Zehn Meter hohes Traumhaus - wie kann ich es verwirklichen?
Sie wollen ein "modernes Haus" bauen mit Staffelgeschoss, also zwei Etagen. "Oben" möchten Sie dann noch ein "zurückgezogenes Geschoss mit Dachterrasse" haben. Ihr fantasievolles Haus soll 10 m hoch werden, aber "leider bestimmen die Bebauungspläne immer etwas anderes" - nämlich nur eine Höhe von 4,5 m oder nur eine eingeschossige Bebauung. Nun fragen Sie uns, was Sie machen sollen. Sie müssen sich schon mit einem Architekten zusammensetzen, der anhand des Bebauungsplanes das Machbare entwirft. An den Vorgaben des Baumamtes kommt keiner vorbei! Wenn 4,5 m Höhe vorgeschrieben ist, darf auch Heidi Klum oder der Prinz von Pichelsdorf nicht höher bauen - es sei denn, man nimmt einen Abriß in Kauf. Die Pläne Ihres Architekten, für die dieser natürlich ein Honorar bekommt (er hat einen gesetzlich geregelten Anspruch darauf) kann jeder Fertighaushersteller verwirklichen, der in unserer Rubrik "Freie Planung" aufgeführt ist. Natürlich können Sie sich auch direkt an diese Hersteller wenden, die ja alle eigene Architekten oder Bauingenieure beschäftigen. Aber auch diese Hersteller werden Ihnen nicht für Gotteslohn eine Planung hinlegen, die Sie möglicherweise dann doch nicht umsetzen wollen oder umsetzen dürfen.