedoch in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Wie vor, jedoch in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände, nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Wie vor, jedoch in obersten Geschossen von Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

Mehr über das Brandverhalten Baustoffen und Bauteilen erfahren Sie hier.

Brandschutz beim Einfamilienhaus


Für frei stehende Wohngebäude mit nur einer Wohnung, bei der die Aufenthaltsräume in maximal zwei Geschossen liegen, werden in der Musterbauordnung nur sehr geringe Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt. Dennoch müssen die Häuser so errichtet werden, daß bei einem Brand Menschenrettung und Brandbekämpfung möglich sind. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Wie der Zugang zum Gebäude gestaltet sein muß, sehen Sie in der Abbildung. Liegt das Haus weniger als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, reicht ein geradliniger 1,25 m breiter Zugang. Liegt das Gebäude mehr als 50 m von der Straße weg, können drei Meter breite, ausreichend befestigte Zufahrten gefordert werden. Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind sowie feuerhemmende Wände, die eine Oberfläche oder Verkleidung aus normal entflammbaren Baustoffen besitzen, müssen mindestens einen Abstand von fünf Metern zur Wand des Nachbargebäudes haben, sofern das Nachbargebäude zum eigenen Grundstück gehört. Ansonsten muß ein Abstand von fünf Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Besteht das Dach aus einem leicht entzündbaren Material, muß der Abstand zur Grundstücksgrenze 12 m betragen. Solange die richtigen Abstände eingehalten werden, brauchen bei tragenden Bauteilen (Wände, Pfeiler, Stützen) keine besonderen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Auch Außenwandverkleidungen, Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind aus normal entflammbaren Baustoffen zulässig. Können die geforderten Abstände zwischen den Gebäuden nicht eingehalten werden, müssen öffnungslose feuerbeständige Wände errichtet werden. Da bei Einfamilienhäusern die Anforderungen bezüglich des Brandschutzes sehr gering sind, sollte der Bauherr sich jedoch seiner Eigenverantwortung bewußt sein und zusätzliche Sicherungen einbauen. Sei es bei der Wahl der Baustoffe oder auch bei Sicherheitssystemen, wie beispielsweise einem Rauchmelder. Rauchmelder warnen bereits bei der Entstehung von Bränden vor den giftigen Rauchgasen. Dies ist vor allem in der Nacht sehr wichtig, zumal die Hausbewohner ihre Schlafräume häufig im Dachgeschoss haben und bei einem Brand dann in den Flammen eingesperrt sind.


Brandschutz beim Reihenhaus

Bei einem Reihenhaus kann die Brandübertragung nicht wie bei den freistehenden Einfamilienhäusern durch ausreichende Gebäudeabstände verhindert werden, dies muß mit geeigneten Konstruktionen erfolgen. Vor allem dem Dachbereich sollte besondere Beachtung geschenkt werden. Die Dachhaut von Reihenhäusern muß widerstandsfähig sein gegen Flugfeuer und strahlende Wärme, das heißt es darf keine "weiche Bedachung" ausgeführt werden. Eine "weiche Bedachung" ist jede Art von Bedachung, bei der leicht entzündliche Stoffe in irgendeiner Weise verwendet werden (z. B. Ziegeldachung mit Strohdockenunterlagen, Schilf-, Rohr-, Stroh-, Holz- und Schindeldachung). Bei giebelständigen Gebäuden müssen die Dächer von innen nach außen feuerhemmend sein. Außerdem müssen die Öffnungen in Dächern (z.B. Dachfenster) giebelständiger Häuser mindestens zwei Meter vom jeweiligen Gebäudeabschluss entfernt sein. Dachgauben müssen 1,25 m von den Gebäudetrennwänden entfernt sein. Die Trennwände zwischen Reihenhäusern sind grundsätzlich als Brandwände auszuführen. Bei Reihenhäusern geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen und getrennten Gebäudeabschlußwänden genügt es, wenn die Abschlußwände jeweils von innen nach außen die Feurwiderstandsklasse F30 und von außen nach innen der Feuerwiderstands F90 entsprechen (Siehe Abbildung). Zudem muß die Wand außen eine ausreichend widerstandsfähige Schicht aus nicht brennbaren Baustoffen besitzen. Ansonsten gelten die gleichen Grundsätze wie bei Einfamilienhäusern. Lieber etwas mehr tun für den Brandschutz, als durch einen Brand alles zu verlieren.


Brandschutz beim Holzhaus

Welche Grundtypen von Holzhäusern es gibt und welche Merkmale diese haben, erfahren Sie in einem von uns extra für Sie verfassten Artikel. Brandschutz bei Holzhäusern ( wozu auch die Fertighäuser zählen), da denken viele von Ihnen sicherlich: "Oh verdammt, das brennt doch wie Zunder." Diese Einschätzung ist jedoch nicht zutreffend. So können Holzkonstrukt ionen sich als durchaus ebenbürtig zu anderen Bauweisen erweisen. Durch eine Vielzahl von Forschungsarbeiten und Brandprüfungen wurde das positive Brandverhalten von tragenden Holzbauteilen mit Feuerwiderstandsdauern von über neunzig Minuten nachgewiesen. Natürlich gilt das nur, wenn bei der Bauplanung die richtigen Maßnahmen ergriffen wurden. Was bei Holzhäusern besonders beachtet werden muß, wollen wir gerne erläutern.

Holz und Holzwerkstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen der Baustoffklasse B2, also "normal entflammbar" zuzuordnen. Durch zusätzliche Behandlung des Holzes durch salzhaltige oder dämmstoffbildende Feuerschutzmittel können Holz und Holzwerkstoffe auch in die Baustoffklasse B1 eingestuft werden. Je dünner ein Holzscheit ist, desto schneller verbrennt er. Das weiß jeder. Deshalb sollten die tragenden Stützen und Balken beim Holzhaus möglichst auch dicker ausgeführt werden, als es aus statischen Gründen notwendig wäre. So allein kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 bis F60 erreicht werden. Noch länger hält Holz dem Feuer stand, wenn es mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet wird. Der Pionier in Sachen Trockenbau Rigips bietet Brandschutzsysteme für Decken, Wänden, Stützen und Träger an. Zusätzlich gedämmt mit nicht brennbarer Mineralwolle, wie beispielsweise dem System Isover Protect, hat das Feuer es sehr schwer, dem Holz etwas anzuhaben. So kann von außen, je nach Fassadengestaltung, ein Feuerwiderstand von bis zu F90 erreicht werden. Da die Trennwände von Reihenhäusern außen die Widerstandsklasse F90 haben müssen, können Reihenhäuser auch aus Holz gebaut werden.


Brandschutz bei Holzfassaden

Fassaden haben verschieden Funktionen und müssen neben gestalterischen noch verschiedenen technischen Anforderungen genügen. Wenn bei einem Brand die Fenster zerstört sind und Flammen aus der Fensteröffnung schlagen, besteht die Gefahr, daß das Feuer sich an der Fassade entlang zum nächsten Geschoß ausbreitet. Verhindert werden kann das durch eine flächige Unterbrechung der normalentflammbaren (B2) Holzfassade. Entweder wird für die Unterbrechung ein nichtbrennbarer Baustoff (A) oder, falls die gleiche Optik erzielt werden soll, eine schwerentflammbare Holzwerkstoffplatte (B1) verwendet. Üblich ist bei uns die vorgehängte hinterlüftete Verschalung. Diese hat mehrere positive Folgen, wie Sie sich in unserem Artikel selbst überzeugen können. Die hinterlüftete Fassade hat im Brandfall leider aber auch eine negative Auswirkung: Es entsteht ein Kamineffekt, der eine zweiseitige Beflammung zur Folge hat. Daher muß der Belüftungshohlraum im Brandfall durch geeignet Maßnahmen geschlossen werden.


Dämmschichtbildner verschließen beispielsweise im Brandfall die Hinterlüftung. Dämmschichtbildner reagieren nach folgendem Prinzip. Bei Raumtemperatur haben sie ein kleines Volumen und erst bei Hitzeeinwirkung (150 °C bis 200 °C) beginnt das Bindemittel oberflächlich zu erweichen. Es wird durch Gase, die von einem Treibmittel ausgehen, zu einem Schaum aufgebläht. Mit steigender Temperatur wird ein schaumstabilisierender Stoff wirksam. Der Schäumungsprozess setzt sich immer tiefer im Dämmschichtbildner fort, so dass eine stark wärmedämmende, thermisch weitgehend stabile Schaumschicht entsteht. Diese Schicht schützt die darunter liegenden Materialien. Eine geeignet Maßnahme ist beispielsweise auch die Volldämmung des Hohlraums mit mineralischer, feuchte- und raumbeständiger Dämmung.


Durchdringungen von Brandwänden


Brandwände sollen das Feuer daran hindern, sich auf andere Gebäudeteile oder auf Nachbargebäude auszubreiten. Oft müssen Öffnungen für Zu- und Abwasserleitungen oder die Elektroinstallation durch diese Wände geführt werden. Diese Durchdringungen werden jedoch häufig mangelhaft ausgeführt und stellen im Brandfall eine Schwachstelle dar. Feuer und Rauch werden ungehindert in andere Brandabschnitte übertragen. Auch giftige und toxische Gase gelangen so in andere Bauteile. Mehrere DIN-Normen und die unterschiedlichen Landesbauordnungen versuchen dies zu verhindern. In den Landesbauordnungen wird eindeutig gefordert, daß Rohre die Eigenschaften von Brandwänden nicht ändern dürfen. Nur an der Einhaltung dieser Vorschrift hapert es häufig:

  • Installationsschächte beziehungsweise Installationskanäle und mögliche Unterdecken einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

  • Rohrleitungsanlagen einschließlich der Dämmstoffe können, sofern sie nicht brennbar sind, offen verlegt werden.
Weiterhin sind Rohrleitungsanlagen hinsichtlich eines Brandfalls zu beurteilen:

  • Nach der bei einem Brand frei werdenden Wärmemenge bei Rohren aus brennbaren Stoffen und bei Rohrisolierungen aus brennbaren Dämmstoffen.

  • Nach der Durchdringung von raumabschließenden Bauteilen durch Rohre.

  • Nach den in den Rohren transportierten Medien.

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